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Thema: Steuerklasse 5 Minijob oder Teilzeit?

  1. #1
    TP-Newbie Annka macht alles soweit korrekt
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    Steuerklasse 5 Minijob oder Teilzeit?

    Hallo, ich bin ganz neu hier und hoffe das ich ganz viele schlaue antworten von euch bekomme!

    Also ich habe Steuerklasse 5 mein Mann 3.Wir haben einen 1 j. Sohn.
    Ich möchte/muss nun wieder arbeiten könnte aber höchsten 25std/wo arbeiten.
    jetzt hat mir jemand gesagt ob es nicht besser wäre wenn ich nur nen minijob machen würde denn dann würde mir weniger abgezogen oder ob man die lohnsteurklassen wieder ändern lassen sollte.....
    Mein Sohn und ich sind zusammen Krankenversichert und können nicht über meinen Mann versichert werden denn bei der Bundeswehr(warum auch immer) geht das nicht!
    Wenn ich jetzt nen Minijob mache sind wir dann überhaupt Krankenversichert?
    Wieviel Abzüge hab ich bei Steuerklasse 5?
    Wie ist das bei Teilzeit und Festanstellung?

    was soll ich nun tun? Wer kann mich beraten? Wo sollte ich mich informieren?
    Ich bin etwas Ratlos denn ich kenne mich damit nicht aus ich habe vorher in Vollzeit gearbeitet und mich noch nie mit dem Thema beschäftigt!

    Ich hoffe das Ihr mir da weiter helfen könnt! Vielen Dank im Voraus!

  2. #2
    TP-Senior Woko ist auf einem guten Weg
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    Hallo Annka,

    einen Minijob bezeichnet man Beschäftigungen, bei denen man monatlich nicht mehr als 400 € brutto verdient. Bei solchen Minijobs braucht man in der Regel keine Steuerkarte vorzulegen, da eine pauschale Versteuerung durch den Arbeitgeber erfolgt und auch pauschale Sozialbeiträge durch ihn gezahlt werden.

    Bei Löhnen über 400 € liegt eine Hauptbeschäftigiung vor, die Versicherungspflicht zur Folge hat und Sozialbeiträge vom Lohn abgezogen werden. In diesen Fällen ist auch ein Steuerabzug erforderlich, so dass dem Arbeitgeber eine LSt-Karte vorgelegt werden muss. In deinem Falle wäre die Kombination 5/3 wohl richtig.

    Zur Krankenversicherung:
    Bei einer Hauptbeschäftigung tritt Krankenversicherungspflicht ein, so dass das Kind bei dir mitversichert sind, wenn das Einkommen des Ehemannes und Vaters als Soldat monatlich 4.050 € nicht übersteigt.

    Handelt es sich nur um einen Minijob, dann ist die Frage wie du bisher versichert bist. Ich nehme an, dass es sich um eine private KV handelt, die die bestehenden Beihilfeansprüche aufstockt. Durch den Minijob ändet sich hierdurch nichts.

    Handelt es sich allerdings um eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung, dann setzt die KK den Beitrag unter Berücksichtigung des Minijobs fest.

    PS: Dein Ehemann wird wohl keine KV haben, da er als Soldat einen Anspruch auf freie Heilfürsorge hat. Deshalb ist auch eine Mitversicherung nicht möglich.

    Gruß Woko

  3. #3
    TP-Newbie Annka macht alles soweit korrekt
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    hey... hoffe das ich jetzt hier richtig antworte.... finde mich noch nicht so zurecht....
    also ich bin immer noch normal bei der aok verischert weil ich gerad erst quasi bei meinem alten chef aufgehört habe oder besser gesagt.... wir haben jetzt erst den vertrag aufgehoben!
    Die haben mich noch nicht abgemeldet sagt meine Versicherung und deshalb bin ich noch versichert!Mein Sohn auch. Also leider übersteigt das Gehalt meines Mannes nicht diese 4500€
    Alo hab ich das jetzt richtig verstanden wenn ich Krankenversichert sein möchte wie ich es vorher war muss ich Teilzeit Abrbeiten! Wenn ich den Minijob nehmen würde müsste ich mich selber Versichern. Meine Krankenkasse sagte das ich mich auch bei Ihnen Freiwillig versichern lassen könnte das würde ca 145 euro für uns beide werden. Die müsste ich dann ja selber zahlen.....

    Aber dazu kommt noch das ich die Tagesmutter bezahlen muss und die bekommt 5 Euro die Stunde also wäre ja eigentlich mein Geld schon wieder verschwunden oder? Wieviel Abzüge hat man denn bei Lohnsteuerklasse 5?

    Bei nem Minijob muss ICH keine Steuern zahlen?
    oh warum ist das bloß alles für Ottonormalverbaucher so kompliziert?

  4. #4
    TP-Moderator fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User Avatar von fuchzga
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    Wieso hast du denn deine alte Stelle nach einem Jahr aufgegeben?
    Du hast doch 3 Jahre Elternzeit?

  5. #5
    TP-Senior Woko ist auf einem guten Weg
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    Hallo,

    wenn du bei der AOK versichert bist, besteht deine Mitgliedschaft als Versicherungspflichtige für die Zeit des Elterngeldbezuges und in der Elternzeit weiter. Diese Mitgliedschaft ist beitragsfrei. Nach Ablauf dieser Zeit kann man sich freiwillig versichern.

    Nimmt man eine versicherungspflichtige Beschäftigung auf, dann geht diese Versicherungspflicht vor. Es sind aus dem Lohn die Sozialbeiträge zu zahlen.

    Gruß Woko
    Geändert von Woko (18.03.2009 um 22:27 Uhr)

  6. #6
    TP-Newbie Annka macht alles soweit korrekt
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    Hallo... ich hab die Stelle nicht aufgegeben oder besser gesagt nicht freiwillig. Wir sind umgezogen von Hamburg nach Baden-Württemberg und deshalb ist es nicht mehr möglich die Stelle wieder aufzunehmen! Und ja man hat zwar 3 Jahre elternzeit aber woher kommt das Geld wenn nicht stehlen ne.... 3 Jahre bekommst du nämlich nicht bezahlt!

  7. #7
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Du musst dir halt bewusst sein, das du für jede Stunde die du arbeitest 5 Euro der Tagesmutter geben musst.
    Da bei Minijobs der Stundenlohn meist nicht üppig ist.... Vorteil ist halt das der nicht versteuert werden muss, Nachteil wahrscheinlich die KV und keine Rentenversicherung.
    Bei einem Teilzeitjob hast du erstmal hohe Abzüge durch LStKl. 5, aber je nach Fam.Situation usw. gibts ja am Jahresende was zurück. Vorteil: volle KV - auch für deinen Sohn - und rentenversichert.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  8. #8
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    Hallo,
    nochmals zur Klarstellung:

    Während der Elternzeit von drei Jahren ist die KV für dich und das Kind beitragsfrei, wenn keine Beschäftigung oder nur ein Minijob ausgeübt wird.

    Wegen der RV würde ich mir keine Gedanken machen, da dort für die 3 Jahre Kindererziehungszeit Entgelte auf deinem Rentenkonto gutgeschrieben werden.
    Außerdem werden bei einem Minijob auch vom Arbeigeber Rentenbeiträge gezahlt, die rentenerhöhend wirken.

    Es ist allerdings die Frage, ob ein Minijob Sinn macht, wenn der größte Teil wieder durch den Lohn der Tagesmutter weg ist.

    Gruß Woko

  9. #9
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    Zitat Zitat von Woko Beitrag anzeigen
    Während der Elternzeit von drei Jahren ist die KV für dich und das Kind beitragsfrei, wenn keine Beschäftigung oder nur ein Minijob ausgeübt wird.
    Gilt das auch wenn Sie nicht mehr angestellt ist? Müsste sie sich dann nicht arbeitslos melden?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  10. #10
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Müsste sie sich dann nicht arbeitslos melden?
    Höchstens arbeitssuchend zum Ende der Elternzeit.
    Zitat Zitat von Medienmacher
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  11. #11
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    Hallo dorintia,
    meine Aussage gilt für den Fall, dass frau sich tatsächlich noch in der Elternzeit befindet.

    Dabei unterstelle ich, dass der Aufhebungsvertrag mit dem bisherigen Arbeitgeber auf das Ende der regulär vereinbarten Elternzeit (3 Jahre) vereinbart wurde.

    Ob eine Aufhebungsvereinbarung möglich ist, die ein vorzeitiges Ende der Elternzeit und gleichzeitiges Ende des Arbeitsverhältnisses vorsieht, kann ich nicht beurteilen. Dies ist eine arbeitsrechtliche Frage und wirft die Frage nach der Umgehung von Arbeitnehmerschutzrechten auf.

    Meine Aussagen hatte ich deshalb nur auf die soz.vers. rechtlichen Auswirkungen begrenzt.

    Ist das Arbeitsverhältnis tatsächlich wirksam beendet worden, empfiehlt sich natürlich der Gang zur Arbeits-Agentur. Mit einem dortigen Antrag entsteht wieder ein KV-Schutz auch wenn eine Sperrzeit wegen der Auflösung verhängt würde.

    Gruß Woko

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