bei B2B gibt es kein Widerrufsrecht. Es wird quasi gekauft wie gesehen.
Gruß
Sven
Hallo Community,
wie ist das bei einem B2B Fall mit dem Widerruf geregelt? Ich meine mich erinnern zu können, dass ich als Händler bei der Bestellung bei einem Händler zwar keine 14 Tage Rückgaberecht habe, aber immerhin noch 7 Tage!?
Bin für eure Hilfe und Info dankbar!
MfG
bei B2B gibt es kein Widerrufsrecht. Es wird quasi gekauft wie gesehen.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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ob das rechtlich wirklich so ist, bin ich überfragt, ist jedenfalls der Text in einer Auftragsbetätigung, die ich die Tage bekam:
Belehrung zum Widerruf i.S.d. Fernabsatzgesetzes
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Unsere Angebote gelten ausschließlich für gewerbliche Kunden, Selbständige und Freiberufler. Deshalb gilt das Fernabsatzgesetz mit dem 14 tägigen Rückgaberecht bei Bestellungen nicht.
Auftragsbestätigung mit "Lieferstatus: sofort lieferbar" kam binnen Minuten, bestellte Ware nach 5 Tagen bisher noch nicht ...
EDITzu spät ...
Das heißt ich kann die Ware nicht zurück senden?
MfG
Das Fernabsatzgesetz ist mit der Schuldrechtsreform 2002 ins BGB aufgegangen. Es gibt es also gar nicht mehr und kann gar nicht gültig sein (und 2002 is ja nun schon nen büschen her)
Aber es stimmt. Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen gilt nur im Verbrauchsgüterkauf, sprich im Verhältnis Unternehmer zu Verkäufer und nicht Unternehmer zu Unternehmer.
Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
-Dieter Nuhr
Hmm, der Verkäufer ist ein Großhändler. Ich hoffe die kommen mir da entgegen, da ich dort bereits einiges umgesetzt habe.
MfG&Thx
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