Was für ein Gewerbe? Kundenkontakt bis zur geplanten Wiederaufnahme?
Hallo, ich bin neu hier, und würde mich sehr freuen, wenn mir jemand Tips geben könnte.
ich bin selbstständig und werde aus finanziellen Gründen eine Festanstellung annehmen.
Frage: Gewerbe abmelden? Stillegen? Ruhen lassen? Ich kenne die Unterschiede nicht. Mein Gewerbe möchte ich nächstes Jahr gerne wieder als nebengewerbe weiterführen. Also werde ich meine Geräte nicht verkaufen.
mfg kornelia
Was für ein Gewerbe? Kundenkontakt bis zur geplanten Wiederaufnahme?
Und täglich grüßt das Murmeltier.
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Geändert von copy (17.03.2009 um 11:55 Uhr)
mir geht es um die ganzen Versicherungen, labor haftpflicht, private krankenkasse, berufgenossenschaft... ich möchte aus diesen zahlungen rauskommen für die Zeit meines Angestellt seins
Hallo Kornelia,
ich würde das Gewerbe nicht abmelden, sondern einfach weiter laufen lassen, auch wenn vorübergehend keine regelmäßige selbständige Tätigkeit durch die Arbeitnehmerbeschäftigung möglich ist. Im Gegensatz zu anderen bin ich der Meinung, dass trotzdem die laufenden Kosten wie AfA etc. als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können, da die Tätigkeit nicht eingestellt, sondern vorübergehend reduziert wurde.
Diese Lösung ist immer noch günstiger als erst ab- und dann wieder abzumelden. So bist du immer flexibel und kannst Aufträge, die hineinpassen, ausführen.
Ein Problem könnte nur sein, wenn du hohe Steuervorauszahlungen leisten musst und dies nicht möglich ist. In diesem Falle mit dem Finanzamt reden und auf die Arbeitnehmertätigkeit hinweisen, die offensichtlich nur eine eingeschränkte gewerbliche Tätigkeit zulässt und nur geringe Gewinne erwarten lässt.
Gruß Woko
Hallo Woko,
danke, ich hab aber scheinbar das Problem mit der Krankenkasse- ich war letztes Jahr auch mal einen Monat angestellt, habe dann dafür 2 mal Krankenversicherung bezahlt...ein mal freiwillig wegen dem Betrieb, und dann natürlich als Angestellte.
Jener Teil der Antwort bezog sich auf die spezielle Situation von Saesch, der befürchtete, in den Bereich der Liebhaberei zu kommen, nachdem er mit seiner bisherigen Geschäftstätigkeit schon überwiegend Verluste gemacht hatte.
Abmelden oder nicht abmelden, mehr Möglichkeiten gibt es halt nicht.
@Kornelia: Wenn du festangestellt bist und über die Festanstellung sowieso den größeren Teil bzw. zunächst sogar 100% deines Einkommens erzielst, bist du sowieso als Angestellte versichert.
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P.S.: Deinen letzten Beitrag verstehe ich nicht.
ich rufe grad mal bei der Krankenkasse an. melde mich dann wieder.
Hallo Kornelia,
private Krankenversicherung:
für die Dauer der versicherungspflicht ruhen lassen und eine Ruhensversicherung (Anwartschaftsversicherung) vereinbaren. Damit kommst du später wieder ohne Gesundheitsprüfung und mit dem früheren Eintrittsalter in die PKV zurück.
Berufsgenossenschaft
Ich nehme an, dass die BG für Gesundheitdienst und Wohlfahrtspflege zuständig ist. Bist du bereits durch Gesetz pflichtig oder nach der Satzung? Zur Zeit sieht die Satzung nur eine Versicherungspflicht für selbst. Friseure vor. Deshalb gehe ich von einer freiwilligen Versicherung aus, die man sicher beenden kann.
NS:Besteht gesetzliche Versicherungspflicht in der BG als Selbständige des Gesundheitswesen, gibt es leider keine Befreiungsmöglichkeit. Dann kommt nur das Mindesteinkommen zum Tragen.
Betriebshaftpflicht
Sprich mit der Versicherung, auch hier sind Ruhensversicherungen möglich. Allerdings besteht in dieser zeit kein Versicherungsschutz. Wird der Beitrag nach Umsatz, Lohnsumme oder Anzahl der Beschäftigten berechnet, kann man auch hier eine Reduzierung erreichen.
Gruß Woko
PS hallo Copy, schläfst du auch irgendwann?![]()
Geändert von Woko (17.03.2009 um 12:39 Uhr)
Hallo Woko, jetzt ist alles klar: ich muß meine freiwilligen Krankenkassebeiräge als Selbstständiger nicht zahlen, wenn das Angestelltenverhältnis überwiegt. Das ist klasse, dann kann ich meinen Betrieb einfach behalten und geringen umsatz machen.
Jetzt noch wegen ein paar Versicherungen telefonieren, und dann passt es glaub ich.
DANKE kkornelia
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