Hi Tim,
Wenn im Arbeitsvertrag keine Regelung über die Probezeit vereinbart ist, dann würd ich davon ausgehen, dass keine Probezeit gilt.
IMHO gibt es aber auch ohne explizite Probezeitregelung nicht sofort einen Kündigungsschutz. Den erlangt man erst nach 6 (?) Monaten.
Aber keine Ahnung, ob das nur bei Kleinbetrieben (weniger als 5 Angestellte) oder so gilt....
Bei Interesse such mal nach KSchG (Kündigungsschutzgesetz) und Wartezeit.
Gruss, Karsten


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