1. Ja, du kannst die Sachen grds. verschenken.
2. Nein! Ungeachtet der Frage, ob der Fußballverein einen Weiterverkauf verbieten/ verhindern kann, ist diese Art der Gestaltung keine Umgehungsmöglichkeit für das evtl. Verbot.
Wenn du ein Poster anbietest und dich dabei fest verpflichtest, nach Abschluss ein Ticket beizulegen, dann gehört dieses zu den preisbildenden Faktoren des Gesamtgeschäftes. Daran ändert auch nicht die Bezeichnung Schenkung, Draufgabe etc.
Der Käufer bietet auch auf das Gesamtpaket (das erkennst du an dem extremen Preis für das Poster) folglich ist die Übertragung des Tickets entgeltlich und demnach wurde das Ticket verkauft und nicht geschenkt.
Wäre ja auch zu einfach ;-)


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