Hallo zusammen,

bin ein totaler Leihe was Rechtsfragen betrifft und hab da mal eine Frage zur Erbschaftsregelung, die mich schon eine zeitlang beschäftigen.

Angenommen ein Mann heiratet zum zweiten mal – die Ehe hält über 30 Jahre bis zu seinem Tod. Die Konten und das Wohneigentum laufen alles auf den Namen der zweiten Frau – es gibt keinen Ehevertrag.
Wie würde sich nun der Pflichtteil der Kinder aus 1. Ehe berechnen? Würde man vom Gesamtvermögen der Eheleute ausgehen – oder nur von dem Vermögen das auch namentlich auf den Mann läuft?

Bin für jeden Tip dankbar

Grüße flar