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Thema: Interview gegeben - wieder entfernen lassen?

  1. #1
    i-m
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    Interview gegeben - wieder entfernen lassen?

    Guten Abend!

    Ich habe vor einiger Zeit einem Webportal ein Interview gegeben, möchte dies allerdings dort nicht mehr stehen haben. Auf meine Anfrage hat der Betreiber dies abgelehnt.

    Besteht eine Möglichkeit, dem Betreiber das Nutzungsrecht o.ä. zu entziehen?

    Gruß,
    Hans-Jürgen

  2. #2
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    kommt darauf an, welche Nutzungsrechte vorher vereinbart waren

    prinzipiell ist es ja Sinn und Zweck von Portalen (und auch Foren ), dass eben keine Beiträge später gelöscht werden. Wenn das Portal also clever ist, hast du die Nutzungsrechte abgetreten, dann geht das Löschen nur bei goodwill durch den Betreiber

  3. #3
    i-m
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    Zitat Zitat von Thomas Beitrag anzeigen
    kommt darauf an, welche Nutzungsrechte vorher vereinbart waren

    prinzipiell ist es ja Sinn und Zweck von Portalen (und auch Foren ), dass eben keine Beiträge später gelöscht werden. Wenn das Portal also clever ist, hast du die Nutzungsrechte abgetreten, dann geht das Löschen nur bei goodwill durch den Betreiber
    Wir haben explizit gar nichts vereinbart. Mir wurden die Fragen übersendet und ich habe die Antworten zurückgeschickt, das war's.

  4. #4
    TP-Moderator Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Avatar von Adromir
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    Mit dem Urheberrecht und Nutzungsrechten hat das hier erstmal wenig zu tun.

    Der Interviewer hat erstmal das berechtigte Interesse das Interview zu veröffentlichen. Dies ist wohl auch mit der Einwilligung des Interviewten geschehen. Die allgemeine Lebenserfahrung sagt erstmal, daß diese Einwilligung (sofern nicht von vornherein etwas anderes vereinbart war), zeitlich nicht begrenzt ist.

    Nun kann aber letztendlich das Persönlichkeitsrecht des Interviewten ins Spiel kommen, wenn er aufgrund gewandelter Überzeugung mit Aussagen, die er im Interview getätigt hat, nicht mehr in Verbindung gebracht werden will.

    Wenn nun der Veröffentlicher des Interviews nicht aus eigenen Stücken die Veröffentlichung beendet, dann hilft nur eine entsprechende Klage auf Unterlassung in Frage. Da kann es aber sein, daß das Gericht auch zugunsten der Veröffentlichung entscheidet.
    Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
    -Dieter Nuhr

  5. #5
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Alleine aus der Beantwortung der Fragen für das Interview könnte man interpretieren, dass man mit der Veröffentlichung einverstanden ist. Wenn die Fragen abweichend von dem, was man zurückgeschickt hat veröffentlich wurden bleibt die Möglichkeit einer Gegendarstellung, handelt es sich aber um den selbst getippten Wortlaut oder wurde der veröffentlichte Text vor Veröffentlichung freigegeben sehe ich keine Möglichkeit, das ganze auf dem Rechtsweg wieder raus zu bekommen.

    Darf man fragen, warum es überhaupt zu dem Meinungswechsel kommt?

  6. #6
    TP-Supporter Medienmacher bringt sich richtig ein Medienmacher bringt sich richtig ein Avatar von Medienmacher
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    Ich kann dir schon jetzt sagen, dass du wenig Chancen haben wirst sofern sich der Veröffentlichende nicht Kooperativ zeigt, das Interview löschen zu lassen, besonders wenn die Seite Journalistisch-Redaktionell gestaltet ist. Da müssen schon sehr, sehr gute Gründe vorliegen, die dich in deinem Intimsten Lebensbereich treffen, bevor du z.B. mit einer Klage Erfolg haben wirst.

    Und ob eine Klage auf Unterlassung Erfolg haben wird, kann nur ein Anwalt beurteilen der die Situation einschätzen kann. Eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung wirst du aber sicherlich vergessen können, da hier kein Rechtsschutz dringlich zu erhalten ist.

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