Für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bedarf es immer eines Krankenscheines.
Ich wollte mal wissen wie es im konkreten Fall abläuft.
Ein Arbeitnehmer einer GmbH mit weniger als 30 Arbeitnehmern ist 4 Tage krank und legt ein Attest vom Arzt vor. Laut Wikipedia zahlt der Betrieb verpflichtent die Umlage U1 sowieso mit: http://de.wikipedia.org/wiki/Umlage_U1
Auf dem Attest des Arztes, muss dann draufstehen, dass der Arzt diese Bescheinigung der Krankenkasse zusendet. ( http://dejure.org/gesetze/EntgFG/5.html )
Also muss die Krankenkasse dann dem Arbeitgeber den Lohn ausgleichen, den er für diese 4 Tage Krankheit dem Arbeitnehmer sowieso bezahlen muss.
(Gehalt / 30 Tage) * Krankheitstage * 0,8 . (~80%, je nach Kasse und Vorschrift)
Ist diese Überlegung korrekt, wenn ja wie kriegt der Arbeitgeber sein Geld wieder? Kriegt er automatisch eine Gutschrift von der Krankenkasse?
Was ist für den Fall, dass der Arbeitnehmer nur 2 Tage krank war wegen leichtem Fieber und am dritten Tag wieder arbeitet ohne beim Arzt gewesen zu sein? Muss dann der Arbeitgeber diese Krankheit bei der Kasse melden oder kriegt er dann eh keine Erstattung?
Vielen Dank für die Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Wilberg
Geändert von Suxxess (15.01.2009 um 16:25 Uhr)
Für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bedarf es immer eines Krankenscheines.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Ich hab mich noch etwas Informiert und folgendes gefunden:
http://www.bkk-heilberufe.de/Inhalt/..._Krankheit.pdf
Das heißt für mich, dass der Arbeitgeber für jede Zeit die er erstattet bekommen möchte, so einen Antrag ausfüllen muss. Der Arzt wird dies daher wohl der Krankenkasse melden, aber Geld gibts nur wenn man selbst hinterherläuft...
Edit 1
Laut Informationen der Krankenkasse, kann man nur eine Erstattung bekommen für bereits abgerechnete Monate.
Mein Chef hat mich gebeten mich da mal schlau zu machen.3. Es sind nur abgerechnete und zurückliegende Kalendermonate
zu beantragen.
Wir haben jetzt einen im Unternehmen, der für eine Woche einen Krankenschein hat.
Also müsste man jetzt den Krankenschein aufbewahren, und im nächsten Monat bei seiner Krankenkasse die U1 Umlage beantragen?
Angenommen er würde 1600 € Brutto verdienen, würde man dann 400 € von der Krankenkasse für die Woche wiederkriegen?
(b.z.w. 80% davon also 320 €?)
Weiss da jemand näheres?
Was ist mit bereits zurückliegenden Krankheitstagen, z.B. vom letzten Jahr, gibts da eine Frist oder könnte man z.B. Ausfälle vom letzten Jahr im April noch geltend machen?
Edit 2
Eine Frage ist mir in dem Zusammenhang noch eingefallen.
Wenn der privatversicherte Unternehmer, der als Geschäftsführer bei seinem eigenen Unternehmen angestellt ist, krank werden sollte.
Hat der dann ebenfall Anspruch auf die Umlage bei seiner Krankenkasse? Weil er ja dann auch selbst ein Angestellter wäre.
Geändert von Suxxess (15.01.2009 um 16:56 Uhr)
Nach 2,5 Jahren habe ich die Antwort wohl selbst gefunden.
Man erhält für jeden Angestellten egal ob er privat versichert ist oder nicht, seine Umlage U1 zurück
auch wenn das Unternehmen die Krankenkassenbeträge nicht direkt bezahlt.
( http://de.wikipedia.org/wiki/Umlage_U1 )
http://www.bzb-online.de/mae06/30_31.pdf
Über sv.net/classic kann man das ja nun einreichen. Da man dort auch seine Kontonummer angeben kann,Ausgleich von Beitragsaufwendungen der Arbeitgeber bei freiwillig GKV-Versicherten,
PKV-Versicherten sowie bei berufsständischer Versorgung Nach dem AAG wird klar gestellt, dass in
beiden Umlageverfahren die arbeitgeberseitigen Beitragsaufwendungen auch dann
erstattet werden, wenn der betreffende Arbeitnehmer freiwillig gesetzlich krankenversichert oder privat krankenversichert ist, oder wenn er über eine berufsständische Versorgungseinrichtung rentenversichert ist.
zahlt zwar der Mitarbeiter seine Krankenversicherung selbst, allerdings hat ja das Unternehmen die Ausfallkosten zu tragen. Die Krankenkasse sollte man über den gelben Schein des Arztes erfahren können. Und gerade bei den Privatversicherten sollte sich der Erstattungsbetrag lohnen.
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