Hallo,
du verleihst Musikanlagentechnik. Leihe bedeutet unentgeltliche Überlassung. Also meinst du wohl Vermietung der Anlage gegen Entgelt.
Die Haftpflicht wird wohl nur zahlen, wenn Deinen Kunden ein Verschulden an dem Schaden trifft. Bei den meisten Haftpflichtversicherungen sind jedoch Mietsachschäden an beweglichen Sachen ausgeschlossen. Andererseits hat der Mieter Schäden der Sache während der Mietzeit auch ohne Verschulden zu vertreten, allein aus dem Mietvertrag. Diesen Passus hast du ja im Vertrag drin. Wie es mit den weitern Vermögensschäden steht, hängt davon ab, ob es sich um einen Haftpflichtschaden oder einen vertraglichen Mietschaden handelt.
Du solltest für deine Sachen aber auch eine Betriebshaftpflicht haben. Was ist, wenn der Kunde den Spieß rumdreht und behauptet, deine Teile hätten den Schaden an seinen Geräten verursacht. Für Schäden an deinen Geräte solltest du vielleicht in Zukunft eine Elektronikversicherung überlegen. Diese deckt auch Schäden durch Bedienungsfehler und sogar vorsätzliche Beschädigung durch Dritte ab.
Gruß Woko
Allgemeine Info zur Elektronikversicherung hier:
http://www.versicherungswissen.org/V...sicherung.html


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