kommt drauf an, 4 bis 7 Jahre zurück.Wie viele Jahre kann ich jetzt angeben?
Gruß
Sven
Hallo,
ich plane meine Einkommensteuererklärung für 2008 zu machen.
Da ich seit ich meinen Job habe (10 Jahre) noch keine gemacht habe, plane
ich auch rückwirkend noch die Steuer zu klären.
Wie viele Jahre kann ich jetzt angeben?
Gruß,
zumwinkel
kommt drauf an, 4 bis 7 Jahre zurück.Wie viele Jahre kann ich jetzt angeben?
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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ist wohl ne Scherzfrage!
uups, auf den Usernamen habe ich gar nicht geachtet.![]()
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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Hallo,
ich hab nur einen lustigen nick gewählt. Bitte nicht irritieren lassen.
Ich bin erstaunt darueber, daß ich bisher nicht zur Abgabe einer Erklärung zur Einkommensteuer verpflichtet war.
Ich hatte Anfang der 90er Jahren Einkünfte aus Jobs während des Studiums und hatte damals auch Einkommensteuererklärungen
gemacht um die Steuer zurückzuckzufordern. Das hatte auch funktioniert.
Seit 1999 bis jetzt bin ich fest angestellt und habe seit dem Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Ich hatte nie eine Aufforderung zur Einkommensteuererklärung vom Amt bekommen. Und hatte meinerseits auch keine Einkommensteuererklärung
gemacht.
Nun werde ich eine machen.
Ist es richtig, daß ich jetzt 2009 meine Steuern fuer 2005 bis 2008 nachträglich klären kann?
Mein Steuerprogramm ermöglicht mir sogar(wie schon von Sven erwähnt) bis 2002 zurück zu klären. Was sind die Voraussetzungen dafür?
Wie kann es sein, daß ich einerseits schon mal meine Einkommensteuererklärung gemacht hatte,
andererseits aber nicht zur Abgabe einer Erklärung zur Einkommensteuer verpflichtet war?
Gruß,
zumwinkel (der name ist scherzhaft gemeint, meine Anfrage nicht)
Geändert von zumwinkel (10.02.2009 um 09:22 Uhr) Grund: korrektur
zumwinkel (der name ist scherzhaft gemeint, meine Anfrage nicht)
4 Jahre gibt es bei Antragsveranlagung und 7 Jahre wenn eine Pflicht bestand Erklärungen abzugeben.
Eine Antragsveranlagung liegt dann vor, wenn das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 7.664 EUR lag oder ausschließlich Arbeitslohn bezogen wurd und die Nebeneinkünfte 410 EUR im Kalenderjahr nicht überstiegen haben oder oder oder => siehe § 46 Abs. 2 EStG
In dem Fall ist eine Veranlagung bis zu 4 Jahre rückwirkend möglich, maximal jedoch bis ins Jahr 2005 (§ 52 Abs. 55 j EStG).
Gruß
Sven
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