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Thema: Widerruf nur durch Rücksendung der Ware?

  1. #1
    TP-Member D4K!ZZ4 macht alles soweit korrekt
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    Widerruf nur durch Rücksendung der Ware?

    Hallo Leute,

    Ich habe in einem "Ebay Shop How 2" Buch gelesen das ich in meiner Widerrufserklärung auch schreiben kann das ich den Wideruf nur durch Rücksendung akzeptiere weil statistisch gesehen weniger Kunden die Ware zurücksenden (faulheit ) als eine email schreiben und widerrufen.

    Danke schonmal im voraus.

    Gruß Chris
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  2. #2
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    Je nach Wert deiner Artikel kann das aber nach hinten losgehen, da sich gut behandelte Käufer "besser aufgehoben" fühlen, auch wenn sie vom Kauf zurücktreten und es probelmlos funktioniert.

    Außerdem kannst du per Mail auch die Art der Rücksendung noch einmal klären, was dir auch zusätzlichen Ärger / Aufwand ersparen kann.

  3. #3
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Ist imho Beschneidung meiner Rechte als Kunde

    a) kann ich innerhalb der gesetzlichen Frist bspw. per Mail widerrufen und die Ware aber knapp danach losschicken.

    b) bei Warenwert über 40 Euro muss der Verkäufer die Rücksendung tragen, also muss das erst geklärt werden. Ich kann am letzten Tag der Frist widerrufen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  4. #4
    TP-Member D4K!ZZ4 macht alles soweit korrekt
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    Hmmm... Ok akzeptiert (-;

    Wie siehts nun genau mit dem Ablauf des Widerrufs aus?

    Bestellung --> Lieferung --> Widerruf --> Rücksendung --> Rückerstattung des Kaufbetrages?

    2.) Wie regle ich das mit der Umsatzsteuer? wenn ich die evtl. schon abgeführt habe? Wie führe ich das in meinen Unterlagen um später nicht als Steuerpreller dazustehen?

    Gruß Chris
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  5. #5
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    Für die eingenommene Zahlung des Kunden führst du die USt. korrekt an das FA ab. Die Gutschrift des Zahlbetrages buchst du als Ausgabe, kannst also die USt. wieder als Vorsteuer geltend machen = + - 0
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  6. #6
    TP-Member D4K!ZZ4 macht alles soweit korrekt
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    Stimmt... Ich hab wieder viel komplizierter gedacht^^
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  7. #7
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    Die Ware muss der Kunde doch auf jeden Fall zurück senden?!

  8. #8
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    Na aber sicher das.. Wenn er es nicht macht, dann wäre das eine Unterschlagung. Wenn er die Ware nicht mehr zurück senden kann (weil sie ihm just im Moment des Verpackens zu Bruch gegangen ist oder so), dann hat er eben Wertersatz zu leisten..
    Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
    -Dieter Nuhr

  9. #9
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    Eben. Dann verstehe ich das erste Posting aber nicht...

  10. #10
    TP-Member D4K!ZZ4 macht alles soweit korrekt
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    Du meinst warum sich die frage überhaupt stellt?

    1.) Ich kann nicht davon ausgehen das jeder Kunde ein anständiger Kunde ist. Klar im Regelfall werd ich die Ware wieder bekommen und alles läuft super. Jetzt lass so einen Artikel mal 1000€ kosten der nicht mehr zurück kommt. Wer verspricht dir das du das mit Erfolg einklagen kannst? Besonders in der Startphase is das eben schwierig wo man auf jeden Cent angewiesen ist.

    2.) Bekomm ich die Ware zurück ist sie nicht mehr neu und ich kann sie nur noch als gebraucht, unter Preis, verkaufen. Dem Großhändler kann ich sie auch nicht mehr zurückschicken, ergo bleibt die Ware und die Kosten dafür bei mir.

    Gruß Chris
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  11. #11
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    Zitat Zitat von D4K!ZZ4 Beitrag anzeigen
    1.) Ich kann nicht davon ausgehen das jeder Kunde ein anständiger Kunde ist. Klar im Regelfall werd ich die Ware wieder bekommen und alles läuft super. Jetzt lass so einen Artikel mal 1000€ kosten der nicht mehr zurück kommt. Wer verspricht dir das du das mit Erfolg einklagen kannst? Besonders in der Startphase is das eben schwierig wo man auf jeden Cent angewiesen ist.
    Und? Wenn der Kunde die Ware nicht zurückschickt bekommt er sein Geld auch nicht zurück, wo ist das Problem?

    2.) Bekomm ich die Ware zurück ist sie nicht mehr neu und ich kann sie nur noch als gebraucht, unter Preis, verkaufen. Dem Großhändler kann ich sie auch nicht mehr zurückschicken, ergo bleibt die Ware und die Kosten dafür bei mir.
    Das ist das Problem eines jeden Händlers und muss entsprechend in die Kalkulation einbezogen werden.

  12. #12
    TP-Member D4K!ZZ4 macht alles soweit korrekt
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    Ja drum hab ich ja oben auch nach der Reihenfolge gefragt? Bekommt ich erst meine Ware wieder oder erst der Kunde sein Geld? Mit Rücklagen is mir klar, hab ich auch einkalkuliert. Ich frag nur genau nach, denn nur so kann ich das beste für mich raus hohlen und lass mich "nicht über den Tisch ziehen" grob ausgedrückt.
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  13. #13
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    Erst die Ware zurück, dann das Geld zurück.

  14. #14
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    Nach dem "Wann das Geld zurück" hast du nicht gefragt. Das gibt es immer erst nach Rücksendung und Prüfung zurück und hat auch nichts mit der Reihenfolge Widerruf - Rücksendung zu tun.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  15. #15
    TP-Member D4K!ZZ4 macht alles soweit korrekt
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    Ja dann bin ich ja auf der "relativ" sicheren Seite.
    Danke nochmal für eure Antworten
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