ein e.K. ist Kaufmann und somit bilanzierungspflichtig, egal wie hoch der Umsatz ist.Jetzt beruhigt mich mal, dass mein Steuerberater nicht schon wieder Mist gebaut hat und ich hier nur was durcheinander bringe.
Gruß
Sven
Hallo,
ich bin im Handelregister eingetragener Kaufmann. Meine Steuern lasse ich vom Steuerberater machen. Mir hat er immer erzählt, dass ich erst ab einem Umsatz von 500.000 Euro Bilanzierungspflichtig bin. Oder doppelte Buchführung!? Oder was gibt es noch für eine Grenze bei 500.000 die in Frage kommt?
Da ich darunter liege habe ich mir keine Gedanken gemacht. Jetzt habe gerade ich durch Zufall gelesen, dass ein e.K. immer Bilanzierungspflichtig ist und keine Einnahme-/Überschußrechnung machen darf. Jetzt kann ich wieder nicht schlafen.
Jetzt beruhigt mich mal, dass mein Steuerberater nicht schon wieder Mist gebaut hat und ich hier nur was durcheinander bringe.
Von Steuern habe ich keine Ahnung, deswegen habe zahle ich mehrere hundert euro im Monat an ein großes Steuerbüro.
LG Day
ein e.K. ist Kaufmann und somit bilanzierungspflichtig, egal wie hoch der Umsatz ist.Jetzt beruhigt mich mal, dass mein Steuerberater nicht schon wieder Mist gebaut hat und ich hier nur was durcheinander bringe.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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So und mein Steuerberater (kein kleiner vom Dorf, sondern eine Kette) macht nur Gewinn/Verlust.
Das würde heißen die letzten 2 jahre komplett falsch?
Was tun?
Ich bin mir jetzt nicht sicher und die Sache läßt mir keine Ruhe, da mein Steuerberater schon einmal einen kapitalen Fehler gemacht hat und ein ganzes Jahr neu gebucht werden mußte und ich kurz der Mandatsenziehung war.
Also ich bin eingetrager Kaufmann kurz e.K. Ich bin mir nicht sicher was mein Steuerberater da genau bucht.
Da ich aber noch nie eine Inventur machen mußte und und in keiner Aufstellung meines Steuerberaters ein Lagerbestand auftaucht, ist doch davon auszugehen, dass dies keine echte Bilanz ist, wie wie es notwendig wäre, oder????
Oder habe ich einen Denkfehler? Woran erkenne ich denn, ob er eine richtige Bilanz erstellt hat? Ich bekomme die monatlichen Übersichten und einen so einen Jahresabschluß. Ich habe eben alles mal durchgeblättert, ich lese nirgends das Wort Bilanz, sondern immer nur "Gewinnermittlung" etc.
Habe den Steuerberater telefonisch erreicht. ER meinte, er sei von den Umsätzen ausgegangen. Von dem Handelsregistereintrag wußte er nichts und ja dann wäre ich Bilanzierungspflichtig.
Er spielte alles herunter und meinte es sei überhaupt kein Problem, dann machen wir das eben ab diesen Januar. Passieren könne für die letzten 2 Jahre nichts, da das FA die Steuerklärungen anerkannt hätte.
Kann das jemand bestätigen?
Was ist von dem Steuerberater zu halten? Das ist der 2. große Fehler. Ich frage mich wozu ich einen Steuerberater habe und ihm monatlich mehrere hundert Euro zahle, wenn ich als Mandant nun in Eigenregie den 2. großen Fehler entdecke.
Auszug Steuerberatungsvertrag Punkt 2 Vertragsumfang:
"Buchführungsarbeiten ab 01.2007. Erstellung der Buchführung einschließlich der Aufbereitung und Bearbeitung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Belege. Die FÜhrung von Grundaufzeichnungen wie. z.B. Kassenbuch, Wareneingangsbuch, sowie Rechnungseingangs-, und Rechnungsausgangangsbuch sind nicht Gegenstand des Vertrages.
Bitte um dringende Hilfe! Ist das wirklich so harmlos, dass die beiden letzten Jahre falsch gbehandelt wurden oder kann da was vom FA nachkommen und lieber einen Anwalt aufsuchen?
Wenn das wirklich so waere, muesste man vor Steuerpruefugnen keine Angst haben.Er spielte alles herunter und meinte es sei überhaupt kein Problem, dann machen wir das eben ab diesen Januar. Passieren könne für die letzten 2 Jahre nichts, da das FA die Steuerklärungen anerkannt hätte.
Kann das jemand bestätigen?
Gibt es zu deinem Steuer"betrater" keine Alternative, oder warum haelst du so an ihm fest?
Gruss Guin
Mein Blog
Ich halte eigentlich nicht fest und wechselwillig. Hier im Ort gibt es zwar keine Alternative, müßte halt immer in die 20 km entfernte größere Stadt fahren. Aber ich habe Angst, dass der nächste Steuerberater genauso versagt. Anfangs war dieser z.B.. total mit Paypal überfordert. Er hat nur die Überweisungen vom Paypalkonto auf das Bankkonto gebucht. Das da schon Paypalgebühren abgegengen sind und das das nettobeträge sind hat er nicht beachten. Das schlimmste war, dass er die Privatentnahmen vom Paypalkonto auf mein Privatkonto garnicht beachtet hat und garnicht gebucht hatte. Es gab so eien Differrenz von 80.000 Euro, obwohl er alle Kontoauszüge und Paypalauszüge erhält.
Im großen und ganzen hat es 2 Jahre gedauert bis alles reibungslos lief und jetzt das! Ich traue seinen Abrechnungen nicht mehr, wer weiß was man noch alles für Fehler findet. Aber wenn ich einen neuen Berater nun auch wieder alles von klein auf erklären muss.......
Heißt also im Falle einer Prüfung kann es Probleme geben? Aber im großen und ganzen sind doch alle Steuern bezahlt!? Können durch die Bilanzierung große Abweichungen auftreten?
Wie muss eine saubere Lösung jetzt aussehen? Alles neu machen? Dürfte ja nicht gehen, die Daten rückwirkend sind garnicht mehr alle möglich. Selbst meine Kasse stimmt nicht, da ich ja nur eine einfache Auflistung machen mußte, über Einnahme nund Ausgaben, also keine echte Kasse.
Was macht das FA in solchen Fällen? Pauschal eine Art Strafe? Haftet der Steuerberater?
Ich könnt echt heulen, ich bin mit dem Tagesgeschäft eh schon arg am Limit und arbeite seit Monaten ohne Wochenende durch und habe deshalb rechtzeitig die Buchhaltung abgegeben und zahle nicht wenig dafür und habe trotzdem keine Sicherheit und diesen Ärger. Diesmal kommt er mir nicht so einfach davon.
Dann weisst du, dass der auch nichts taugt und du dir ganz schnell einen anderen suchen musst.Aber wenn ich einen neuen Berater nun auch wieder alles von klein auf erklären muss.......
Heutzutage kann man das auch auf elektronischem Wege machen. Oder per Post schicken.Hier im Ort gibt es zwar keine Alternative, müßte halt immer in die 20 km entfernte größere Stadt fahren.
Ich kenne mich mit Bilanzierung gar nicht aus und kann dementsprechend auch nicht sagen wie weit es abweicht.
Ich kann mir aber gut denken, dass der Lagerbestand mit ins Endergebnis spielt. Sonst muesste man keine Inventur machen.
Wenn du eh viel Geld zahlst, mache dich schon mal auf die Suche nach einem anderen Berater. Der kann dich dann auch in deinem jetzigen Dilemma beraten.
Totschweigen wuerde ich Vergangenheit lieber nicht.
Die Entfernung spielt auch keine Rolle. Oder war dein Berater schon mal bei dir zu Hause?![]()
Gruss Guin
Mein Blog
Wie soll ich denn hunderte Rechnungen (bin ausschließlich online tätig, also alles einzelne Rechnungen) per Post schicken? Ich muss ja auch alles vorsortieren, also jede Rechnung hinter jeden Kontoauszug zugeordnet. Den fertigen Ordner trage ich 1x im Monat zum Berater und der läßt sie Zahlen vom Lehrling in den PC einhämmern. Trotzdem zahle ich mehrere hundert Euro/Monat.
Das mit dem Lager ist mir auch klar. Aber rein von meinem laienhaften Verständnisss (deswegen habe ich ja einen Steuerberater), habe ich doch von meinem ganzen Lagerbestand bereits die Vorsteuer, in Form vom Umsatzsteuer auf den Einkaufspreis, an meine Lieferanten gezahlt. Also dürften die Differenzen doch nicht so groß sein?
Wie soll ich mal eben als Alleinunternehmer von jetzt auf sofort eine Inventur auf die Beine stellen? Dazu müßte ich eine Woche zu machen und hätte keine Einnahmen. Hätte ich das eher gewußt hätte ich mich wie jeder andere Betrieb darauf vorbereiten muss.
Bin mal gespannt wie der Berater reagiert, wenn ich ihm meine Verdienstausfälle in Rechnung stelle. Das Risiko mit dem möglichen Ärger durch das FA möchte ich auch abgesichert haben.
Vielleicht statt dess eine Arbeitskraft selber einstellen, die das bei dir macht und dann kannst du den ganzen Kram leichtgewichtig verschicken.Ich muss ja auch alles vorsortieren, also jede Rechnung hinter jeden Kontoauszug zugeordnet. Den fertigen Ordner trage ich 1x im Monat zum Berater und der läßt sie Zahlen vom Lehrling in den PC einhämmern. Trotzdem zahle ich mehrere hundert Euro/Monat.
Ich bin jetzt aber lieber ruhig, bevor ich als Laie nur Mist erzaehle.
Nur eines noch:
Wenn du nicht zufrieden bist und du meinst, dass was schief laeuft, dann kannst du deinen Berater einmal darauf hinweisen. Wenn dieser dann deine Zweifel nicht beseitigen kann, bleibst eigentlich nur noch der Wechsel.
Immerhin ist Vertrauen notwendig.
Gruss Guin
Mein Blog
Den Fehler hat er ja inzwischen eingestanden. Mich kotzt es nur an, dass er alles kleinredet und sagt da kann nicht passieren und wir machen es einfach ab jetzt richtig.
Wenn er grobe Fehler gemacht hat, die mir nachteilig vom FA angerechnet werden, dann würde ich mir diesmal lieber anwaltliche Hilfe suchen und prüfen lassen ob in wieweit er haftbar gemacht werden kann.
Ich versuche hier halt erstmal eine Einschätzung zu bekommen, ob ich nachträglich Probleme bekommen kann oder ob alles gegessen ist wie er sagt.
Natürlich muss ich dann ab sofort noch mehr an ihn zahlen, weil er ja jetzt mehr Aufwand hat. Mehr zahlen und das Risiko für die Vergangenheit alleine tragen, möchte ich nicht.
Hat der noch nie deine Geschäftsanschrift gesehen?
Und klär ab ob jetzt höhere Kosten auf dich zukommen, nicht das es nachher das böse Erwachen gibt.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Wahrscheinlich nicht, weil der Lehrling die Zahlen abtippt.
Ansonsten steht auf meinen Rechnungen die ich ausstelle oben im Kopf der Zusatz "e.K." und unten im Fuß die Handelsregisternummer. Außerdem auf den Rechnungen meiner Lieferanten meine Anschrift mit dem Zusatz e.K.. Weiß nicht ob es noch eindeutiger geht.
Ich soll jetzt mal eben eine Inventur machen und aus mehreren tausend Artikeln den Einkaufpreis raussuchen für die Inventur. Ich mach dann mal eben in der Hauptsaison ne Woche zu......
Ich könnte echt kotzen. Hab nen Termin mit seinem Chef, dann wird Klartext geredet.
Mir stellt sich die Frage, ob sich der Mehraufwand und die höheren Steuerberatungskosten lohnen? Soweit ich mich schlau gelesen habe, kann ich mich aus dem Handelsregister wieder austragen lassen, soweit ich nicht die Zahlen 500.000 € bzw. 50.000 Euro Gewinn überschreite. Das macht zwar nicht die Fehler der letzten Jahre wieder wett, aberes für die Zukunft günstiger und einfacher?
Kann mich ja weiter so nennen, nur ohne das Kürzel e.K.
Hatte gerade den Chef an der Strippe. Er sieht den Fehler nicht ein, keine Entschuldigung nichts...
Man hätte das in meinem Interesse gemacht, da eine einfache EÜR billiger ist als eine Bilanz.
Auf meinen Einwand, dass das zwar löblich ist, ich meine Steuersachen aber schon gerne Finanzamt- und Gesetzeskonform hätte, meinte er nur, da wo kein Kläger, da kein.......
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