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Thema: Darf Kunde mein Design weiter verwenden?

  1. #1
    TP-Newbie zumatic macht alles soweit korrekt
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    Unhappy Darf Kunde mein Design weiter verwenden?

    Hallo Ihr,

    ich bin gerade in einer misslichen Lage.
    Eine Bekannte hatte eine Website bei mir in Auftrag geben. Leider aus dem näheren Bekanntenkreis, und eine Abmachung ohne schriftlichen Vertrag (ich weiß, unklug)

    Wir hatten uns auf "Häppchenzahlungen" geeinigt. Als ich Ihr nach 5 Wochen Zahlungserinnerung mitgeteilt habe, das ich die Arbeit an ihrer Website niederlege, entstand daraus ein Streit, der sie veranlasste zu ihrem Mann zu sagen ich hätte sie angeschrien. (Ich habe sie mit etwas energischerer Stimme dazu aufgefordert mich nicht in jedem Satz zu unterbrechen )

    Fazit: beide Aufträge sind unvollendet.

    Meine Fragen:

    Sehe ich das richtig das sie trotzdem die bis dahin entstandenen Kosten decken müssen? (Konzept, Layout, Baustellenprogrammierung)

    Wie verhält es sich mit meinem Entwurf (Konzept/Design), dürfen sie es jetzt einfach "klauen" und von jmd anderen umsetzen lassen?

  2. #2
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    Zitat Zitat von zumatic Beitrag anzeigen
    Hallo Ihr,

    ich bin gerade in einer misslichen Lage.
    Eine Bekannte hatte eine Website bei mir in Auftrag geben. Leider aus dem näheren Bekanntenkreis, und eine Abmachung ohne schriftlichen Vertrag (ich weiß, unklug) (...)

    Sehe ich das richtig das sie trotzdem die bis dahin entstandenen Kosten decken müssen? (Konzept, Layout, Baustellenprogrammierung)
    Nun ja. Das Problem hier ist, dass du in Beweisnöte kommst. Was war ausgemacht, war überhaupt etwas ausgemacht ... ? Du kannst wohl nichts beweisen. Wenn die beiden was anderes behaupten steht Aussage gegen Aussage.

    Wie verhält es sich mit meinem Entwurf (Konzept/Design), dürfen sie es jetzt einfach "klauen" und von jmd anderen umsetzen lassen?
    Schwer zu beurteilen. Ob dein Design überhaupt die nötige Schöpfungshöhe erreicht, um urheberrechtlich geschützt zu sein, muss im Zweifel ein Richter entscheiden.

    Wenn ihr euch nicht irgendwie gütlich einigen könnt, würde ich das an deiner Stelle unter 'Lehrgeld' verbuchen und beim nächsten Mal besser (professioneller) machen.

    copy

  3. #3
    TP-Newbie zumatic macht alles soweit korrekt
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    ausgemacht

    also Zeugen gibt es genug, die die Entwürfe gesehen haben.

    hier 2 links zu den ersten Entwürfen (Baustellen)
    vielleicht kannst du dir so einen Eindruck machen

    und vielen Dank für die schnelle Antwort copy!

    http://www.supernice-designs.com/01_jobs/pusteblume/
    http://www.soleys.de

    die Navigationskonzepte sind daraus nicht ersichtlich,
    aber ich habe sie natürlich in Datenform, nur werde ich
    wohl nicht daran weiter arbeiten

  4. #4
    TP-Moderator Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Avatar von Adromir
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    Zitat Zitat von koish Beitrag anzeigen
    Und deine zweite Frage kann ich mit einem klaren NEIN beantworten. Egal wie hoch die Schöpfungshöhe deiner Entwürfe ist... sie dürfen nicht!
    Also muss man ein halbfertiges Haus wieder einreißen, wenn man sich mit dem Bauunternehmer überwirft?

    Ich sehe das Rechtlich so, Leistungen die bis dato erbracht wurden, dürfen von dem Auftragsgeber weiter verwendet werden. Müssen dann aber auch entsprechend der Vereinbarung entlohnt werden.
    Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
    -Dieter Nuhr

  5. #5
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    Auch selbst dabei wäre ich vorsichtig. Wenn mir ein Handwerker die Einfahrt pflastert, dann darf ich die Einfahrt trotzdem benutzen, auch wenn ich ihn noch nicht bezahlt hätte..
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    -Dieter Nuhr

  6. #6
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    Zitat Zitat von zumatic Beitrag anzeigen
    also Zeugen gibt es genug, die die Entwürfe gesehen haben.
    Naja gut, aber das hilft dir ja nicht dabei, einen Auftrag zu beweisen. Entwürfe kann man ja auch ohne Auftrag machen ...

    hier 2 links zu den ersten Entwürfen (Baustellen)
    vielleicht kannst du dir so einen Eindruck machen
    Ich traue mir da kein Urteil zu. Lies mal das:

    http://www.jurpc.de/aufsatz/20050049.htm

    Webdesign ist allerdings nicht meine Baustelle, ich weiss nicht, ob es zwischenzeitlich anders lautende Urteile gab.

    copy

  7. #7
    TP-Newbie zumatic macht alles soweit korrekt
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    Thumbs down ja ich meine

    auch bekannte beider seiten die wußten das ich das machen sollte,
    und auch dabei waren als darüber gesprochen wurde ...
    dann habe ich ein konzept entwickelt und eine navigation (die jetzt noch nicht zu sehen ist) und den look skizziert - und schon nur 25€ bekanntschaftspreis/Std veranschlagt, also echt günstig

    aber nach der baustelle wollte ich erstmal sehen .. dann habe ich halt erstmal abgewartet... ne kleine teilrechnung gestellt.. und seitdem renne ich 220€ hinterher.. und habe schon 2 mal gehört das sich gleich am nächsten tag was tun wird und sie ihren schwager dran erinnert bla... und angefangen hatten wir ende november

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