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Thema: Nicht geforderte Leistungen - müssen diese bezahlt werden oder nicht?

  1. #1
    TP-Supporter screamfine macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Sep 2002
    Ort
    Karlsruhe
    Beiträge
    404

    Question Nicht geforderte Leistungen - müssen diese bezahlt werden oder nicht?

    Guten Tag,

    alle Namen / Parteien frei erfunden:

    Angenommen Firma ABC bestellt bei Firma SCHREIBER Texte per eMail inkl. Angabe der Anzahl der Wörter und Angabe der Vergütung für diese Texte. Als Beispiel: Firma ABC bestellt 5 Texte mit je 100 Wörtern zum Wortpreis von 0,05 EUR. (Insgesamt also 5 x 100 x 0,05 = 25 EUR).

    In der eMail steht also Folgendes:
    Code:
    Guten Tag Firma SCHREIBER,
    
    bitte teilen Sie uns mit ob Sie folgenden Auftrag durchführen können:
    5 Texte (je 100 Wörter). Ihr Verdienst: 0,05 x 5 x 100 = 25 EUR.
    
    Vielen Dank,
    
    Mfg.
    Firma ABC


    Firma SCHREIBER liefert nun 5 Texte wie folgt:
    Text 1: Anzahl Wörter: 102
    Text 2: Anzahl Wörter: 105
    Text 3: Anzahl Wörter: 99
    Text 4: Anzahl Wörter: 98
    Text 5: Anzahl Wörter: 108

    Firma SCHREIBER berechnet der Firma ABC statt den vereinbarten 25 EUR nun aber die genaue Wortzahl je Text, in diesem Beispiel also: 25,60 EUR.

    Ist Firma ABC nun verpflichtet die 25,60 EUR zu bezahlen, obwohl klare Vorgaben festgelegt und definiert waren? Oder muss Firma ABC lediglich die 25 EUR bezahlen? Kann Firma ABC zudem eine aktualisierte Rechnung verlangen oder muss Firma ABC die 25 EUR bezahlen und auf eine angepasste Rechnung verzichten?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

  2. #2
    TP-Veteran Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von Guin
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    Meine Meinung als Privatperson ist, dass man die Rechnung begleichen sollte.
    Es ist nicht so einfach, genau auf X Woerter zu kommen. Schlimmesten Falls wird 10 Woerter vor der Grenze aufgehoert mit dem Inhalt und der Rest mit bloßen Fuellwoertern aufgefuellt.

    Man koennte im Voraus vielleicht eine Bandbreite (insgesamt oder je Text) abmachen, in der die gelieferte Woerterzahl liegen darf.
    Gruss Guin
    Mein Blog

  3. #3
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Rlp
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    Auch meine Meinung... wegen 60 Cent... allerdings würde ich schon auf einer korrekten Rechnung über den genauen Zahlbetrag bestehen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  4. #4
    TP-Veteran LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von LimaX
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    Da in der Anfrage die Entlohnung pro Wort angeboten wurde, ist die Rechnung zu zahlen, wenn die Texte so angenommen werden.
    Aber die Texte müssen nicht angenommen werden, da sie die Vorgabe nicht erfüllen.
    Allerdings ist die Wortzahl wohl ein "offener" Mangel, hätte also im Handelsrecht unverzüglich (also bei Annahme) reklamiert werden müssen ...

  5. #5
    TP-Veteran marc22 hilft, wo's geht marc22 hilft, wo's geht marc22 hilft, wo's geht
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    May 2006
    Beiträge
    1.570
    Mal was anderes:
    Guten Tag Firma SCHREIBER,

    bitte teilen Sie uns mit ob Sie folgenden Auftrag durchführen können:
    5 Texte (je 100 Wörter). Ihr Verdienst: 0,05 x 5 x 100 = 25 EUR.

    Vielen Dank,

    Mfg.
    Firma ABC
    Das ist doch kein Auftrag...
    ...Meine Meinung

  6. #6
    TP-Insider fitheach hilft, wo's geht fitheach hilft, wo's geht Avatar von fitheach
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    Bonn
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    @marc22
    grds. ja... für einen Vertrag bedarf es zwei willenserkl. hier ist (max.) eine.
    Es sieht allerdings danach aus, dass auf diese Aufforderung (!) ein Angebot abzugeben, es zu einem Vertrag gekommen ist.

    Fraglich ist allerdings, ob ein Fixpreis gewünscht war oder ob es sich um einen Richtwert handelt.

    Auf dem Markt kann ich ja auch nicht punktgenau 1kg Apfel kaufen, sondern zahle nach Kilopreis.

    Gleiches gilt auch grds. hier: Ein jeder sollte wissen, dass man Texte nicht nach 100 Worten abhacken kann.

    Entscheidend ist, was die Parteien gewollt haben. Eine wortgenaue Abrechnung (dafür spricht die Berechnungsgrundlage 0,5x 100) oder eine Pauschale (dafür spricht der Fixpreis).

  7. #7
    TP-Veteran marc22 hilft, wo's geht marc22 hilft, wo's geht marc22 hilft, wo's geht
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    May 2006
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    1.570
    Hier ist doch keine Willenserklärung - Nur eine Frage
    ...Meine Meinung

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