Verbindliche Auskunft kann (darf) Dir hier im Forum sowieso nicht gegeben werden.
Also, wenn Du auf die sichere Seite gehen willst: Ab zum Anwalt.
Hallo, ich habe mal wieder eine kleine Frage. Gestern habe ich mir meine AGB geschrieben.
Reicht das aus oder habe ich etwas übersehen. Soll ich besser einen Rechtsanwalt hinzuziehen oder soll ich das so lassen?
Zu Information, ich möchte einen Geschäft als Kleinunternehmer eröffnen ......
„An und Verkauf von Gütern für den täglichen Gebrauch (Neu und Second-Hand Ware), Kollektioners Artikel, Münzen, Textilien“ (so will ich auch im Gewerbeanmeldung schreiben, kommt das so durch?)
Ich bedanke mich herzlich im Voraus für eure Antworten
Gruß
Darius
Hier die AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
(1) Geltungsbereich
Für alle Lieferungen von uns an Verbraucher (§13 BGB) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
(2) Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E*Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dem Vorliegen dieser Information zum Widerrufsrecht. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Um ein Strafporto zu vermeiden, muss die Rücksendung ausreichend frankiert sein. Der Portobetrag wird sofort nach Prüfung des Inhaltes erstattet. Sollte die Ware beschädigt oder abgenutzt sein (d.h. in ein einem anderen Zustand als bei Erhalt der Ware), wird der gesetzlich zulässige Betrag in Abzug gebracht. Wir übernehmen die Kosten der Warenrücksendung, wenn die Bestellsumme einen Betrag von 40,00 Euro übersteigt.
(3) Lieferung
Die Auslieferung der bestellten Ware erfolgt direkt ab Lager. Die Angaben zur Auslieferung sind unverbindlich, ausser es wurde eine schriftliche Vereinbarung für einen verbindlichen Liefertermin getroffen.
(4) Fälligkeit – Zahlung – Verzug
Der Kaufpreis wird spätestens 14 Tage nach Eingang der Ware beim Käufer fällig. Der Kaufpreis kann per
- Überweisung
- Barzahlung
- Nachnahme
bezahlt werden.
Bei Zahlungsverzug sind wir nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz geltend zu machen.
Wird Vorkasse nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Bestellung geleistet, treten wir gemäß §323 Abs 1. BGB vom Vertrag zurück.
(5) Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt die Ware unser Eigentum.
(6) Gewährleistung
a) Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Ware beträgt ein Jahr (bei Neuware 2 Jahre) und beginnt mit Übergabe der Ware. Die Gewährleistungsansprüche sind zunächst auf Nacherfüllung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Besteller Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
b) gebrauchte Artikel
Alle im unserem Geschäft angebotenen Artikel aus zweiter Hand werden vor Aufnahme in den Online-Shop überprüft. Sollten wir neben der bei gebrauchter Ware vorhandenen Gebrauchsspuren, Mängel oder Beschädigungen feststellen, weisen wir im Artikeltext ausdrücklich darauf hin.
c) neue Artikel
Für neue Artikel gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(Gerichtsstand
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz unseres Geschäft. Soweit Ansprüche von uns nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Käufers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Käufer nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz vom uns vereinbart.
Verbindliche Auskunft kann (darf) Dir hier im Forum sowieso nicht gegeben werden.
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</andy>
Jetzt bauen wir´09 + ´10
Ich habe es verstanden, danke schön.
Gruss
Darius
so schlecht lesen sich deine AGB's gar nicht!
wenn dir der Anwalt zu teuer sein sollte (fragen!!!) dann versuch doch mal bei der IHK Standard-AGB's zu bekommen...
dürften deinen Bedürfnissen her reichen.
Bitte Leute, gewöhnt euch mal an AGB zu schreiben. Das ist schon die Abkürzung eines Plurals (Allgemeine Geschäftsbedingungen und nicht Allgemeine Geschäftsbedingungens) und ausserdem hat man noch nie in der deutschen Sprache ein Plural-S mit einem Apostroph abgetrent. Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Apostrophitis
Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
-Dieter Nuhr
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