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Thema: Gewährleistung nach Ablauf des 1 Jahres?

  1. #1
    TP-Member D4K!ZZ4 macht alles soweit korrekt
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    Gewährleistung nach Ablauf des 1 Jahres?

    Hallo Leute,

    Ich muss ja auf meine Elektronikgeräte 2 Jahre Gewährleistung geben? Wenn aber der Hersteller z.b nur 1 Jahr Grantie gewährt muss ich dann die Rep. / Neuanschaffungskosten tragen wenn z,b nach 13 Monate was fehlt mit dem Gerät?

    Gruß Chris
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  2. #2
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    Zitat Zitat von D4K!ZZ4 Beitrag anzeigen
    Hallo Leute,

    Ich muss ja auf meine Elektronikgeräte 2 Jahre Gewährleistung geben?
    Im gewerblichen Verkauf an Endverbraucher: Ja.

    Genauer gesagt, die hat dein Kunde von Gesetzes wegen, die musst du ihm nicht extra geben.

    Wenn aber der Hersteller z.b nur 1 Jahr Grantie gewährt muss ich dann die Rep. / Neuanschaffungskosten tragen wenn z,b nach 13 Monate was fehlt mit dem Gerät?
    Ja.

    Wobei der Verbraucher nach Ablauf von sechs Monaten in der Beweispflicht ist, dass der Mangel von Anfang an bestanden hat.

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  3. #3
    TP-Member D4K!ZZ4 macht alles soweit korrekt
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    Ah ok.

    Hab vorher auch ein weng gegoogelt und rausgefunden das es für sowas versicherungen gibt, die dann die Geräte auch checken z.b (die wollen ja auch nicht bezahlen) und die dann rep / ersatzkosten tragen. Kennt da jemand ne gute oder eine die zu empfehlen ist?

    Gruß Chris
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  4. #4
    TP-Member D4K!ZZ4 macht alles soweit korrekt
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    Hoi nochmal zu dem Thema ich glaub ich hab das falsch verstanden mit der Produkthaftpflicht, die gilt nur wenn mein Artikel z.b Fehler hat und dadurch Schaden ensteht oder?

    Also ich glieder das jetz mal auf in einer Liste.

    0-6 Monate nach verkauf:
    - - - - - - - - - - - - - - - -
    Ich hafte voll für Mängle / Fehler. Gibt die aber an den Hersteller weiter da der eine garantie von 1 Jahr drauf hat?

    6-12 Monate nach verkauf:
    - - - - - - - - - - - - - - - -
    Der Käufer muss beweisen das der Fehler schon seit Anfang an vorhanden war ansonsten hat er ihn selber verursacht und ich muss nicht haften. Aber es würde die Herstellergarantie die ja noch 6 Monate beträt einspringen, evtl. auf Kulanz sogar?

    12-24 Monate nach verkauf:
    - - - - - - - - - - - - - - - -
    Eigentlich das selbe wie 6-12 nur das der Hersteller nicht mehr haftet oder?


    Gruß Chris
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  5. #5
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  6. #6
    TP-Member D4K!ZZ4 macht alles soweit korrekt
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    Danke für den Link, war schon sehr hilfreich aber zu 100% is es mir noch nicht klar.

    Was mache ich in dem Zeitraum vom letzen Jahr wo ich Gewährleistung geben muss, wenn der Hersteller nur eine Garantie für 1 Jahr gibt? Im ersten Jahr kann ich den Schaden ja an ihn weitergeben aber nach dem Jahr eben nicht mehr? Muss ich dann für Ersatz / Rep. grade stehen wenn der Kunde es mir beweist das der Fehler von Anfang an bestand oder? wenn er es nicht beweisen kann muss er den Schaden selber tragen?

    Gruß Chris
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  7. #7
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    Zitat Zitat von D4K!ZZ4 Beitrag anzeigen
    Muss ich dann für Ersatz / Rep. grade stehen wenn der Kunde es mir beweist das der Fehler von Anfang an bestand oder? wenn er es nicht beweisen kann muss er den Schaden selber tragen?
    Ja und ja.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  8. #8
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    Die oben von mir genannte Produkthaftpflicht steht dafür nicht grade oder? Nur für Schaden der durch den defekt entstehen würde oder?

    Gruß Chris
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  9. #9
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    Eine Produkthaftpflicht ist wohl nur interessant wenn du das Produkt selber fertigst.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  10. #10
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    Für die Gewährleistung gibts aber keine Versicherung oder? wär wohl ain draufzahl geschäft für die.

    Wie handhabt ihr das? Oder würded es handhaben wenn ihr bei Monat 15 z.b einen Fall hättet aber nur 12 Monate Herstellergarantie? Ich mein wenns klar is das der Käufer den Artikel fahrlässig beschädigt hat ist für mich das auch klar das ich das nicht ersetze, aber wenns z.b nicht klar ist oder es ist wirklich ein Fehler? Macht ihr das dann auf Kulanz? Zwecks Customer relations?

    Gruß Chris
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  11. #11
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    Zitat Zitat von D4K!ZZ4 Beitrag anzeigen
    aber wenns z.b nicht klar ist oder es ist wirklich ein Fehler? Macht ihr das dann auf Kulanz?
    Hallo!?

    Das hat mit Kulanz dann nichts zu tun. In dem Fall bist du gesetzlich verpflichtet. Es kann deinem Kunden völlig egal sein, ob dein Lieferant dir 12 oder 15 oder 0 Monate Garantie gegeben hat. Das interessiert den nicht.

    Das ist unternehmerisches Risiko, das musst du eben beim Kalkulieren deiner Preis beachten.

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  12. #12
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    Natürlich musst du nicht einfach so in die Gewährleistungspflicht treten. 6 Monate nach Kauf kippt die Beweislastumkehr und der Kunde muss den Nachweis erbringen, daß überhaupt ein Sachmangel vorliegt.
    Du kannst natürlich kulanterweise auch ohne diesen Nachweis tätig werden, du kannst aber auch verlangen, daß der Kunde den Sachmangel ggf. mit einem Gutachten nachweist. Wobei du dir dann im klaren sein musst, daß du dann ebenfalls die Kosten des Gutachten zu tragen hast.

    Bei dieser ganzen Diskussion hier bleibt für mich aber nur ein einziges Fazit: Besuch schnellst möglich ein Seminar für Selbständige und Existenzgründer. Da werden dir solche und noch viele andere Dinge beigebogen..
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  13. #13
    TP-Member D4K!ZZ4 macht alles soweit korrekt
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    Wenn der Kunde in Beweispflicht ist? und sollte sich rausstellen das der Artikel fahrlässig Schaden genommen hat dann ist das doch Kulanz? und ich bin nicht verpflichtet Ersatz zu leisten?

    Bei dieser ganzen Diskussion hier bleibt für mich aber nur ein einziges Fazit: Besuch schnellst möglich ein Seminar für Selbständige und Existenzgründer. Da werden dir solche und noch viele andere Dinge beigebogen..
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  14. #14
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    Zitat Zitat von D4K!ZZ4 Beitrag anzeigen
    Wenn der Kunde in Beweispflicht ist? und sollte sich rausstellen das der Artikel fahrlässig Schaden genommen hat dann ist das doch Kulanz? und ich bin nicht verpflichtet Ersatz zu leisten?
    Sag' mal, liest du die Antworten hier eigentlich?

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  15. #15
    TP-Member D4K!ZZ4 macht alles soweit korrekt
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    Klar les ich die Antworten, ich hab das ja nur nochmal aufgenommen weil du oben geschrieben hast das Ich auf jeden Fall 2 jahre Gewährleistung geben muss, was ja nur eingeschränkt so stimmt, eben mit den 6 Monaten und ggf. Selbsverschulden vom Kunden. Drum hab ich das noch mal aufgegriffen...
    Geändert von D4K!ZZ4 (16.03.2009 um 22:14 Uhr)
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