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Thema: Spenden als Schüler für Arbeit

  1. #1
    J K
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    TP-Junior J K macht alles soweit korrekt
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    Spenden als Schüler für Arbeit

    Hallo,
    das ist hier mal mein erster Post

    Ich hatte gestöbert auf welche Weise es möglich ist, als Webdesigner tätig zu sein, obwohl ich noch nicht 18 bin. Nun da gibt es ja die MÖglichkeiten wie: Selbständigkeit, Gewerbeschein usw.

    Ich habe aber nun eine andere Idee:
    Könnte ich nicht Websites kostenlos erstellen, gegen Spenden? Wie fällt sich dort die Rechtslage, darf man einfach Spenden annehmen usw.? Gehtd as überhaupt, was brauch man für Genehmigungen?

    Ich hoffe ihr versteht mein Ziel und meine Idee und könnt mri dazu Infos geben.

    MfG J K

  2. #2
    TP-Senior Woko ist auf einem guten Weg
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    Hallo JK,

    die Spenden sollen wohl an dich gezahlt werden. Das ist zwar ein netter Versuch, aber nicht machbar, da es Entgelt für eine Leistung bleibt und versteuert werden muss. Spenden sind nur an Einrichtungen möglich, die vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind und Spendenquittungen ausstellen können.

    Wenn du meinst, dass dein Auftraggeber statt an dich, an eine gemeinnützige Organisation zahlt, ist das natürlich möglich. Aber dann hast du nichts davon.

    Gruß Woko

  3. #3
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    Wie man das bennent ist völlig egal für den Staat. Was glaubst du, wieviele Arbeitsverhältnisse es wohl in DT gäbe, bei denen nur "Spenden" anstelle von Lohn gezahlt würden? Wohl so an die 100%
    Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
    -Dieter Nuhr

  4. #4
    J K
    J K ist offline
    TP-Junior J K macht alles soweit korrekt
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    Gut, danke, dann gibt es wohl so keine Möglichkeit.

  5. #5
    TP-Moderator Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Avatar von Adromir
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    Doch, du kannst es komplett kostenlos machen, oder halt ein Gewerbe anmelden. Oder du riskierst es und machst es schwarz, was dann Probleme mit dem Finanzamt bringen kann.
    Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
    -Dieter Nuhr

  6. #6
    TP-Junior Mene macht alles soweit korrekt
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    Bin mir da gerade sehr unsicher, aber wenn das eine "einmalige" sache ist, dann geht das auch legal unter der hand, oder? Gibt da recht kleine grenzen, 700€ oder so. Hatte das irgendwann mal mit der begründung gelesen, dass jeder der einmal im jahr ein flohmarkstand hat nicht gleich gewerbe anmelden muss und das klang für mich schlüssig ^^
    Aber wie gesagt, alles unsicher. Und wenn du vor hast das regelmäßig zu machen, dann wirst du um ein gewerbe nicht rumkommen. Könntet auch gucken, ob du sowas wie eine argentur findest, die dich dann einstellt. Aber wenn du noch unter 18 bist wird das wohl schwirig, aber fragen kostet ja nix ;D
    Viel glück auf jeden fall!

  7. #7
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von Mene Beitrag anzeigen
    Bin mir da gerade sehr unsicher, aber wenn das eine "einmalige" sache ist, dann geht das auch legal unter der hand, oder?
    Sorry, aber "legal unter der hand" ist ein Widerspruch in sich.

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  8. #8
    TP-Moderator Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Avatar von Adromir
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    Für einzelne Aufträge braucht man mWn. kein Gewerbe anmelden, trotzdem muss man es korrekt als Einkommen bei der Steuererklärung angeben.
    Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
    -Dieter Nuhr

  9. #9
    TP-Specialist Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Avatar von Stefan
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    Hatte das irgendwann mal mit der begründung gelesen, dass jeder der einmal im jahr ein flohmarkstand hat nicht gleich gewerbe anmelden muss und das klang für mich schlüssig ^^
    Ja, weil er dann privat verkauft. Nur wenn er gewerblich verkauft, muss er dafür ein Gewerbe anmelden. Das heißt, er hat eine Gewinnerzielungsabsicht, tut es regelmäßig und dergleichen. Ob ich wöchentlich einen Marktstand mache, um meinen Zeug zu verkaufen, oder einmal im Jahr den Speicher ausräume, dürfte wohl ein Unterschied sein

  10. #10
    TP-Junior Mene macht alles soweit korrekt
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    Ja, mit "unter der hand" meinte ich "ohne gewerbe" ^^

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