nein, es können nur die Entfernungspauschalen angesetzt werden.Mich interessiert nun, wenn dieser Arbeitnehmer seine Steuererklärung macht, dann müsste er doch nun auch diese Fahrkarte (12 X ca. 50 Euro) als tatsächliche Fahrtkosten angeben, oder?
genau da sind Angaben zu machen.Wenn ich der Arbeitnehmer wäre, wüsste ich nicht, wo man das angeben soll. Denn bei der Angabe "Arbeitsweg" findet man nur Angaben über Arbeitstage, Entfernung usw.?!
Gruß
Sven


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren