Es gibt in Deutschland kein Copyright, wir kennen Urheber- und Nutzungsrechte (und dann noch Markenrechte), "Copyright" ist ein Rechtsbegriff aus dem anglo-amerikanischen Rechtsraum
In Deutschland ist der Hinweis rechtlich irrelevant, der Künstler hat das Urheber- und Du die Nutzungsrechte, die Du von ihm gekauft hast. Du hast also gar kein "Copyright".Ich hoffe, mir kann hier geholfen werden.
Folgender Hintergrund:
Ich habe bei einem Künstler für ein Projekt eine Zeichnung bzw. Zeichnungen anfertigen lassen und die Nutzungsrechte gekauft. Es handelt sich um eine Serie von Bildern, wo vermutlich auch noch weitere hinzukommen werden.
Diese Zeichnungen werden jetzt z. B. auf Tassen gedruckt mit dem Hinweis Copyright ...(meine Firma)
Der Hinweis kann höchstens eine Art Signalfunktion haben, nach dem Motto 'Achtung, dies ist rechtlich geschütztes Artwork', aber ohne den Künstler vorher zu fragen, würde ich da gar nichts drauf setzen.
Das kommt darauf an, was Ihr vertraglich vereinbart habt.1. Frage: Muss auf diesem Artikel (z. B. unter dem Bild) zusätzlich auch der Hinweis mit dem Namen des Zeichners stehen? z. B. Zeichnung:....(Name Künstler) oder muss dieser Hinweis nicht erfolgen, wenn ich die Nutzungsrechte bei dem Künstler erworben habe?
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Urheberrecht und die einschlägigen Gesetzestexte; Vertragsvorlagen kenne ich nicht, macht auch wenig Sinn, denn das sind immer sehr individuelle Verträge und Nutzungsrechte in unterschiedlichstem Umfang ...2. Frage: Gibt es im Netz einen Mustervertrag irgendwo zum Download, der so ein Bilderkauf / Zeichnung (Abgabe der Nutzungsrechte) usw. regelt, bzw. Webseiten, wo ich mich zu diesem Thema einlesen kann?
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