Hallo!

Sehr kurzfristig hat mir ein Unternehmen angeboten mich zu beauftragen wenn ich selbständig wäre - und zwar zum 2.1.2009. Dabei wäre das Volumen so groß, daß ich gleich noch einen arbeitslosen Bekannten mitbeschäftigen kann.

Da ich aus Haftungsgründen eine GmbH gründen muß/möchte, aber ich so kurzfristig keinen Notartermin mehr bekomme um die GmbH noch im alten Jahr zu gründen, der mir das Gründungsprotokoll erstellt und damit die GmbH in Gründung bescheinigt um alle weiteren Schritte einzuleiten, stellt sich für mich folgende Frage:

Darf meine GmbH, die noch nicht notariell beglaubigt ist und damit zur Eintragung im Handelsregister vorliegt, aber die gegründet wird (darf man eine GmbH eigentlich rückwirkend gründen, also wenn der Termin beim Notar am 10.1.2009 ist rückwirkend zum 1.1.2009 gründen?), einen Arbeitsvertrag eingehen und jemanden zum 2.1. 2009 anstellen obwohl der Notar erst das Gründungsprotokoll am 10.1.2009 bestätigen würde?

Für eine kurze Antwort wäre ich dankbar, da das entscheidet ob ich das überhaupt machen kann: kurzfristig eine GmbH gründen und schon jemanden einstellen um einen Job zu haben statt mich auch arbeitslos melden zu müssen.

Viele Grüße,

McGhosty