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Thema: Bestellung beim Händler als Händler

  1. #1
    TP-Senior robi782 bringt sich richtig ein Avatar von robi782
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    Question Bestellung beim Händler als Händler

    Hallo Community,

    wie ist das bei einem B2B Fall mit dem Widerruf geregelt? Ich meine mich erinnern zu können, dass ich als Händler bei der Bestellung bei einem Händler zwar keine 14 Tage Rückgaberecht habe, aber immerhin noch 7 Tage!?

    Bin für eure Hilfe und Info dankbar!

    MfG
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  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    bei B2B gibt es kein Widerrufsrecht. Es wird quasi gekauft wie gesehen.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    Arrow

    ob das rechtlich wirklich so ist, bin ich überfragt, ist jedenfalls der Text in einer Auftragsbetätigung, die ich die Tage bekam:

    Belehrung zum Widerruf i.S.d. Fernabsatzgesetzes
    ------------------------------------------------

    Unsere Angebote gelten ausschließlich für gewerbliche Kunden, Selbständige und Freiberufler. Deshalb gilt das Fernabsatzgesetz mit dem 14 tägigen Rückgaberecht bei Bestellungen nicht.



    Auftragsbestätigung mit "Lieferstatus: sofort lieferbar" kam binnen Minuten, bestellte Ware nach 5 Tagen bisher noch nicht ...



    EDIT
    zu spät ...

  4. #4
    TP-Senior robi782 bringt sich richtig ein Avatar von robi782
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    Das heißt ich kann die Ware nicht zurück senden?

    MfG
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  5. #5
    TP-Moderator Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Avatar von Adromir
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    Das Fernabsatzgesetz ist mit der Schuldrechtsreform 2002 ins BGB aufgegangen. Es gibt es also gar nicht mehr und kann gar nicht gültig sein (und 2002 is ja nun schon nen büschen her)

    Aber es stimmt. Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen gilt nur im Verbrauchsgüterkauf, sprich im Verhältnis Unternehmer zu Verkäufer und nicht Unternehmer zu Unternehmer.
    Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
    -Dieter Nuhr

  6. #6
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    normal nicht - hilft nur nett anfragen, ob doch ...

    vielleicht machen sie es gegen Gutschrift für nächsten Einkauf statt Erstattung, um einen Kunden zu halten

    Zitat Zitat von Adromir Beitrag anzeigen
    Das Fernabsatzgesetz ist mit der Schuldrechtsreform 2002 ins BGB aufgegangen. Es gibt es also gar nicht mehr und kann gar nicht gültig sein
    stimmt, habe ich meinen eigenen Kunden auch oft genug erzählt ... im Zitat oben ist mir das aber gar nicht aufgefallen

  7. #7
    TP-Senior robi782 bringt sich richtig ein Avatar von robi782
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    Hmm, der Verkäufer ist ein Großhändler. Ich hoffe die kommen mir da entgegen, da ich dort bereits einiges umgesetzt habe.

    MfG&Thx
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