Hallo Emily,
es geht in Deiner Frage ja um zwei Dinge. Erstmal zu den "uralten" Büchern ...
1970 ist da in keinerweise als alt zu bezeichnen. Die Urheberschaft auf ein Werk besteht 70 Jahre lang, also läuft diese frühestens 2040 aus, möglicherweise auch schon 2020, falls der Verlag Inhaber der Rechte ist und nur die kleineren Schutzrechte hat. Etwas anders ist es mit tatsächlich uralten Texten und Bildwerken, die beispielsweise in Museen sind und der Allgemeinheit "gehören" ... aber auch hier muss jedes Werk im einzelnen überprüft werden, pauschal lässt sich also nix dazu sagen.
Zu den Städtenamen ... eine spezielle Regelung für .info Domains ist mir nicht bekannt, wobei ich persönlich finde, daß gerade Info so klingt, als könne eine Stadt dort gut ihre Infos weitergeben ...
Sicherheitshalber vielleicht dch einen Rechtsanwalt befragen, der sich mit der Materie auskennt.

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