In Deutschland auf Urheber- und Nutzungsrechte, international auf Copyrights. Überall auf Markenrechte.
Kommt darauf an, ob 'Taxidriver' irgendwo markenrechtlich geschützt ist oder nicht. Wenn Du sichergehen willst, lass' das einen auf Markenrecht spezialisierten Anwalt prüfen.ZB. Darf ich das Wort "Taxidriver" verwenden und es farblich mit Gelb und den "Racerstreifen" (Typisch für die alten NYC Taxis) verwenden? Also keinen Robert DeNiro ins Design verpacken, dafür aber das Taxi, den Schriftzug "Taxidriver" und vielleicht ein wenig Blut?
Kaum. Dürftest Du nur, wenn es ausdrücklich gemeinfrei ist. Wenn es das nicht ist, brauchst Du Nutzungsrechte.Wie sieht es aus mit diesem Design "the Wild One" - Darf ich das Portrait von Marlon Brando so verwenden?
Nein. Dazu bräuchtest Du das entsprechende Nutzungsrecht. Es sei denn das Original wäre gemeinfrei.Wenn es im Photoshop retouchiert wurde? Wenn nein, dürfte ich es verwenden, wenn ich es nachzeichne?
Sollten sie jedenfalls haben. Sonst riskieren sie ziemlichen, teuren Ärger.Ich finde im Netz unzählige "Bootleg Shirts" von div. Filmen, wie siehts eigentlich damit aus, haben die alle Lizenzverträge mit den Filmstudios?
Darfst Du immer - solange Du Dich dabei nicht geschützten Materials Dritter bedienst. Das heisst im Zweifelsfall, wenn Du die Nutzungsrechte hast. Egal ob es sich um Titel, Claims, Slogans, Grafiken, Fotos etc. pp. handelt.Mir ist klar, daß man nichts kopieren darf, aber ab wann kann ich einen Film huldigen und etwas entwerfen, ohne damit das Markenrecht zu verletzen?
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