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Thema: Erlass eines Mahnbescheides

  1. #1
    TP-Junior antieta macht alles soweit korrekt
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    Erlass eines Mahnbescheides

    Hallo,
    ich brauche mal einen Tip. Ich habe einen offenstehen Rechnungsbetrag von einem freiberuflichen Job. Dafür gabs einen Promotionvertrag. Kann ich einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids dafür einreichen beim Amtsgericht, oder muss ich zum Arbeitsgericht damit? Und was tut man dann beim Arbeitsgericht?

    Vielen Dank für eure guten Ratschläge und Arbeit.

    Schönen Gruß
    antieta

  2. #2
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    Zitat Zitat von antieta Beitrag anzeigen
    Hallo,
    ich brauche mal einen Tip. Ich habe einen offenstehen Rechnungsbetrag von einem freiberuflichen Job. Dafür gabs einen Promotionvertrag. Kann ich einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids dafür einreichen beim Amtsgericht, oder muss ich zum Arbeitsgericht damit?
    "Das Mahnverfahren wird bei dem zuständigen Amtsgericht als Mahngericht, das im automatisierten Verfahren immer ein Zentrales Mahngericht ist, unter der Verantwortung eines Rechtspflegers durchgeführt. In Angelegenheiten des Arbeitsrechts ist das Arbeitsgericht zuständig."

    http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

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  3. #3
    TP-Junior antieta macht alles soweit korrekt
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    mein problem war ist ja festzustellen, wann es sich um Arbeitsrecht und wann um allgemeines Mahnrecht handelt. Da bin ich halt nicht sicher.

  4. #4
    TP-Insider Era W Xel macht sich hier sehr viel Mühe
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    Zitat Zitat von antieta Beitrag anzeigen
    Ich habe einen offenstehen Rechnungsbetrag von einem freiberuflichen Job.
    Naja...irgendwie beantwortest du deine Frage schon selbst. Wenn du deine Handwerker nicht bezahlst, bekommst du ja auch eine Mahnung.
    Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.

  5. #5
    TP-Junior antieta macht alles soweit korrekt
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    klar, aber mit denen habe ich keinen temporären arbeitsvertrag. merci

  6. #6
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    Abhängig beschäftigt oder nicht? Das ist hier die Frage... oder sogar scheinselbständig?

    Imho, eine offene Rechnung >>> Mahnbescheid.
    Hast du überhaupt mal den offenen Posten korrekt angemahnt?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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