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Thema: Rufen Finanzämter an und schneiden das Telefonat mit?

  1. #1
    TP-Junior Scaryman macht alles soweit korrekt
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    Rufen Finanzämter an und schneiden das Telefonat mit?

    Hallo,
    ich verkaufe momentan ein paar Bahntickets über eine Internetplatform jedoch ohne einen Großen Gewinn zu erzielen und alles in kleinen mengen.

    Also wenn man es ganz Streng nimmt könnte man das als Gewerblichen Handel bezeichnen.

    In dieser Anzeige habe ich meine Handynr angegeben und um 14:20 hat ein Herr angerufen der 7 Stück kaufen wollte, ich bin davon ausgegangen das Sei ein Scherz und habe einfach mal Ja gesagt, obwohl ich gar nicht so viele habe. Anschließend hat er gesagt "So das gespräch haben wir jetzt aufgezeichnet und Sie bekommen eine Anzeige wegen gewerblichen Handeln". Er wollte schon auflegen da habe ich noch gefragt "Mit wem spreche ich den überhaupt? Ist das die Küstenwache?" Naja dann hat er gelacht und mir gesagt er sei vom Finanzamt München. Ich habe Ihm dann gesagt das ich ein Gewerbe habe und jedes Ticket das ich Verkaufe (es sind nur 10) trage ich in die Buchhaltung ein und ich somit keine Steuerhinterziehung begehe, dann habe ich Ihm meien Steuernummer gegeben und er hat gesagt nach 4 Wochen bekommen Sie Post.

    Irgendwie glaube ich aber das mich da jemand verarschen wollte. Zum einem macht das Finanzamt in München um 14 Uhr zu und zum anderen kann ich mir nicht vorstellen dass,das Finanzamt Gespräche aufzeichnen kann.

    Kann mir jemand etwas dazu sagen? Und mein Gewerbe ist für Webdesign ist es dann tragisch wenn man ein paar Tickets verkauft? Der Gewinn lag vielleicht bei 200 Euro.

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Zum einem macht das Finanzamt in München um 14 Uhr zu
    ab 14.00 Uhr wird kein Publikumsverkehr sein. Das heißt aber nicht, dass das Gebäude danach leer ist.

    und zum anderen kann ich mir nicht vorstellen dass,das Finanzamt Gespräche aufzeichnen kann.
    können ja, aber nur mit richterlicher Genehmigung. Aber dann bewegen wir uns in anderen Bereichen.

    Irgendwie glaube ich aber das mich da jemand verarschen wollte.
    da würde ich zu 99 % auch von ausgehen

    Und mein Gewerbe ist für Webdesign ist es dann tragisch wenn man ein paar Tickets verkauft? Der Gewinn lag vielleicht bei 200 Euro.
    die Tickets sind dann im Rahmen der Webdesign Tätigkeit anzugeben zumal du ja mit den Karten nachhaltig gewerblich tätig bist. Ein neues Gewerbe würde ich deshalb nicht anmelden bzw. den Gewerbeschein dafür erweitern lassen.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
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    Zitat Zitat von Scaryman Beitrag anzeigen
    Hallo,
    ich verkaufe momentan ein paar Bahntickets über eine Internetplatform jedoch ohne einen Großen Gewinn zu erzielen und alles in kleinen mengen.
    Vmtl. billig beim Discounter erworbene, was?

    Dass der Wiederverkauf dieser DB-Tickets sowieso untersagt ist und die DB rechtlich dagegen vorgeht, ist dir bekannt?

    http://www.n-tv.de/532626.html

    Hast du das schon häufiger gemacht?

    Also wenn man es ganz Streng nimmt könnte man das als Gewerblichen Handel bezeichnen.
    Nicht nur, wenn man das "ganz streng" nimmt. Das ist gewerbliches Handeln. Du schreibst ja selbst:

    Der Gewinn lag vielleicht bei 200 Euro.
    Irgendwie glaube ich aber das mich da jemand verarschen wollte.
    Tja, schon möglich.

    Zum einem macht das Finanzamt in München um 14 Uhr zu
    Ja, für Publikumsverkehr, sicher. das heisst nicht, dass da niemand mehr arbeitet.

    und zum anderen kann ich mir nicht vorstellen dass,das Finanzamt Gespräche aufzeichnen kann.
    Das kann doch heute jeder De*p mit der Anrufbeantworterfunktion. Ob dafür in deinem Fall allerdings eine Rechtsgrundlage besteht, das fragst du am besten mal einen Anwalt.

    Kann mir jemand etwas dazu sagen? Und mein Gewerbe ist für Webdesign ist es dann tragisch wenn man ein paar Tickets verkauft?
    Du hast dafür jedenfalls kein Gewerbe gemeldet. Dürfte auch schwer werden (falls es sich, wie ich vermute, um Discountertickets handelt). Falls nicht, solltest du deinen Gewerbeschein entsprechend erweitern lassen.

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  4. #4
    TP-Junior Scaryman macht alles soweit korrekt
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    Hallo,
    ja es handelt sich um die Discounter Tickets. Der Wiederverkauf ist zwar von der Deutschen Bahn untersagt allerdings ist es juristisch umstritten, ob diese Regelungen wirksam sind. Diese Beschränkung sieht man auch nur wenn man das Ticket öffnet, ich glaube da gab es auch mal ein Urteil über Software wo auch erst nach dem Öffnen die AGB's stehen und diese als Ungültig deklariert wurden.

    Wenn man bei Ebay "Discounter Ticket" eingibt kommen ca 2000 Treffer. Also ich mach mir da keine Sorgen, ich habe ein Gewerbe die 10 Tickets die ich habe sind vielleicht Gewerblicher Handel aber dafür kräht kein Hahn, da hat mir wohl ein neidischer Mensch einen Streich gespielt.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Scaryman Beitrag anzeigen
    Also ich mach mir da keine Sorgen,
    Ja, wenn du meinst. Warum fragst du dann hier?

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  6. #6
    TP-Junior Scaryman macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Ja, wenn du meinst. Warum fragst du dann hier?

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    Ok, jetzt mache ich mir keine Sorgen mehr, nach den Antworten.

    Danke euch 2 für die Hilfe

  7. #7
    TP-Newbie martin_bleich macht alles soweit korrekt
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    Habe ebenfalls ungefähr zur gleich Zeit einen Anruf bekommen von jemandem, der 7 Bahntickets kaufen wollte und sich gleich danach vom Finanzamt München zu erkennen gegeben hat. Ich solle dann Post bekommen wg. gewerblichen Handelns / Steuerhinterziehung.

    Da frage ich mich, wie ernst soll man die ganze Sache nehmen, ein wenig Sorgen mache ich mir schon?!

  8. #8
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    Zitat Zitat von martin_bleich Beitrag anzeigen
    Da frage ich mich, wie ernst soll man die ganze Sache nehmen, ein wenig Sorgen mache ich mir schon?!
    Hast du Grund dazu?

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  9. #9
    TP-Newbie martin_bleich macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Hast du Grund dazu?

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    Für mich ist ein Verkauf von Tickets in geringen Stückzahlen ( < 15) nicht gewerblich. Sorgen mache ich mir, weil ich nicht wegen Steuerhinterziehung angeklagt werden möchte!

  10. #10
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    Zitat Zitat von martin_bleich Beitrag anzeigen
    Für mich ist ein Verkauf von Tickets in geringen Stückzahlen ( < 15) nicht gewerblich.
    Nun ja, was für dich nicht gewerblich ist, spielt allerdings keine Rolle.

    Dass das Finanzamt das so sieht wie du, halte ich für ziemlich unwahrscheinlich.

    Dass die Finanzämter seit einiger Zeit verstärkt auch auf Plattformen wie der e-Bucht gucken, wer das so mit was handelt, ist ja kein Geheimnis. Und inzwischen gibt es eine Reihe von Urteilen, die gewerbliches Handeln schon dann bejahen, wenn auch nur geringe Stückzahlen einer gleichartigen Ware verkauft werden. Etwa 3 T-Shirts identischer Größe, wie das Kammergericht Berlin festgestellt hat. KG Beschluß vom 07.10.2008, 5 W 267/08

    Sorgen mache ich mir, weil ich nicht wegen Steuerhinterziehung angeklagt werden möchte!
    Dann solltest du die entsprechenden Einnahmen bei deiner Steuererklärung nicht 'vergessen' (haben).

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  11. #11
    TP-Supporter eugenie ist auf einem guten Weg
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    schon mal einen Rückruf beim FA München versucht?
    Und wie wurde/wird dieser Ticketverkauf in der Steuererklärung dargestellt?

    E.

  12. #12
    TP-Newbie martin_bleich macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen

    Dann solltest du die entsprechenden Einnahmen bei deiner Steuererklärung nicht 'vergessen' (haben).

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    Das ist ja genau das, was mich stutzig macht, denn ich wurde ja gefragt, ob ich 7 Lidl Bahntickets zum Verkauf habe. Der Verkauf wurde ja aber noch gar nicht getätigt. Folgerichtig habe ich mich dann ja noch nicht schuldig gemacht, da bisher weder Umsatz noch Gewinn mit den Tickets gemacht wurde und die bloße Absicht dürfte ja nicht zählen, oder?
    Das Finanzamt bzw. der Beamte weiß doch gar nicht, ob ich tatsächlich verkauft hätte oder nicht. Das ist meines Erachtens stümperhaft ausgeführt worden, wenn es das Finanzamt München gewesen sein soll.

  13. #13
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    Zitat Zitat von martin_bleich Beitrag anzeigen
    Das ist ja genau das, was mich stutzig macht, denn ich wurde ja gefragt, ob ich 7 Lidl Bahntickets zum Verkauf habe. Der Verkauf wurde ja aber noch gar nicht getätigt. Folgerichtig habe ich mich dann ja noch nicht schuldig gemacht, da bisher weder Umsatz noch Gewinn mit den Tickets gemacht wurde und die bloße Absicht dürfte ja nicht zählen, oder?
    Hast du auf die Frage, ob du ihm sieben Tickets verkaufst mit 'Ja' geantwortet? Dann ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Die Tickets müssen nicht erst übergeben sein.

    Das Finanzamt bzw. der Beamte weiß doch gar nicht, ob ich tatsächlich verkauft hätte oder nicht. Das ist meines Erachtens stümperhaft ausgeführt worden, wenn es das Finanzamt München gewesen sein soll.
    Käme darauf an, was rausgefunden werden sollte. Hast du sowas schon häufiger gemacht? Vielleicht auch mit anderen Waren offenbar gewerblich gehandelt? Im Zweifel mit einem privaten Account?

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  14. #14
    TP-Newbie martin_bleich macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Hast du auf die Frage, ob du ihm sieben Tickets verkaufst mit 'Ja' geantwortet? Dann ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Die Tickets müssen nicht erst übergeben sein.



    Käme darauf an, was rausgefunden werden sollte. Hast du sowas schon häufiger gemacht? Vielleicht auch mit anderen Waren offenbar gewerblich gehandelt? Im Zweifel mit einem privaten Account?

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    Nein, es waren einmalig nur diese Tickets (Stückzahl < 10), die als Privatperson verkauft werden sollten. Jetzt ist natürlich die Frage, ob es vielleicht wegen solch einer geringen Menge bei einer Verwarnung bleibt oder ob tatsächlich eine saftige Strafe droht, was ich für völlig übertrieben hielte.

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