"Das Mahnverfahren wird durch einen Antrag des Gläubigers beim zuständigen Mahngericht eingeleitet. Dieser Antrag kann jederzeit gestellt werden. In der Praxis ist eine Antragstellung jedoch erst sinnvoll, wenn ein Gläubiger in Verzug geraten ist, also - soweit nichts anderes vereinbart ist - wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung die Zahlung leistet."
http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren
Und noch was: Ich wäre an deiner Stelle zurückhaltend, was so Vorwürfe wie "Betrug" angeht. Das ist schnell gesagt, aber Betrug ist eine Straftat. Ob eine solche begangen wurde, hat im Zweifel die Staatsanwaltschaft zusammen mit der Polizei zu ermitteln und ein Gericht zu entscheiden.
Genauso wie Betrug eine Straftat ist, sind falsche Verdächtigung, üble Nachrede, Verleumdung auch Straftaten. Das kann also ganz schnell nach hinten losgehen. Von daher: Besser die Emotionen rausnehmen und den Ball flach halten. Gerade auch im 'Gespräch mit "anderen Gläubigern".
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