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Thema: Kleinunternehmer und USt. - wer kann helfen?

  1. #1
    TP-Junior richie45 macht alles soweit korrekt
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    Kleinunternehmer und USt. - wer kann helfen?

    Hallo Leute,

    Ich habe folgendes Problem und hoffe, dass mir jemand helfen kann:

    2008 war mein zweites Jahr als Kleinunternehmer und da mein Umsatz in diesem Jahr zwischen 17.500 € und 50.000 € lag, bin ich im nun folgenden Geschäftsjahr 2009 Umsatzsteuerpflichtig.

    An sich ist das ja kein Problem, nun ist es aber so, dass ich im letzten Geschäftsjahr als Kleinunternehmer noch relativ viel Ware eingekauft habe bzw. Lagerbestände habe, für die ich ja die Vorsteuer nicht geltend machen kann.

    Wenn ich diese Ware nun im neuen Geschäftsjahr verkaufe, muss ich darauf aber die Umsatzsteuer abführen, obwohl ich keine Vorsteuer geltend machen konnte.

    Nach meinen bisherigen Recherchen verbietet der Fiskus eine Vorsteuerkorrektur, sofern die Vorsteuer je Wirtschaftsgut (!!!) nicht mehr 250,- € beträgt, und verlangt trotzdem die Abfuhr der Umsatzsteuer.

    Wenn dem tatsächlich so ist, mache ich mit meinen nächsten Verkäufen 19% Verlust, da mir die Vorsteuer fehlt.

    Nun ist also die Frage, wie ich an mein Geld komme?
    Mein erster Gedanke war, die Ware dem Lieferanten einfach zurückzugeben und mir den Rechnungsbetrag erstatten zulassen. Dann kaufe ich die selbe Ware erneut ein und lasse mir von dem Lieferanten eine neue Rechnung (im neuen Geschäftsjahr) ausstellen, von der ich dann die Vorsteuer abziehen kann.

    Sollte mir der Lieferant eine Gutschrift erstellen, müsste ich davon aber auch die USt. abführen und hätte somit nichts gewonnen, da sich Vorsteuer und USt. ausgleichen. Ich bleibe also wieder auf der USt. hocken.

    Frage: Gilt das gleiche auch für Rücküberweisungen bzw. Stornos?
    Hat jemand vielleicht noch eine andere Idee, wie man das Problem lösen kann???

  2. #2
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    Dieses Problem hat jeder Kleinunternehmer, der auf Regelbesteuerung umstellt, dieses Problem wurde hier auch schon mehrfach diskutiert - Du musst an der Stelle in den sauren Apfel beißen.

  3. #3
    TP-Junior richie45 macht alles soweit korrekt
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    Das ist nicht unbedingt das, was ich hören wollte.

    Aber was wäre denn nun, wenn ich die Ware wirklich dem Lieferanten zurückgebe und die Ware neu einkaufe?
    Wenn der Lieferant den alten Rechnungsbetrag zurück bucht, dann handelt es sich im Grunde ja um ein Storno von einer Leistung, die beiderseits im Dezember erbracht wurde. Da ich damals keine Vorsteuer geltend gemacht hatte brauche ich ja nun auch keine USt. auf mein eigenes Geld zu zahlen, oder?

  4. #4
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    Zitat Zitat von richie45 Beitrag anzeigen
    Das ist nicht unbedingt das, was ich hören wollte.
    Das Leben ist manchmal hart

    Aber was wäre denn nun, wenn ich die Ware wirklich dem Lieferanten zurückgebe und die Ware neu einkaufe?
    Wenn der Lieferant den alten Rechnungsbetrag zurück bucht, dann handelt es sich im Grunde ja um ein Storno von einer Leistung, die beiderseits im Dezember erbracht wurde. Da ich damals keine Vorsteuer geltend gemacht hatte brauche ich ja nun auch keine USt. auf mein eigenes Geld zu zahlen, oder?
    Du machst aber vermutlich eine EÜR mit IST-Versteuerung und hast dann durch die Rückbuchung eben nun in 2009 eine Betriebseinnahme, für die Du Umsatzsteuer abführen musst.

    Einziger Ausweg wäre gewesen, den Kauf von Anfang an auf 2009 zu schieben.

  5. #5
    TP-Junior richie45 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen

    Einziger Ausweg wäre gewesen, den Kauf von Anfang an auf 2009 zu schieben.
    Danke erstmal für die Antwort.

    Mir ist auch klar, dass es von Anfang an so hätte laufen müssen, wenn man vorher gewusst hätte, dass einen der Fiskus beschei..en will!

    Es ist doch vollkommen unlogisch, dass die Besteuerung der Umsätze einerseits nach dem Leistungsprinzip erfolgt (so wie es ja auch sein muss), die Besteuerung der Ausgaben andererseits aber nicht.

    Soll heißen: Die Umsätze, die ich vor dem Wechsel getätigt habe, sind "steuerfrei", die Umsätze nach dem Wechsel sind USt.-pflichtig. Analog dazu darf ich natürlich auch nicht die Vorsteuer von Waren abziehen, die ich vor dem Wechsel erworben und wieder verkauft habe und umgekehrt. Soweit ist alles vollkommen logisch und richtig.
    Folgt man diesem Schema, so müsste man von Waren, die vor dem Wechsel erworben wurden, aber erst nach dem Wechsel verkauft wurden, entweder Vorsteuer UND USt. berücksichtigen oder eben beides unberücksichtig lassen, da die USt. für den Unternehmer per Definition kostenneutral ist.
    Dass in diesem Fall zwar USt. gezahlt werden muß, andererseits aber keine Vorsteuer abgezogen werden darf, entbehrt jeglicher Logik und ist reine Willkür.

    Wenn man also so will, handelt es sich ganz einfach um Betrug, auch wenn dieser durch ein entsprechendes Gesetz legalisiert ist.

    Und um es nochmal deutlich zu sagen: Ich wollte selbstverständlich von niemanden eine Anleitung zur Steuerhinterziehung, sondern habe lediglich nach einer (legalen) Möglichkeit gesucht, mich nicht vom Fiskus beschei..en lassen zu müssen.

    Aber offensichtlich führt da kein Weg dran vorbei ....

  6. #6
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Nunja, es ist zwar schön das es in deinem zweiten Jahr so gut läuft - völlig unerwartet natürlich - aber du hättest ja die Kleinunternehmerregelung nicht nehmen müssen.

    Man sollte sich das eben alles gut vorher überlegen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  7. #7
    TP-Junior richie45 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Nunja, es ist zwar schön das es in deinem zweiten Jahr so gut läuft - völlig unerwartet natürlich - aber du hättest ja die Kleinunternehmerregelung nicht nehmen müssen.

    Man sollte sich das eben alles gut vorher überlegen.
    Danke für den Beitrag .
    Natürlich war mir klar, dass ich im zweiten Jahr die Grenze überschreiten werde und habe mich entsprechend vorbereitet. Insofern war auch alles gut überlegt, denn selbstverständlich verschafft einem die Kleinunternehmerregelung einen geringfügigen Vorteil, den man auch nutzen sollte.

    Die Frage ist nur, wozu die Erleichterungen für Kleinunternehmer gut sein sollen, wenn man sie dann (offenbar absichtlich) in eine solche Falle laufen lässt?

    Es wäre doch alles fair und i.O. gewesen, wenn man es bei dem Grundgedanken der Kleinunternehmerregelung konsequent belassen hätte. Wozu ist denn diese Ausnahme und die Ausnahme von der Ausnahme gut??? Wir der Kleinunternehmer dadurch in irgendeiner Weise begünstigt oder hat noch jemand anderes außer dem Fiskus irgendeinen Vorteil von dieser Ausnahme? Wohl kaum.

    Im Übrigen hatte ich gar keine Wahl, als die Ware noch im Dezember zu bestellen, denn ich wäre wohl kein guter "Kaufmann", wenn ich den Kunden Ware verkaufe, dich ich noch gar nicht habe. Und abgesehen davon kann man ja nicht vorrausahnen, wann welcher Kunde was und in welcher Menge bestellt. Also muss doch wohl immer ausreichend Ware am Lager sein, oder etwa nicht?

    Und genau aus dieser Notwendigkeit schlägt der Fiskus Kapital, in dem er die Regeln nur für diesen speziellen Fall geändert hat.

    Das ist m.E. nicht in Ordnung - und mehr wollte ich damit auch nicht sagen.

  8. #8
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Und genau aus dieser Notwendigkeit schlägt der Fiskus Kapital, in dem er die Regeln nur für diesen speziellen Fall geändert hat.
    nein, bis vor ein paar Jahren war noch nicht einmal eine Vorsteuerkorrektur möglich.

    btw: wenn du dir den 15a UStG genauer anschauen würdest, würdest du erkennen, dass es ohne diese Berichtigungsgrenzen ein unkontrollierbares bürokratisches Monster gewesen wäre. Für jedes einzelne Wirtschaftsgut hätte ein separater Berichtigungszeitraum ermittelt werden müssen. Gar nicht auszumalen, was das an Papier verschlungen hätte.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  9. #9
    TP-Junior richie45 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Sven Beitrag anzeigen
    nein, bis vor ein paar Jahren war noch nicht einmal eine Vorsteuerkorrektur möglich.

    btw: wenn du dir den 15a UStG genauer anschauen würdest, würdest du erkennen, dass es ohne diese Berichtigungsgrenzen ein unkontrollierbares bürokratisches Monster gewesen wäre. Für jedes einzelne Wirtschaftsgut hätte ein separater Berichtigungszeitraum ermittelt werden müssen. Gar nicht auszumalen, was das an Papier verschlungen hätte.

    Gruß
    Sven
    Das stimmt so nicht.
    Die Vorsteuerkorrektur war damals nicht möglich und ist es heute praktisch auch nicht, sofern der Vorsteuerwert eines einzelnen Wirtschaftsguts weniger als 1000,00 EUR (!!!!!) beträgt.

    Das Verbot der Vorsteuerkorrektur stellt praktisch eine Ausnahme von §219 Abs.1 dar, die im Kern lautet: Die USt. wird nicht erhoben.
    Der Effekt ist, statt einer Nichterhebung der USt. findet nun eine Doppelbesteuerung statt: Der Unternehmer zahlt die Ust. einmal beim Erwerb des Wirtschaftstguts, da sie im Bruttopreis bereits enthalten ist und er sie als Vorsteuer nicht geltend machen darf, und er zahlt sie ein zweites Mal, wenn er die Ware verkauft und die darin enthaltene USt. abführen muss.

    Nun folgt die Ausnahme von der Ausnahme: Nur, wenn die Vorsteuer mehr als 1000,- EUR je Wirtschaftsgut beträgt, darf eine Vorsteuerkorrektur vorgenommen werden. Die Vorsteuerkorrektur muss für den Zeitraum vorgenommen werden, in dem das Wirtschaftsgut veräußert wird.

    Sicher wäre damit ein gewisser bürokratischer Aufwand verbunden, aber rechtfertigt das eine derartige Benachteiligung?

    Und welcher Kleinunternehmer verkauft Waren mit einem Einkaufswert von mehr als 6.300,00 EUR (inkl. 1000,- EUR Vorsteuer) und bleibt dabei unter der geforderten Umsatzgrenze von 17.500 EUR im ersten bzw. 50.000 EUR im zweiten Jahr???????????
    Das ist praktisch unmöglich!

    Ich frage mich ernsthaft, welcher Amputierte sich solch einen Schwachsinn hat einfallen lassen?

    Und war der Sinn der Kleinunternehmerregelung nicht egentlich der, dem Kleinunternehmer die Arbeit zu erleichtern und ihm die Paragraphenpaukerei zu ersparen?

  10. #10
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    Zitat Zitat von richie45 Beitrag anzeigen
    Ich frage mich ernsthaft, welcher Amputierte sich solch einen Schwachsinn hat einfallen lassen?
    Irgendwie macht dein geradezu hysterischer Ton dein Auftreten ziemlich unangenehm.

    Es ist doch offenkundig, bei wem hier das Versagen liegt ...

    Natürlich war mir klar, dass ich im zweiten Jahr die Grenze überschreiten werde und habe mich entsprechend vorbereitet.
    Offensichtlich hast du genau _das_ nicht.

    Insofern war auch alles gut überlegt, denn selbstverständlich verschafft einem die Kleinunternehmerregelung einen geringfügigen Vorteil, den man auch nutzen sollte.
    Ja, ist klar - den Vorteil hast du natürlich gerne in Anspruch genommen ...

    Die Frage ist nur, wozu die Erleichterungen für Kleinunternehmer gut sein sollen, wenn man sie dann (offenbar absichtlich) in eine solche Falle laufen lässt?
    Wo ist den da eine "Falle"? Hättest du dich um deinen Kram gekümmert, hättest du ganz genau gewusst, was Sache ist. Hast du aber nicht und jetzt ist das Geheule groß.

    Und war der Sinn der Kleinunternehmerregelung nicht egentlich der, dem Kleinunternehmer die Arbeit zu erleichtern und ihm die Paragraphenpaukerei zu ersparen?
    Du bist mit deinem Umsatz aber kein Kleinunternehmer mehr. Wer das bleiben will, um die Vorteile zu haben, bleibt dauerhaft unter 17.500,- Euro und gut is'.

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  11. #11
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    Moin Copy,

    Es freut mich, dass du soviel Verständnis für den Fiskus aufbringst.
    Wahrscheinlich lag die Kürzung der Pendlerpauschale auch ganz in deinem Interesse.

    Natürlich hast du Recht. Offensichtlich habe ich mich doch nicht ausreichend auf den Wechsel vorbereitet, denn offenbar gehört dazu auch das eingehende Studium des gesamten Steuerrechts. Ich gebe zu, dass ich das nicht getan habe.

    Ich gehe aber mal davon aus, dass das bei 95% der Kleinunternehemer so sein wird, und dass es gerade das ist, was sie zu Kleinunternehmern macht: Die Unkenntnis.

    Wenn du nun deswegen alle Kleinunternehmer als Versager hinstellen willst, weil sie nicht jeden Paragraphen auswendig können - bitte schön! Das ändert aber auch nichts daran, dass die Regelung in diesem Fall undurchichtig und unfair ist. Und mehr habe ich auch nicht behauptet.

    Außerdem ist die Frage, die ich eingangs gestellt hatte, nämlich, ob jemand einen Ausweg aus dieser Situation sieht, von keinem (außer von ThomasMo) ernsthaft beantwortet worden. Deshalb auch der zunehmend harsche Ton.

    Ist doch wohl logisch, dass ich mit Kommentaren wie "ist halt so" oder "Dein Problem" nicht wirklich zufrieden bin, zumal sie vollkommen an Thema vorbei gehen.

    Im Übrigen war Dein Ton auch nicht besonders charmant ...

  12. #12
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    Zitat Zitat von richie45 Beitrag anzeigen
    Moin Copy,

    Es freut mich, dass du soviel Verständnis für den Fiskus aufbringst.
    Wahrscheinlich lag die Kürzung der Pendlerpauschale auch ganz in deinem Interesse.
    "Wahrscheinlich" weisst du, dass dir die Argumente fehlen und schreibst deshalb so einen Quatsch ohne jeglichen Zusammenhang.

    Natürlich hast du Recht. Offensichtlich habe ich mich doch nicht ausreichend auf den Wechsel vorbereitet, denn offenbar gehört dazu auch das eingehende Studium des gesamten Steuerrechts.
    Unfug. Das "gesamte Steuerrecht" ist hier völlig irrelevant – es geht lediglich um den Wechsel zur Regelbesteuerung und wem das bevorsteht, der darf als Selbstständiger ruhig selbstständig (!) darüber nachdenken, was das für ihn bedeutet. Und zwar, bevor es passiert und nicht danach.

    Wenn du nun deswegen alle Kleinunternehmer als Versager hinstellen willst,
    Spar' dir das, es geht hier nicht um "alle", dein Fluchtversuch ins Kollektiv um mich ins Unrecht zu setzen, ist mehr als billig.

    Außerdem ist die Frage, die ich eingangs gestellt hatte, nämlich, ob jemand einen Ausweg aus dieser Situation sieht, von keinem (außer von ThomasMo) ernsthaft beantwortet worden. Deshalb auch der zunehmend harsche Ton.
    Sonst tickst du aber noch ganz richtig? ThomasMo hat die richtige Antwort gegeben, wenn du dann mit

    Das ist nicht unbedingt das, was ich hören wollte.
    reagierst, ist es kein Wunder, dass entsprechende Kommentare kommen. 'Wie man in den Wald hineinruft', kennst du? Keiner hier ist verantwortlich für die Steuergesetze und keiner für deine mangelhaften Vorbereitungen, dein "harscher Ton" ist also komplett unangebracht.

    Ist doch wohl logisch, dass ich mit Kommentaren wie "ist halt so" oder "Dein Problem" nicht wirklich zufrieden bin,
    Deine Befriedigung ist hier nun wirklich nicht das Thema. Du hast die einzig richtige Antwort bekommen, alles Geweine und Gegreine ist überflüssig.

    copy

  13. #13
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    Danke Copy, ich habs verstanden.
    Und ich dachte eigentlich, dass ich das mit meinem letzten Post zum Ausdruck gebracht hatte.
    Wie du richtig erwähnt hast, habe ich auch betont, dass ThomasMo der einzige war, der die Frage ernsthaft beantwortet hatte. Alle anderen Kommentare, inklusive Deinem, waren vollkommen überflüssig.

    Wenn es keinen Ausweg gibt, dann ist es eben so. Deswegen werde ich doch wohl noch äußern dürfen, dass mir das nicht unbedingt gefällt.

    Und erzähl mir bloß nicht, dass du gerne doppelt Steuern zahlst, egal, ob du es dir nun selbst eingebrockt hast oder nicht. Ansonsten kannst du mir gerne noch mal erklären, weshalb du die Regelung mit dem Vorsteuerkorrekturverbot und die 1000,- EUR Ausnahmeregelung so toll findest, dass du sie hier in aggressivster Weise verteidigen musst.

    Im Übrigen bist du hier wirklich der Einzige, der sich wiederholt im Ton vergreift.

  14. #14
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    Zitat Zitat von richie45 Beitrag anzeigen
    Im Übrigen bist du hier wirklich der Einzige, der sich wiederholt im Ton vergreift.


    Sehe ich anders.
    Auf Grund des Thread-Verlaufes kann man solche (seine) Reaktionen nachvollziehen.

    Leider konnte ich Copy nicht bewerten, schade.
    Newsflash:
    "Enjoy The Silence" live im Traum-Projekt!


    koenixblau | Flickr

  15. #15
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    Zitat Zitat von richie45 Beitrag anzeigen
    Danke Copy, ich habs verstanden.
    Nö. Wenn du auch nur irgend etwas verstanden hättest, sähe dein Beitrag anders aus.

    Wenn es keinen Ausweg gibt, dann ist es eben so. Deswegen werde ich doch wohl noch äußern dürfen, dass mir das nicht unbedingt gefällt.
    Betrachtest du das Forum hier als deinen persönlichen Mülleimer, in den du deine Unzufriedenheit abkübeln kannst?

    Und erzähl mir bloß nicht, dass du gerne doppelt Steuern zahlst, egal, ob du es dir nun selbst eingebrockt hast oder nicht. Ansonsten kannst du mir gerne noch mal erklären, weshalb du die Regelung mit dem Vorsteuerkorrekturverbot und die 1000,- EUR Ausnahmeregelung so toll findest, dass du sie hier in aggressivster Weise verteidigen musst.
    Muss ich nicht, schon gar nicht in "aggressivster Weise". Aber dass du – unfähig zu jeglicher Form der Selbstkritik – die Fehler erst mal bei anderen suchst, ist offenkundig.

    Weisst du, wir alle hier helfen gerne, so wie den meisten von uns hoffentlich von anderen geholfen wurde, aber Leute wie du können es einem echt verleiden. Aggressiv, unselbstständig aber mit einer unglaublichen Hybris ausgestattet und komplett rücksichtslos.

    In diesem Sinne, viel Spaß noch im Leben,

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