Hallo,
da sollte man schon den Kontext kennen und um welche Art von Vertrag es sich handelt.
Gruß Woko
Ahoi,
was bedeutet befreiende Wirkung im Zusammenhang mit Zahlung von
Rechnungen?
Zündapp gibt´s auch nicht mehr...
Hallo,
da sollte man schon den Kontext kennen und um welche Art von Vertrag es sich handelt.
Gruß Woko
Hilft dir evtl: Befreiend im Sinne von "frei von Leistungszwang", also Leistung erbracht?!
quo errat demonstrator
jo, dann will ich das noch mal konkretisieren.
Es geht darum, dass der Auftraggeber eine AB verschickt und der
Auftragnehmer schickt die Bestätigung unterschrieben zurück.
Dort steht dann:
Tja und unter dieser befreienden Wirkung kann ich mir nix RechtesAuftragsschreiben erhalten:
........................................................
Unterschrift und Firmenstempel
Zahlungen des AG sind mit befreiender Wirkung zu leisten auf Konto:
[...]
vorstellen, wahrscheinlich ist es eine ganz banale Floskel...
Zündapp gibt´s auch nicht mehr...
Vielleicht ist damit das befreiende Gefühl gemeint, keine Schulden mehr zu haben?!
</andy>
Jetzt bauen wir´09 + ´10
Es ist halt wichtig das du auf das genannte Konto bezahlst.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Auf jeden Fall ist das nicht "nur" eine Floskel...
Könnte auch sein, das mit dem Empfänger was nicht stimmt.
Es muss nicht so sein - aber so hab ich es verstanden:
Wenn da steht : zahlen ... blabla ... mit befreiender Wirkung
Dann ist derjenige, der die Zahlung tätigt, von weiteren Forderungen desjenigen befreit, an den die Zahlung geht. Und das muss nicht der Auftraggeber sein - weil der die Kohle[ Wert] an Banken oder Gläubiger abgetreten hat.
Waltrauts Allgemeinwissen
Geändert von Rinaldo (21.03.2009 um 18:42 Uhr)
</andy>
Jetzt bauen wir´09 + ´10
Hallo,
es wird wohl so sein wie Rinaldo vermutet, dass die Forderung abgetreten ist oder wird. In vielen Branchen ist das Factoring üblich. Dabei werden die Rechnungsfroderungen abgetreten, so dass der Lieferant keinen Ärger mehr mit der Eintreibung hat.
Die Zahlung erfolgt mit befreiender Wirkung auf das Konto desjenigen an den abgetreten wurde. Das bedeutet, der Vertragspartner kann die Zahlung nicht noch mal verlangen, obwohl er selbst den Betrag nicht erhalten hat.
Gruß Woko
Ist inzwischen aber erlaubnispflichtig!
http://dejure.org/ -> 25.12.08
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