Für dich gilt das deutsche HGB, weil von Händler zu Händler.
In dem Fall halte ich es trotzdem nicht für verkehrt AGB für die "Details" zu haben.
Hallo zusammen,
ich habe ein Gewerbe angemeldet und will ware in Deutschland kaufen und an Gewerbetreibende in der EU verkaufen. Bei einem Bekannten, der mit den gleichen Waren handet (nur eine Waenart) geht das so ab, dass der Kunde per Mail oder Telefon bestellt, Vorkasse leisten und mein Bekannter nach Geldeingang die Lieferung startet.
Werder auf seinem Lierferschein noch auf seiner Rechnung sind AGB´s vorhanden. Nun habe ich nach aufmerksamen Lesen gelernt, dass ohne AGB´s das BGB zählt. Ist es sinnvoll, wie diese Handelsart (würde bei mir nach dem gleichen Schema ablaufen) zusätzliche AGB´s auf Lieferschein oder Rechnung anzufügen. Welches Recht gilt hier eigentlich, das Deutsche oder das des Empfängerlandes??
Für dich gilt das deutsche HGB, weil von Händler zu Händler.
In dem Fall halte ich es trotzdem nicht für verkehrt AGB für die "Details" zu haben.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Welche wären denn sinnvoll??
Das musst du doch wissen ob du da noch was festhalten möchtest.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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