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Thema: Probezeit nach Ausbildung?

  1. #1
    TP-Specialist Master_T2 bringt sich richtig ein Master_T2 bringt sich richtig ein Avatar von Master_T2
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    Probezeit nach Ausbildung?

    Hallo,

    wenn nach einer Ausbildung ein Arbeitsvertrag geschlossen wird und in diesem keine Regelung der Probezeit zu finden ist, was gilt dann in diesem Fall? Gibt es keine Probezeit?
    Grüße aus Übach-Palenberg
    Tim

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  2. #2
    TP-Moderator fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User Avatar von fuchzga
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    Hi Tim,

    Wenn im Arbeitsvertrag keine Regelung über die Probezeit vereinbart ist, dann würd ich davon ausgehen, dass keine Probezeit gilt.

    IMHO gibt es aber auch ohne explizite Probezeitregelung nicht sofort einen Kündigungsschutz. Den erlangt man erst nach 6 (?) Monaten.
    Aber keine Ahnung, ob das nur bei Kleinbetrieben (weniger als 5 Angestellte) oder so gilt....
    Bei Interesse such mal nach KSchG (Kündigungsschutzgesetz) und Wartezeit.

    Gruss, Karsten

  3. #3
    TP-Veteran LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von LimaX
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    Nein, dann gibt es keine Probezeit und selbst wenn, wäre diese höchst zweifelhaft. Schließlich hatte der AG gute drei Jahre Zeit, den AN "auszuprobieren".

  4. #4
    TP-Insider fitheach hilft, wo's geht fitheach hilft, wo's geht Avatar von fitheach
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    wenn keine (tarif-) vertragliche Regelung, dann gibt es keine Probezeit.

    Nach der Ausbildung ist idR. die Vereinbarung einer Probezeit nicht möglich (s. meinen Vorposter) ggfs. wenn die neue Stelle deutlich von der Ausbildung abweicht (z.B. Handwerkerlehrling mach nach Gesellenprüfung einen Bürojob).

    Ggfs. kann ein befristeter Arbeitsvertrag dieses "Manko" ausgleichen.

    Ob und wie weit man dem KSchG unterliegt ist dann wieder eine andere Frage.

  5. #5
    TP-Veteran max.m lebt für das TP und seine User max.m lebt für das TP und seine User max.m lebt für das TP und seine User max.m lebt für das TP und seine User max.m lebt für das TP und seine User max.m lebt für das TP und seine User Avatar von max.m
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    Zitat Zitat von fitheach Beitrag anzeigen
    Nach der Ausbildung ist idR. die Vereinbarung einer Probezeit nicht möglich (s. meinen Vorposter)
    Ich hatte eine von einem halben Jahr nach BA-Studium.
    Zitat Zitat von fitheach Beitrag anzeigen
    ggfs. wenn die neue Stelle deutlich von der Ausbildung abweicht (z.B.Handwerkerlehrling mach nach Gesellenprüfung einen Bürojob).
    War bei mir nicht der Fall.

  6. #6
    TP-Insider fitheach hilft, wo's geht fitheach hilft, wo's geht Avatar von fitheach
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    @max
    wenn du schon vorab in einem Betrieb gearbeitet hast, widerspricht es dem Sinn und Zweck der Probezeit (probieren), eine solche zu vereinbaren.

    Deshalb kann man eine solche auch nicht wirksam vereinbaren. Egal was man in den Arbeitsvertrag schreibt.

    Ansonsten könnte der Arbeitgeber ja auch den Vertrag dahingehend formulieren, dass man für Zuspätkommen ausgepeitscht wird, bei Klauen wird einem die Hand abgehackt oder oder...

    Nie vergessen, nicht alles, was einem untergeschoben wird, ist auch so wirksam.

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