Hallo Annka,
einen Minijob bezeichnet man Beschäftigungen, bei denen man monatlich nicht mehr als 400 € brutto verdient. Bei solchen Minijobs braucht man in der Regel keine Steuerkarte vorzulegen, da eine pauschale Versteuerung durch den Arbeitgeber erfolgt und auch pauschale Sozialbeiträge durch ihn gezahlt werden.
Bei Löhnen über 400 € liegt eine Hauptbeschäftigiung vor, die Versicherungspflicht zur Folge hat und Sozialbeiträge vom Lohn abgezogen werden. In diesen Fällen ist auch ein Steuerabzug erforderlich, so dass dem Arbeitgeber eine LSt-Karte vorgelegt werden muss. In deinem Falle wäre die Kombination 5/3 wohl richtig.
Zur Krankenversicherung:
Bei einer Hauptbeschäftigung tritt Krankenversicherungspflicht ein, so dass das Kind bei dir mitversichert sind, wenn das Einkommen des Ehemannes und Vaters als Soldat monatlich 4.050 € nicht übersteigt.
Handelt es sich nur um einen Minijob, dann ist die Frage wie du bisher versichert bist. Ich nehme an, dass es sich um eine private KV handelt, die die bestehenden Beihilfeansprüche aufstockt. Durch den Minijob ändet sich hierdurch nichts.
Handelt es sich allerdings um eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung, dann setzt die KK den Beitrag unter Berücksichtigung des Minijobs fest.
PS: Dein Ehemann wird wohl keine KV haben, da er als Soldat einen Anspruch auf freie Heilfürsorge hat. Deshalb ist auch eine Mitversicherung nicht möglich.
Gruß Woko


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