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Thema: Haftung Einzelunternehmen.

  1. #1
    TP-Junior wklier01 macht alles soweit korrekt
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    Haftung Einzelunternehmen.

    Ich möchte eine größere Position an Waren nach Polen gegen Vorkasse verkaufen.
    Der polnische Abnehmer möchte nun eine Bestätigung seitens der Bank oder unserer anderer Kunden, dass wir zuverlässig sind.
    Beides kann ich ihm natürlich nicht liefern. Als Argument für meine Zuverlässigkeit wollte ich nun auf meine Haftung als Einzelunternehmer verweisen und bin nun vergeblich auf der Suche nach den Rechtsgrundlagen. Einzelunternehmer bin ich nach § 1 HGB aber die Haftung?? Kann mir vielleicht jeman helfen. Eine Lieferung gegen Rechnung scheidet aus, da ich den Warenkauf (ca. 130000 €) nicht stämmen kann ;-)

    Vielen Dank für die Antworten

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Doppelt hält nicht wirklich besser...

    Als Einzelunternehmer haftest du mit allem was du hast - also auch mit deinem Privatvermögen. Nur wird das dir oder deinem potenziellen Kunden nicht viel nützen, denn er weiss ja nicht was du hast... und anscheinend hast du ja nicht genug...

    Vielleicht soundsoviel % Anzahlung?
    Geändert von dorintia (09.03.2009 um 19:47 Uhr)
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Junior wklier01 macht alles soweit korrekt
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    Rechtsgrundlage

    das mit der Haftung weiss ich....im Zweifelsfall wäre meine ETW futsch, aber eben dieses Risiko möchte ich minimieren. Der Gegenüber ist schon beruhigt, wenn ich ihm die Haftung anhand von Rechtsgrundlagen belegen kann, und eben dabei brauche ich hilfe...wo steht das???

    P.S. Habe mich zu 80:20 durchgerungen.

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