auf jeden Fall einmal schriftlich mahnen, in diesem Fall am besten per Einschreiben, max. 7 Tage Zahlungsfrist (Formulierung ist juristisch wichtig: "zahlbar bis spätestens xx.xx.xx" und eben nicht "zahlbar innerhalb 7 Tagen" schreiben)
dann Anzeige oder einen Anwalt ein "anwaltliches Mahnschreiben" schicken lassen


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