Hallo, so wie ich das verstehe, hast du nur mit deinem Kunden zu tun, der dir die Änderungsaufträge gegeben hat und der die Software mit geliefert hat. Du bist bei den Kunden deines Auftraggebers nie in Erscheinung getreten. Dein Kunde ist deshalb verantwortlich dafür, dass er die notwendige Lizenz hat.
Betrachte es mal so: Ein Lackierbetrieb bekommt von einem Autohändler den Auftrag ein Fahrzeug umzulackieren. Nach der Lackierung nimmt er das Fahrzeug wieder zurück und die Sache ist erledigt. Hatte der Autohändler von dem Fahrzeugeigentümer keine Zustimmung hierzu oder gehörte ihm das Fahrzeug nicht, dann ist das sein Problem.
Der Rechteinhaber kann deinen Kunden wegen Verletzung seiner Schutzrechte ersatzpflichitg machen, wenn keine gültige Lizenz vorliegt. Der gute Glaube eine gültige Lizenz erworben zu haben, nützt ihm wohl nichts. Er kann sich allerdings wegen seines Schadens an diesen Reseller halten. Hier gilt der Grundsatz: Wo du deinen guten Glauben verloren hast, musst du ihn auch wieder suchen.
Gruß Woko


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