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Thema: Dringend Hilfe.

  1. #1
    TP-Member Darkness88 macht alles soweit korrekt
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    Mar 2008
    Beiträge
    50

    Dringend Hilfe.

    Hy vielleicht kennt sich ja jemand aus:

    Ich verleihe seid kurzem Musikanlagentechnik.
    Jetzt hat ein Kunde 1 Endstufe ausgeliehen und auch einen Zettel unterschrieben das er für Schäden aufkommt mit Haftpflicht oder Selbst.

    Diese Endstufe fängt auf einmal an zu qualmen, als ich vorbei gefahren bin und eine Ersatzendstufe mitholte und die anschloss ging diese nach kurzem Betrieb auch kapput so das mit sehr schnell klar wurde das der Generator wohl kapput ist oder ihrgendeinen Fehler hat.

    Jetzt habe ich 2 kappute Endstufen: T.Amp 1050 und T.Amp 2400

    Da ich neu in dem Geschäft bin wären jetzt folgende Fragen für mich wichtig:
    1. Muss ich die Endstufen jetzt zu Thomann einschicke?
    2. oder muss ich die Endstufen bei einem Fachmann durchchecken lassen und ein Gutachten für die Haftpflicht meines Kunden anfertigen lassen?
    3. Die Haftpflicht übernimmt doch in dem oben genannten Fall die kosten oder nicht?
    4. Ich habe durch den verlust der 2 Endstufen keine mehr und ein kommendes Event kann ich somit nicht beschallen, kann ich dies auch der Versicherung in Rechnung stellen?

    Vielen Dank für eure Hilfe

  2. #2
    TP-Senior Woko ist auf einem guten Weg
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    Hallo,

    du verleihst Musikanlagentechnik. Leihe bedeutet unentgeltliche Überlassung. Also meinst du wohl Vermietung der Anlage gegen Entgelt.
    Die Haftpflicht wird wohl nur zahlen, wenn Deinen Kunden ein Verschulden an dem Schaden trifft. Bei den meisten Haftpflichtversicherungen sind jedoch Mietsachschäden an beweglichen Sachen ausgeschlossen. Andererseits hat der Mieter Schäden der Sache während der Mietzeit auch ohne Verschulden zu vertreten, allein aus dem Mietvertrag. Diesen Passus hast du ja im Vertrag drin. Wie es mit den weitern Vermögensschäden steht, hängt davon ab, ob es sich um einen Haftpflichtschaden oder einen vertraglichen Mietschaden handelt.

    Du solltest für deine Sachen aber auch eine Betriebshaftpflicht haben. Was ist, wenn der Kunde den Spieß rumdreht und behauptet, deine Teile hätten den Schaden an seinen Geräten verursacht. Für Schäden an deinen Geräte solltest du vielleicht in Zukunft eine Elektronikversicherung überlegen. Diese deckt auch Schäden durch Bedienungsfehler und sogar vorsätzliche Beschädigung durch Dritte ab.
    Gruß Woko

    Allgemeine Info zur Elektronikversicherung hier:

    http://www.versicherungswissen.org/V...sicherung.html

  3. #3
    TP-Member Darkness88 macht alles soweit korrekt
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    50
    Und wie sieht das jetzt aus? Muss ich ein Gutachten anfertigen lassen? Wo drin steht, dass die Endstufen durch verursachung des Mieter kapput gingen?
    Schaden ist entstanden durch den Generator.....

    oder wie muss ich jetzt weiter verfahren?

  4. #4
    TP-Senior Woko ist auf einem guten Weg
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    175
    Hallo,
    ich würde an deiner Stelle ständigen Kontakt zu dem Kunden halten und abwarten, was die Haftpflicht dazu sagt. Lass dir eine Abschrift der Schadensmeldung geben. Wenn die Versicherung den Schaden grundsätzlich anerkennt, kannst du über die Höhe des sonstigen Schadens verhandeln.
    Lehnt sie ab, musst du allein mit dem Kunden klar kommen. Wenn es sich nur um Ansprüche aus dem Mietvertrag handelt, gilt meines Wissens nach eine kurze Verjährungsfrist (6 Monate).

    Bei meinen Aussagen handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung, sondern sie stellen nur meine private, persönliche und unverbindliche Meinung dar.

    Gruß Woko

  5. #5
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Darkness88 Beitrag anzeigen
    Und wie sieht das jetzt aus? Muss ich ein Gutachten anfertigen lassen?
    Woher sollen wir das wissen? Wie wäre es, wenn du dich mit der gegenerischen Versicherung und dem Hersteller der Verstärker in Verbindung setzen würdest (um zu klären, ob die eingeschickt werden müssen)?

    Wo drin steht, dass die Endstufen durch verursachung des Mieter kapput gingen?
    Ich glaube kaum, dass du jemanden findest, der dir so ein Auftragsgutachten erstellt.

    Schaden ist entstanden durch den Generator.....
    Sagt wer?

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