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Thema: Wasserdichtes Impressum

  1. #1
    TP-Senior Woko ist auf einem guten Weg
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    Wasserdichtes Impressum

    Hallo,

    jeder versucht sein Impressum wasserdicht zu machen um vor möglichen Abmahnungen sicher zu sein.
    Bei jedem Besuch auf einer neuen Website schaue ich immer auch ins Impressum, neugierig wie ich nun mal bin.

    Dabei fallen mir immer wieder die unterschiedlichen Angaben bei Informationspflicht und Abieterkennzeichnung aus.

    Die meisten verweisen noch auf TDG (Teledienstgesetz) und MStV (Medienstaatsvertrag). Ich selbst habe TMG (Telemediengesetz) und RStV (Rundfunkstaatsvertrag) im Impressum, da es angeblich die neueste Fassung ist. Das ist aber auch schon einige Monate her.

    Wer weiss hierzu Genaueres und hat sich damit befasst.

    Gruß Woko

  2. #2
    TP-Senior err0rFH macht alles soweit korrekt
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    Hi!


    Ich habe vor kurzem mein Imressum geschrieben und mich versucht an vorgaben zu halten bzw. geschaut was haben andere Unternehmer in meinem Sektor dort drin stehen.

    Aber letzendlich kann dir das nur dein Anwalt sagen, mein Impressum, Datenschutzerklärung/AGB,... liegen zZ beim Anwalt und werden geprüft. Kann dir, so hoffe ich, in nen paar Tagen genaueres sagen.


    Liebe Grüße

  3. #3
    TP-Moderator fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User Avatar von fuchzga
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    Das Bundesministerium der Justiz hat einen "Leitfaden zur Impressumspflicht" veröffentlicht. Wir hatten das hier andiskutiert.
    Wenn du den Links gefolgt bist und dich etwas eingelesen hast, dann wirst du schnell feststellen, dass du niemals Abmahnsicher sein wirst.

  4. #4
    TP-Senior Woko ist auf einem guten Weg
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    Danke fuchzga,

    der Hinweis hat mit geholfen. Bei der Suche bin ich wohl nicht weit genug zurück gegangen bzw. habe ich nicht richtig gesucht.

    Gruß Woko

  5. #5
    TP-Veteran ratze bringt sich richtig ein ratze bringt sich richtig ein Avatar von ratze
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    Bei Unsicherheiten hilft auch einfach mal ein kurzer Blick ins Gesetz. Ja, die sind manchmal schwierig zu lesen und vor allem zu interpretieren, aber im Falle der Impressumspflicht relativ eindeutig. Wer auf seiner Webseite mit Paragrafen um sich wirft, sollte die zumindest auch mal gelesen haben

  6. #6
    TP-Moderator Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Avatar von Adromir
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    Auch das BMJ hat sich schon mal geirrt (ich meine beim Thema Widerrufsrecht. Da wurden viele Abgemahnt, die einen Mustertext vom BMJ verwendet hatte).

    Für gewerbliche Betreiber ist immer der Gang zum Anwalt zu empfehlen und sich AGB, Impressum, Widerrufsbelehrung von diesem erstellen zu lassen. Wahrscheinlich sind diese zwar auch nicht abmahnsicher, aber dafür haftet der Anwalt für seine Arbeit. Sprich, wenn der Betreiber doch mal wegen einer fragwürdigen Formulierung abgemahnt wird, kann er den Anwalt in Regress nehmen..
    Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
    -Dieter Nuhr

  7. #7
    TP-Senior Woko ist auf einem guten Weg
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    Hallo Ratze,

    vielen Dank für den wichtigen, erkenntnisreichen Hinweis, dass man in Gesetze, die man zitiert, auch schon einmal hinein geschaut hat. Sei versichert, das ich das getan habe.

    Dies ist aber hier nicht der Punkt. Mit meinem Hinweis wollte ich die vielen Website-Betreiber auf ein Problem hinweisen. Sie haben schon vor Jahren ihr Impressum mit oder ohne Anwalt erstellt. Damit meinen sie, es sei alles in Ordnung.

    Inzwischen haben sich die Gesetze aber geändert. Was nützt Dir dann das Wissen um ein TDG wenn es dieses gar nicht mehr gibt, da es von einem anderen Gesetz abgelöst wurde. Dann kannst du deine Gesetzeskenntnisse in den Papierkorb der Rechtsgeschichte werfen und dein Impressum ist erneut mangelhaft.

    Gruß Woko

  8. #8
    TP-Senior webdepp macht sich hier sehr viel Mühe
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    Nundenn, so ist doch wohl bei der Ersterstellung zu überprüfen, welche Gesetze greifen. Und anschließend abonniert man zum Feststellen aktueller Änderungen je nach persönlicher Präferenz und ökonomischen Voraussetzung Google-Alerts auf den jeweiligen Suchbegriff ("TDG", etc) , den Bundesanzeiger oder den zweimonatlichen "Anwalts-Check".
    quo errat demonstrator

  9. #9
    TP-Senior Woko ist auf einem guten Weg
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    Hallo,
    vergessen in der Aufzählung hast du die Änderung der Google-Datenschutzbestimmungen zu interessenbezogenen Anzeigen.

    Gruß Woko

  10. #10
    TP-Newbie obiwan2 macht alles soweit korrekt
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    Mar 2009
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    1
    Ich finde, es geht in Deutschland (keine Ahnung, ob's im Ausland auch so krass ist) langsam zu wie im "Kindergarten"...

    Anstatt sich um die wirklich wichtigen Dinge im Geschäftsleben zu kümmern, stürzen sich Anwälte und "Möchte-auch-gern-geldverdienen-Konkurrenten" wie die Geier auf "Wort-Mißdeutungen", um Profit daraus zu schlagen anstatt sich um ihren eigenen Kram -sprich: den Erfolg (oder Mißerfolg) ihres Geschäftes zu kümmern. Super....wirklich super !!! Nicht mehr überrascht es mich, daß man nicht mal beim BMJ rechtssichere Formulierungen findet ... wer arbeitet da eigentlich ? Pappnasen ? 400€-Kräfte ? Praktikanten ?

    Ehrlich...ich könnte kotzen, wenn ich mir diese gesamte Thematik anschaue !

    Deshalb mein Aufruf an alle, die meinen, sie müssten andere (ihre Mitbewerber, wie es so schön heißt) kontrollieren: Fasst euch selbst an die Nase und überlegt, was ihr besser machen könntet, um wieder Erfolg zu haben !!!

    Sorry, aber das musste ich mal loswerden ! Die sollen mal allesamt froh sein, daß ich kein Richter bin ! Ich würd' solche geldgierigen Geier aus meinem Gerichtssaal werfen.... so...fertigbin.

  11. #11
    TP-Veteran Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von Guin
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    Ich finde, es geht in Deutschland (keine Ahnung, ob's im Ausland auch so krass ist) langsam zu wie im "Kindergarten"...
    In den USA ist's schlimmer, zwar nicht wegen unklaren AGB, die in DE uerbigens freiwillig sind, aber wegen jedem anderen kleinen Mist.

    Und ehrlich gesagt, lieber so wie in DE als in einem "neudemokratischen" Staat.

    Die sollen mal allesamt froh sein, daß ich kein Richter bin ! Ich würd' solche geldgierigen Geier aus meinem Gerichtssaal werfen
    http://wortfilter.de/News/news3159.html
    Gruss Guin
    Mein Blog

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