Ich weiß ja nicht, was sie Beruflich machen.. Aber arbeiten sie in der Regel auch umsonst?
Ist es eine Abzockerei, wenn sie für die, von ihnen erbrachte, Leistung auch noch Geld haben wollen?
Hallo Forumsexperten,
ist es üblich, daß bei Abschluß eines Mietkautionskonto die Bank eine Konto-abschlußgebühr verlangen kann. Es handelt sich nach meinem Verständnis
doch bei dieser Kontoart um ein Sparbuch. Es kann doch nicht sein, daß ich, um mein Geld bei einer Bank anlegen zu können, Gebühren bezahlen soll. Wie kann ich mich gegen diese Abzockerei wehren ?
Besten Dank für Eueren Rat.
MFG
Ich weiß ja nicht, was sie Beruflich machen.. Aber arbeiten sie in der Regel auch umsonst?
Ist es eine Abzockerei, wenn sie für die, von ihnen erbrachte, Leistung auch noch Geld haben wollen?
Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
-Dieter Nuhr
Auf Deppenkommentare wie von Ihnen kann ich verzichten.
Hängt von der Bank ab. Unseres liegt hier in Karlsruhe bei der örtlichen Sparkasse, dort werden keine Gebühren verlangt.
die Bank hat überhaupt keine Leistung erbracht. Wenn ich jemanden mein Geld gebe will ich entlohnt werden und nicht auch noch draufzahlen.
Leider ist es dennoch üblich für Mietkautionskonten Gebühren zu zahlen. So steht es auch in den Preisverzeichnissen der Banken
Gruß
Sven
Geändert von SvenWeb (08.01.2009 um 22:45 Uhr)
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Wie sagte Brecht schon so treffend:
"Was ist schon der Überfall auf eine Bank gegen die Gründung einer Bank..."
Mehr gibt es gerade bei dem, was sich in den letzten Wochen und Monaten abgespielt hat, nicht zu sagen oder?
Tag zusammen,
es sind nach m. M. zwei Gesichtspunkte noch nicht so richtig rausgekommen:
Das ist wohl sehr verkürzt. Die Aufgabe der Bank geht über das "erhalten" von Geld natürlich hinaus, sie soll es nämlich verwahren und sie soll es auch verwalten (Zinsen, Salden erstellen) und sie soll dem Vermieter und dem Mieter Urkunden rechtserhebliche Erklärungen (Mietverpfändungserklärung) in zum Nachweis geeigneter Form zur Verfügung stellen und sich um die Übermittlung kümmern. Sie soll weitern, wenn es soweit ist, die ordnungsgemäße Freigabe prüfen und hiernach die vom Einzahler verfügte Auskehr bewerkstelligen.Wenn ich jemanden mein Geld gebe will ich entlohnt werden und nicht auch noch draufzahlen.
Die Bank hat also Pflichte und die sind mit Aufwand verbunden.
Und zweitens: Die Bank wird zwar mit dem Geld arbeiten, aber ob das den Aufwand von solchen Kleinstanlagen deckt wage ich (als Nicht-Banker) zu bezweifeln. Also macht sie Gebühren geltend.
So, der Rest ist sogar Oma Grigoleit bekannt: Preise (ob nun für Klopapier oder für Bankleistungen) werden (außerhalb eines Monopols oder straffen Oligopols - in welchem sich die Oma aber selten befindet) einfach verglichen und das beste Angebot gewählt.
Wo ist das Problem, lieber Hr. Brückner?
Grüße
Geändert von roofonfire (09.01.2009 um 16:17 Uhr)
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