Vom Grundsatz her müsstest du schon für jeden Monat ab Gewerbeanmeldung die USt.-VA gemacht haben.
Aber normalerweise meckert auch keiner wenn du die Ausgaben der ersten paar Monate in der ersten VA - die so manch einer erst später macht und wenn die Rechnungen den entsprechenden Vorschriften entsprechen - geltend machst.
Aber ich trag in meine VA keine USt.-ID ein, die ist dafür nämlich nicht notwendig... meld dich mal bei Elster an...


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