Nun ja. Das Problem hier ist, dass du in Beweisnöte kommst. Was war ausgemacht, war überhaupt etwas ausgemacht ... ? Du kannst wohl nichts beweisen. Wenn die beiden was anderes behaupten steht Aussage gegen Aussage.
Schwer zu beurteilen. Ob dein Design überhaupt die nötige Schöpfungshöhe erreicht, um urheberrechtlich geschützt zu sein, muss im Zweifel ein Richter entscheiden.Wie verhält es sich mit meinem Entwurf (Konzept/Design), dürfen sie es jetzt einfach "klauen" und von jmd anderen umsetzen lassen?
Wenn ihr euch nicht irgendwie gütlich einigen könnt, würde ich das an deiner Stelle unter 'Lehrgeld' verbuchen und beim nächsten Mal besser (professioneller) machen.
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