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Thema: Markenrecht, Madrider Abkommen, gleiche Klasse

  1. #1
    TP-Junior Haxley macht alles soweit korrekt
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    Aug 2005
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    10

    Markenrecht, Madrider Abkommen, gleiche Klasse

    Hallo, ich hätte mal Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt.

    Man angenommen ich hätte seit einigen Jahren einen Onlineshop für Computerartikel (als Einzelunternehmen, nicht im Handelsregister eingetragen, Benutzungsmarke zu schwer nachweisbar )

    Nun möchte ich den Namen meines Onlineshops auch nach dem Madrider Abkommen schützen lassen.
    Bei der Recherche stellt sich heraus das ein Unternehmen in Holland, welches Kunststoffstühle herstellt, genau diesen Namen vor einem Jahr für sich nach dem Madrider Abkommen (auch für DE) als Wortmarke geschützt hat. ( Klasse 20 (Möbel usw.), Klasse 35 (Dienstleistung Werbung usw.) Klasse 40 ( Materialbearbeitung) )

    Ich kann ja immer noch z.B. den gleichen Namen für Klasse 9 (Computer usw.) und 39 (Ware verpacken) eintragen lassen.

    1. Kann ich dann zwar einen Rechner mit meinem Namen verkaufen, darf aber keine Rechnung mit meinem Namen erstellen und keine Werbung machen? (würde ja Klasse 35 des Holländers weitersprechen)

    2. Was wenn ich eine Wortbildmarke für u.a. Klasse35 eintragen lasse, würde diese kollidieren oder ist Wortmarke, Wort/Bildmarke und Bildmarke völlig unterschiedliche Bereiche?

    3. Sehe ich das zu kompliziert und kann einfach neben Klasse 9 und 39 auch die Klasse 35 registrieren, da absolut keine Ähnlichkeit der Produkte (die anderen zwei Klassen) besteht? (ist ja auch so)

    Ich hoffe ich konnte mein Anliegen verständlich formulieren.

    Besten Dank dem der dazu was hat.
    Mit freundlichem Gruß
    Haxley

  2. #2
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    Kleiner Tipp: Geh zu einem Patentanwalt, denn jede Meinung hier ist es nicht wert, später richtigen Ärger zu bekommen. Wenn schon bekannt ist, dass ein anderer in anderen Klassen eingetragen ist, die sich ggf. schon überschneiden, dann sollte man direkt einen Profi beauftragen.
    Zudem könnten die Antworten hier schon in den Bereich einer Rechtsberatung abrutschen, die hier keiner erteilen darf.
    Gruß Mark

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