Das eine ist unabhängig vom anderen.
Der Widerruf gilt für den Vertragsabschluss, die Gewährleistung bezieht sich auf das Produkt. Ich würde dringend raten, AGB nur in Zusammenarbeit mit einem Anwalt zu erstellen. Da sind zu viele potentielle Fallen drin, als dass ein juristischer Laie die alle umgehen könnte.
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