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Thema: Zahlungserinnerung vor Zahlungsfristende

  1. #1
    TP-Junior sparname macht alles soweit korrekt
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    Exclamation Zahlungserinnerung vor Zahlungsfristende

    Hallo,

    da ich gemerkt habe, dass ich auf einen Betrüger reingefallen bin (habe mich mit mehreren Gläubigern unterhalten), habe ich eine Zahlungserinnerung schon vor dem Ablauf der Zahlungsfrist verschickt.

    Zahlungsbedingung war: sofort - 2%, 14 Tage rein netto (aus Wikipedia)

    Fiktive Daten:
    - Rechnung verschickt am 30.12. (Einwurf Einschreiben)
    - Rechnung beim Schuldner am 02.01. angekommen
    - Schuldner meint, er habe bezahlt, aber bis zum 10.01. nichts angekommen
    - Zahlungserinnerung wird am 10.01. verschickt mit der Bitte um Zahlung bis zum 16.01. (Einwurf Einschreiben)
    - Zahlungserinnerung kommt am 12.01. an

    Ich habe somit schon eine Zahlungserinnerung vor Ablauf der eigentlichen Zahlungsbedingung verschickt. Ich weiß nicht, ob das okay war, aber ich war frustriert, weil ich mit so vielen Gläubigern gesprochen habe und der Schuldner immer meinte, er habe überwiesen, schon am selben Tag, als er die Rechnung erhielt.

    Aber es rührte sich nichts auf meinem Konto.

    Ist ein Mahnbescheid ab dem 17.01. gerechtfertigt?

    Danke euch!
    Geändert von Thomas (11.01.2009 um 14:14 Uhr) Grund: Beitrag wiederhergestellt - sonst witzlos für ein Forum ...

  2. #2
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von sparname Beitrag anzeigen
    - Rechnung verschickt am 30.12. (Einwurf Einschreiben)
    (...)
    Ist ein Mahnbescheid ab dem 17.01. gerechtfertigt?
    "Das Mahnverfahren wird durch einen Antrag des Gläubigers beim zuständigen Mahngericht eingeleitet. Dieser Antrag kann jederzeit gestellt werden. In der Praxis ist eine Antragstellung jedoch erst sinnvoll, wenn ein Gläubiger in Verzug geraten ist, also - soweit nichts anderes vereinbart ist - wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung die Zahlung leistet."

    http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

    Und noch was: Ich wäre an deiner Stelle zurückhaltend, was so Vorwürfe wie "Betrug" angeht. Das ist schnell gesagt, aber Betrug ist eine Straftat. Ob eine solche begangen wurde, hat im Zweifel die Staatsanwaltschaft zusammen mit der Polizei zu ermitteln und ein Gericht zu entscheiden.

    Genauso wie Betrug eine Straftat ist, sind falsche Verdächtigung, üble Nachrede, Verleumdung auch Straftaten. Das kann also ganz schnell nach hinten losgehen. Von daher: Besser die Emotionen rausnehmen und den Ball flach halten. Gerade auch im 'Gespräch mit "anderen Gläubigern".

    copy

  3. #3
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Vielleicht sollte man in dem Zeitfenster auch daran denken, dass der Rechnungsempfänger evtl. auch einfach nur im Urlaub ist.

  4. #4
    TP-Supporter Medienmacher bringt sich richtig ein Medienmacher bringt sich richtig ein Avatar von Medienmacher
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    Servus! Ich habe zur Zeit Ausstände aus 2008 von knappen 16.000 € - davon inzwischen über zwei Drittel im Mahnverfahren oder in der Vollstreckung. Als Einzelunternehmer wohlgemerkt!

    Seit Oktober handhabe ich es nun so dass Beträge unter 500 € Netto komplett im Vorraus zu entrichten sind, und für Beträge darüber mindestens 500 € + X. Für das X gibt es dann einen Rabatt. Wer z.B. bei einer Rechnung von 20.000 Euro 75% im Vorraus bezahlt, bekommt 8% der eigentlichen Endrechnungssumme (Brutto) als Rabatt.

    Funktioniert mehr als einwandfrei, bisher habe ich noch nicht eine Rechnung geschrieben die 14 Tage später nicht komplett bezahlt war. Und: Ich habe mir eine Forderungsausfallversicherung zugelegt. Die kostet monatlich 0,4 % des Vorjahresumsatz und zahlt 30 Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist und fruchtlosen Mahnungen die offene Rechnungssumme und treibt anschließend den Betrag in meinem Namen gerichtlich ein, behält diesen aber dann wegen der vorhergehenden Zahlung.

  5. #5
    TP-Junior sparname macht alles soweit korrekt
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    Hi Medienmacher,

    könntest du mir evt. den Namen dieser Versicherung als private Nachricht zukommen lassen?

    Ich werde jetzt auch nur noch auf Vorkasse arbeiten. Dies ist viel sicherer. Arbeite auch nun an einem Mustervertrag für mich. Leider kann mich mir keinen Anwalt leisten, der mir das schreibt.

    Was soll's.

    Ich danke im Vorraus.

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