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Thema: AGB von Ticket-Anbieter umgehen?

  1. #1
    TP-Junior boxcar182 macht alles soweit korrekt
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    Question AGB von Ticket-Anbieter umgehen?

    Hi.
    ich hab mir schön öfters Fussball-Tickets direkt beim Verein bestellt (BVB, FC Bayern und Schalke). Wenn man die Karten zugesendet bekommt wird man ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Weiterverkaufen nicht erlaubt sei und der Verein bei Verstoß rechtliche Schritte einleiten werde.
    Nun gibt es aber Anbieter bei eBay die es einfach so machen, dass sie z.b. ein Poster vom FC Bayern verkaufen und dazu eine Ticket für ein Bundesligaspiel SCHENKEN.
    Jeder Bieter interessiert sich natürlich weniger für das Poster und die Preise steigen auch bei Spitzenspiele oftmals in den 3stelligen Bereich...

    Ich wollte nur mal wissen ob das überhaupt rechtlich so erlaubt ist? Immerhin kann man ja seine eigenen Sachen verschenken bzw. als Bonus zu etwas Anderem dazugeben.

    gruß
    boxcar

  2. #2
    TP-Insider fitheach hilft, wo's geht fitheach hilft, wo's geht Avatar von fitheach
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    1. Ja, du kannst die Sachen grds. verschenken.

    2. Nein! Ungeachtet der Frage, ob der Fußballverein einen Weiterverkauf verbieten/ verhindern kann, ist diese Art der Gestaltung keine Umgehungsmöglichkeit für das evtl. Verbot.

    Wenn du ein Poster anbietest und dich dabei fest verpflichtest, nach Abschluss ein Ticket beizulegen, dann gehört dieses zu den preisbildenden Faktoren des Gesamtgeschäftes. Daran ändert auch nicht die Bezeichnung Schenkung, Draufgabe etc.

    Der Käufer bietet auch auf das Gesamtpaket (das erkennst du an dem extremen Preis für das Poster) folglich ist die Übertragung des Tickets entgeltlich und demnach wurde das Ticket verkauft und nicht geschenkt.

    Wäre ja auch zu einfach ;-)

  3. #3
    TP-Junior boxcar182 macht alles soweit korrekt
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    wer hat auch gesagt, dass immer alles kompliziert sein muss

    ich würde halt gern die rechtlichen Grundlagen für so eine Schenkung wissen. Weiß aber selbst nicht wo ich anfangen sollte zu suchen...

    Mal angenommen ich verkaufe ein Poster eines Spielers der nicht mehr bei dem Verein spielt und es deshalb das Poster nur noch selten gibt. Wer will mir daher nachweisen, dass der Bieter nicht 100€ auf das Poster geboten hat. Immerhin könnte ja ein echter Fan das Poster unbedingt gewollt haben...

  4. #4
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    Zitat Zitat von boxcar182 Beitrag anzeigen
    ich würde halt gern die rechtlichen Grundlagen für so eine Schenkung wissen. Weiß aber selbst nicht wo ich anfangen sollte zu suchen...
    Wie wärst mit dem Gesetz?

    § 516 I BGB:
    Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.



    Wer sagt dir eigentlich, dass man es dir beweisen muss und nicht, dass du beweispflichtig für die Schenkung bist?

    Lass es, diese Taschenspielertrick bringen dir nicht wirklich was!

  5. #5
    TP-Junior boxcar182 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von fitheach Beitrag anzeigen
    Wie wärst mit dem Gesetz?

    § 516 I BGB:
    Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.

    dieser Paragraph sagt aber auch nichts genaues in meinem Fall aus. ich weiß immer noch nicht, ob das Verbot des Vereins eine Schenkung beinhaltet. Es steht nämlich nur ganz klar dabei, dass der Verkauf verboten ist. Von einer Schenkung ist ja nicht die Rede.

    Zitat Zitat von fitheach Beitrag anzeigen
    Wer sagt dir eigentlich, dass man es dir beweisen muss und nicht, dass du beweispflichtig für die Schenkung bist?
    das wäre ja Unsinn. Denn dann beweise ich halt, dass der Käufer nur das Poster wollte. Das macht man dann ganz leicht über den Kundenkontakt!

    Es geht mir ja auch nicht so sehr darum, dass ich sowas machen will, sondern wie die Rechtslage bei den Anbieter heute schon ist. Denn irgendwo muss doch geregelt sein wie es mit Schenkungen von Artikeln, mit Verbot zum Weiterverkauf, ist.?

  6. #6
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    Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.

    Umkehrschluss: wenn ihr euch über die Unentgeltlichkeit nicht einig seid, dann keine Schenkung.

    Keine Schenkung, dann greifen die von dir erwähnten AGB's.


    Ich kenn das Beweismittel "Kundenkontakt" nicht, aber man lernt ja nicht aus.

    Im Zweifel wird man deinen Kunden als Zeugen laden. So einfach, wie du es beschreibst, sehe ich es nicht.


    Ich gehe allerdings davon aus, dass durch die Verpflichtung, ein Ticket dem verkauften Poster beizulegen, dieses Bestandteil des Kaufvertrages wird. Der Kaufpreis wurde auch nicht nur für das Poster bezahlt, weil es das Poster nun einmal nicht einzeln herausgeben wurde, sondern nur zusammen mit dem Ticket.

    Damit wurde das Ticket käuflich erworben, egal wie oft du es als Schenkung bezeichnest.

    Wenn du genaueres nachlesen willst, dann lege ich dir Staudinger an Herz:
    http://www.amazon.de/Kommentar-B%C3%...9336012&sr=8-3
    und
    http://www.amazon.de/Kommentar-zum-B...9336012&sr=8-6

    Mit den beiden Büchern solltest du erst einmal hinkommen.

    VG fith.

  7. #7
    TP-Junior boxcar182 macht alles soweit korrekt
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    also machen sich momentan alle Verkäufer, die diese Art von "Schenkung" betreiben, strafbar gut zu wissen

    mir geht es aber irgendwie trotzdem nicht mehr aus dem Kopf
    Anderes Planbeispiel: Ich male selbst Bilder über Blumen aus Wasserfarben und verkaufe sie für 100€ als Sofortkauf bei eBay. Weiterhin verkaufe ich nun ein ähnliches Bild (gleiche Größe, gleiche Qualität, gleiches Motiv->Blumen) ebenfalls für 100€ Sofortkauf mit zusätzlich einer Eintrittskarte. Somit kann ich ja sicherstellen, dass diese Karte nicht an der Preisentstehung mitgewirkt hat da ich ja die Bilder immer für 100€ verkaufe...

    ich weiß ich bin nervig, aber das musste einfach noch sein

  8. #8
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    nein, mit Strafrecht hat das nix zu tun.

    Es gibt halt immer irgendwo ein paar Oberschlaue, die denken, es könne gehen. AGB's wie ein Märchenbuch... 1000 Verkäufe in nem Jahr, aber der Verkauf ist nur von privat und ohne Gewährleistung oder oder...

    Die machen so lange, bis ihnen auf die Finger gehauen wird und dann wars das in der Regel.

    Zu deinem Bild: auch das funktioniert nicht. Denn durch die vertragliche Bindung wird das Ticket Bestandteil des Kaufvertrages. Du bietest dieses Bild im Paketpreis mit Ticket an. D.H. du hast das Bild für x EUR billiger angeboten und der Betrag von X EUR entfällt auf das Ticket. Da dieses Paket immer als Ganzes gesehen wird, ist eine Zuweisung des Kaufpreises auf einzelne Teile (Poster) nicht möglich.

    Um weiteren Spekulationen vorzubeugen:
    Es ist nur dann eine Schenkung, wenn du diese vollkommen losgelöst von deinem Verkauf anbietest. D.h. wenn du noch nicht einmal bei dem Käufer die Absicht hervorrufst, durch seinen Bilder-/ Posterkauf seine Chancen auf den Erhalt eines Tickets zu erhöhen.

    Es wäre z.B. möglich, dass du deinem Kunden das Ticket schenkst und er dir nach Erhalt z.B. dein Bild für 100,- abkauft (logischerweise ohne sich bei Übereignung des Tickets schon dazu verpflichtet zu haben).

  9. #9
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    Zitat Zitat von boxcar182 Beitrag anzeigen
    Nun gibt es aber Anbieter bei eBay die es einfach so machen, dass sie z.b. ein Poster vom FC Bayern verkaufen und dazu eine Ticket für ein Bundesligaspiel SCHENKEN.
    Weißt Du denn überhaupt, dass die das so machen? Vielleicht sind das auch professionelle Anbieter, die andere Verträge mit den Vereinen haben?

  10. #10
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    Zitat Zitat von Rinaldo Beitrag anzeigen
    Weißt Du denn überhaupt, dass die das so machen? Vielleicht sind das auch professionelle Anbieter, die andere Verträge mit den Vereinen haben?
    das kann natürlich auch sein, wird aber sicherlich nicht auf alle zutreffen.

  11. #11
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    Mal von der rechtlichen Seite abgesehen: Der Handel mit Personengebundenen Karten ist auf ebay verboten:
    http://pages.ebay.de/help/policies/event-tickets.html

    Und verbotene Artikel als Zugabe zu geben ebenso, genauso wie der Wert einer Zugabe nicht den des eigentlichen Artikels übersteigen darf, was hier wohl zweifelsfrei der Fall wäre:
    http://pages.ebay.de/help/policies/listing-bonuses.html

  12. #12
    TP-Junior boxcar182 macht alles soweit korrekt
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    Eintrittskarten in der Bundesliga sind aber nicht personengebunden. Steht nirgends der Name oben!!!

  13. #13
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    Wenn Dir meine Formulierung "personengebunden" nicht passt, setze "deren weiterverkauf nicht gestattet ist" rein. Ändert nichts an den Fakten, um die es hier geht.

  14. #14
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    bei den ganzen argumenten dagegen und antworten darauf, wäre inzwischen mein einziger kommentar "mach doch einfach.".

    "Functionless art is simply tolerated vandalism. We are the vandals."


  15. #15
    TP-Junior boxcar182 macht alles soweit korrekt
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    wie schon mal gesagt, werde ich sowas nicht machen sondern interessiere mich für die Grundlagen eines solchen Verkaufs bzw. Angebot. Da es ja zu bestimmten Spielen des FC Bayern immer mal wieder solche Angebote mit Schenkungen bei eBay zu finden sind, wollte ich einfach nur wissen ob das auch rechtlich abgesichert ist. mehr nicht!!!

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