Hallo zusammen,
bin ein totaler Leihe was Rechtsfragen betrifft und hab da mal eine Frage zur Erbschaftsregelung, die mich schon eine zeitlang beschäftigen.
Angenommen ein Mann heiratet zum zweiten mal – die Ehe hält über 30 Jahre bis zu seinem Tod. Die Konten und das Wohneigentum laufen alles auf den Namen der zweiten Frau – es gibt keinen Ehevertrag.
Wie würde sich nun der Pflichtteil der Kinder aus 1. Ehe berechnen? Würde man vom Gesamtvermögen der Eheleute ausgehen – oder nur von dem Vermögen das auch namentlich auf den Mann läuft?
Bin für jeden Tip dankbar
Grüße flar
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)