Hallo allerseits,
ich bin seit kurzem selbständig und habe gerade folgendes Problem bei der rechtlich korrekten Formulierung eines Angebots:
Für einen Kunden soll ich ein kleines Software-Modul entwickeln. Wir sind uns über den Umfang der Arbeit und einen Pauschalbetrag einig.
Um keine Probleme bzgl. Gewährleistung oder Haftung bekommen zu können, will ich ihm allerdings nicht ein Software-Modul mit konkreten Eigenschaften, sondern X Stunden Software-Entwicklung verkaufen. Entsprechend werde ich ihm "X Stunden Entwicklung a Y Euro" und nicht "ein Modul XYZ" in Rechnung stellen.
Er ist damit auch einverstanden, allerdings hänge ich gerade bei der Formulierung des Angebots. Da muss das Modul natürlich konkret spezifiziert werden, obwohl ich ihm ja eigentlich nur eine Dienstleistung von X Entwicklungsstunden verkaufen möchte.
Kennt jemand eine geschickte Formulierung oder Vorgehensweise für diesen Fall?
Oder macht das rechtlich eh keinen Unterschied ob ich meine Arbeitszeit (eine Dienstleistung) oder ein konkretes Produkt verkaufe?
Mein Kunde und ich sind uns einig, dass wir das so handhaben, als ob ich bei ihm angestellt wäre. Und als Angestellter hafte ich für meine Arbeit ja quasi nicht oder nur bei grober Fahrlässigkeit...
Ich hoffe mein Problem ist halbwegs verständlich, falls nicht bitte nachfragen.
Würde mich über jeden Tip oder Hinweis zum Thema sehr freuen!
Grüße, Johannes
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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Hi Matthias,
ich dachte bisher, dass das so ist:
Verkaufe ich eine Dienstleistung, kann man sich über deren Eigenschaften streiten (zeitlicher Umfang, ausgeführt oder nicht, fachliche Qualität) - wie man das auch bei einem Angestellten könnte.
Verkaufe ich jedoch ein Produkt, halse ich mir damit automatisch Haftung und Gewährleistung auf.
Wobei letzteres ja vielleicht auch nur bei Endverbrauchern der fall ist, evtl. kann ich ja die Gewährleistung auch ausschließen... werde wohl doch nochmal tiefer im BGB wühlen....
Grüße, Johannes
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