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Thema: Vermieter zapft meine Heizanlage an

  1. #1
    TP-Junior KliKlawitter macht alles soweit korrekt
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    Vermieter zapft meine Heizanlage an

    Hallo

    ein geradezu unglaubliches Problem hat sich mir just aufgetan:
    Als kleiner Freiberufler habe ich einen Büroraum und einen Lager-/Arbeitsraum
    in einem älteren Gewerbebau seit 10 Jahren angemietet. Der miserabel gedämmte
    Bau schluckt eh schon hohe Heizkosten und nun kommt noch ganz schlimm:
    Meine Bereich wird durch eine Therme separat geheizt, es existiert daher auch ein separater Gaszähler und ich zahle selbst an den Gasversorger. Da meine Strom- und vor allen Dingen (Gas-) Heizkosten aber trotz aller Sparsamkeit meiner Seite immer sehr hoch waren fragte ich den Vermieter mehrfach, ob wirklich alle Kreisläufe in dem Altbau getrennt worden sind. Er bejahte dies mehrfach energisch.
    Die Therme sollte nun vorige Woche im Zuge einer Umbaumassnahme versetzt werden. Ich muss dazu erwähnen, dass die Therme im Gewerbebereich des Vermieters steht und ich keinen direkten Zugang habe. Da die Räume nun durch die Arbeiten des Heizungsbauers frei zugänglich waren ging ich hinein und musste zu meinem Entsetzen feststellen, das es einen Abzweig von meinem
    Heizkreislauf in den Gewerbebereich des Vermieters gibt. Dort hängen 3 lange Heizkörper in ca. 60-70qm ungedämmten Gewerberäumen an dieser Leitung.
    Der sofort angesprochene Vermieter wollte alles abwiegeln: "Wir heizen hier nie!"
    Die Ventile standen allerdings auf Stufe 5 offen .... Es ist geradezu unglaublich, aber wie verhalte ich mich nun: Ich habe die Räume seit 10 Jahren angemietet und die Leitungen werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit genauso lange angezapft. Ich will dem Vermieter noch nicht einmal Absicht unterstellen, eher Schlampigkeit. Wie sieht die rechtliche Lage aus? Inwiefern und nach welchem Modus muss der Vermieter die Heizkosten der 10 Jahre mittragen?
    Wie verhalte ich mich nun ohne gleich einen Rechtsstreit anzugehen?

    Gruss
    Norbert

  2. #2
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    Zitat Zitat von KliKlawitter Beitrag anzeigen

    ...
    Wie verhalte ich mich nun ohne gleich einen Rechtsstreit anzugehen?
    ...
    In deiner Lage wäre es dennoch sinniger einen FA aufzusuchen,
    als wenn wir hier über Recht oder Unrecht philosophieren - Um mal ein Tipp für was "handfestes" zu liefern.

    Gruß

    Micha
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  3. #3
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    Zitat Zitat von KliKlawitter Beitrag anzeigen
    Wie verhalte ich mich nun ohne gleich einen Rechtsstreit anzugehen?
    Einen Handfesten Rechtsstreit angehen, der sich so richtig gewaschen hat. Teilrückzahlungen über 10 Jahre, nebst Zinsen iHv 5 über dem jeweiligen Leitzins.... Da kommt ein nettes Sümmchen zusammen, holla!
    Zitat Zitat von Medienmacher
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  4. #4
    TP-Junior KliKlawitter macht alles soweit korrekt
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    Prinzipiell habt Ihr mit dem Gang zum RA natürlich Recht.
    Das Mietverhältnis war bis dato allerdings i. O..
    Ich werde dem Vermieter zuerst einen aussergerichtlichen "Vergleich" anbieten z.B.
    in Form einer Aussetzung der Kaltmiete. Die Summe des Anteils am Gesamtverbrauch müsste dann über die Quadratmeter der Räume errechnet werden. Zudem muss er mir schriftlich nachweisen, dass er nun alle Kreisläufe getrennt hat.

    Gruss
    Norbert

  5. #5
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    Ich halte die außergerichtliche Einigung für angeraten.

    Ich sehe nämlich erhebliche Schwierigkeiten im Hinblick auf die Beweisbarkeit des Schadens und der Schadenshöhe.

    Das meiste dürfte wohl verjährt sein...

  6. #6
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    Zitat Zitat von fitheach Beitrag anzeigen
    Ich sehe nämlich erhebliche Schwierigkeiten im Hinblick auf die Beweisbarkeit des Schadens und der Schadenshöhe.
    Das macht dir jeder Bauingeneur binnen 20 Arbeitsstunden. Der braucht lediglich 3 Dimensionale Raummaße, Art und Menge des verbauten Material, Temperaturverlaufskurven über die angenommene Dauer für den Ort vom DWD (ger. verwertbares Wettergutachten), sowie die Werte und Koeffizienten von Therme, Heizungsrohren etc,.

    Anhand der verbrauchten Mengen an Brennstoff sagt der dir anschließend für jede Kalenderwoche auf den Cent genau was dort verbraucht wurde.

    Zitat Zitat von fitheach Beitrag anzeigen
    Das meiste dürfte wohl verjährt sein...
    Zivilrechtlich ist in diesem Fall nichts was verjähren könnte, denn Ansprüche auf Ersatz eines Schaden oder Schadens (juristisch unterschiedliche Begriffe) können nun einmal erst ab Kentniss geltend gemacht werden.

    Und auch die strafrechtlichen Bewertungen des (evtl. gewerbsmäßigen) Betrugs stehen hier für eine Tat über einen langen Zeitraum im Raum. Imho erstmal zum Anwalt.
    Zitat Zitat von Medienmacher
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  7. #7
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    Mein juristischer Sachverstand sagt mir, dass
    • älteren Gewerbebau
    • seit 10 Jahren angemietet
    • trotz aller Sparsamkeit meiner Seite immer sehr hoch waren
    • miserabel gedämmte Bau
    • "Wir heizen hier nie!"

    alles Unschärfen in der Kalkulation des Ingenieurs sein werden.

    Als Vermieter würde ich glatt behaupten, dass der Heizungsbauer wohl zu Testzwecken die Ventile geöffnet hat oder wer auch immer... also nur an dem Tag.

    Wenn die Diskrepanz wirklich so gravierend ist, dann wird unter dem Strich wohl immer noch etwas übrig bleiben, aber für alles, was sich nicht beweisen lässt, wird "Gewitter" die Gerichts- & Begutachtungskosten zahlen müssen.

    Verjährung ist ab Kenntnis bzw. grob fahrlässiger Unkenntnis... und da geht's dann los...

    @KliKlawitter: es soll nicht so aussehen, als ob das, was Medienmacher sagt falsch ist. Ich habe nur die Befürchtung, dass die Durchsetzung deines Anspruches sehr sehr schwierig ist.

    Rechne hoch, wie viel du evtl. zu viel gezahlt hast. Überlege dir, wie viel dein gutes Verhältnis zum Vermieter wert ist und mach diesem ein unverbindliches Angebot.

    Alles andere sollte dann ein RA machen.

  8. #8
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    Zitat Zitat von fitheach Beitrag anzeigen
    Mein juristischer Sachverstand sagt mir, dass
    • älteren Gewerbebau
    • seit 10 Jahren angemietet
    • trotz aller Sparsamkeit meiner Seite immer sehr hoch waren
    • miserabel gedämmte Bau
    • "Wir heizen hier nie!"

    alles Unschärfen in der Kalkulation des Ingenieurs sein werden.
    Nur braucht er das ja garnicht zu berücksichtigen. Denn du kannst ja problemlos an der Summe des umbauten Raum unter berücksichtigung der Baumaterialien sehen wieviel Energie zum Heizen aufzuwenden gewesen wäre.

    Damit werden unter anderem auch Erdwärmepumpen die 15 cm unter der Grasnarbe liegen berechnet. Schon eine Änderung des Raumes von 5 m² â 2,30 Metern Höhe lassen dort massive Diskrepanzen entstehen!


    Zitat Zitat von fitheach Beitrag anzeigen
    Rechne hoch, wie viel du evtl. zu viel gezahlt hast.
    Was ja gerade in einem Altbau ja nun schnell mal etwas mehr werden kann. Stell dir mal vor die 2 Räume sind nur etwas mehr als halb o groß wie seine.....
    Zitat Zitat von Medienmacher
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  9. #9
    TP-Moderator UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von UweB
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    Das Mietverhältnis war bis dato allerdings i. O..
    Dein Vermieter hat dich bis dahin, höchstwahrscheinlich wissentlich, sicherlich aber fahrlässig, übers Ohr gehauen ( ich versuche gerade das Wort Betrug zu vermeiden ).
    Das Mietverhältnis war also nie ok.

    Wenn es um einen größeren Betrag geht, solltest du dich auf jeden Fall von einem RA beraten lassen. Das schließt ja eine aussergerichtliche Einigung nicht aus. Aber du siehst ja schon an der Diskussion hier, dass es auf Details ankommen könnte, ob du deinen Schaden beweisen kannst. Und wenn dein Vermieter dir nicht von sich aus eine Summe anbietet, die dir angemessen erscheint, wirst du einen Gutachter brauchen. Auch diese Kosten wirst du höchst wahrscheinlich nur mit RA zumindest teilweise erstattet bekommen.

    Gruß
    Uwe

  10. #10
    TP-Junior KliKlawitter macht alles soweit korrekt
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    Hallo,

    danke ersteinmal für Eure Überlegungen bis hierher.
    Nachdem ich dem Vermieter heute ansprach (er gibt sich den Anschein,
    dass ich ihm was "will", das nur am Rande) bot er mir 2, 5 dann "zähneknirschend" ("ansonsten gehen Sie dann doch zum RA") 6 Monate Mieterlass an.
    Ihm ist anscheinend die Lage nicht ganz klar: Er ist der festen Überzeugung, dass die Räume kaum genutzt werden und versteht einfach nicht, dass er dass wohl behaupten, aber nicht nachvollziehbar beweisen kann.
    Die Räume werden vermutlich nicht wirklich permanent genutzt, doch wer weiss, die Heizkörper bei Nichtnutzung auch ausgedreht wurden? Ich weiss es jedenfalls nicht. Die Räume sind ca. 60-70 qm gross, meine Fläche ca. 130qm.
    Anderseits ist ein nervenaufreibender Rechtsstreit, bei dem ich das Geld erst nach Jahren wiedersehe auch nicht zu "verachten"...
    Falls ich die Lösung mit dem 6-monatigen Mieterlass annehme, nur in Verbindung mit schriftlichem Nachweis, das Strom und Gas nun völlig getrennt worden sind.

    Gruss
    Norbert
    Geändert von KliKlawitter (24.03.2009 um 09:58 Uhr)

  11. #11
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    Lässt sich denn nachvollziehen ob dein Verbrauch sinkt wenn die fremden Heizkörper nicht angeschlossen sind? Auf diese Weise dürfte sich doch eigentlich herausfinden lassen ob sie in Betrieb waren.

  12. #12
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    Zitat Zitat von designfanatiker Beitrag anzeigen
    Lässt sich denn nachvollziehen ob dein Verbrauch sinkt wenn die fremden Heizkörper nicht angeschlossen sind? Auf diese Weise dürfte sich doch eigentlich herausfinden lassen ob sie in Betrieb waren.
    Ich antworte hier mal als Fachmann für Sanitär und Heizungstechnik.
    Es ist davon auszugehen, dass diese Heizkörper in Betrieb waren, falls diese
    Heizkörper mit einem Thermostatventil ausgestattet sind.
    Die Aussage "Stellung 5" spricht dafür.
    Jedes Thermostatventil hat einen Frostschutzbereich, den man nicht abschalten kann.

    Das heißt, wenn die Raumtemperaturen bis auf unter +6 Grad sinken, wird das Thermostatventil
    den Heizkreis öffnen und die Raumtemperatur auf mindestens +6 Grad halten.
    Also die Aussage "Nie geheizt" ist Quatsch..!!
    Geändert von MichaelM (29.03.2009 um 13:49 Uhr)
    Harleylujar, Michael!!

    Man sieht nur mit dem Herzen gut - das Wesentliche ist für das Auge unsichtbar...

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  13. #13
    TP-Junior KliKlawitter macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von MichaelM Beitrag anzeigen
    Ich antworte hier mal als Fachmann für Sanitär und Heizungstechnik.
    Es ist davon auszugehen, dass diese Heizkörper in Betrieb waren, falls diese
    Heizkörper mit einem Thermostatventil ausgestattet sind.
    Die Aussage "Stellung 5" spricht dafür.
    Jedes Thermostatventil hat einen Frostschutzbereich, den man nicht abschalten kann.

    Das heißt, wenn die Raumtemperaturen bis auf unter +6 Grad sinken, wird das Thermostatventil
    den Heizkreis öffnen und die Raumtemperatur auf mindestens +6 Grad halten.
    Also die Aussage "Nie geheizt" ist Quatsch..!!
    Danke, dieser Argumente haben zumindest flankierend geholfen.
    Nach der Errechnung eines Mittelwerts aus nicht nachvollziehbaren Verbrauchssprüngen ergab sich fast genau die Höhe von 6 Monatsmieten aus diesen nicht erklärbaren höheren Verbräuchen im Jahresmittel über 10 Jahre. Darauf haben wir uns nun gütlich geeinigt.

    Danke an alle, die mir hier Ihre Überlegungen zum Thema "gespendet" haben. Eine juristische Auseinandersetzung hat sich damit erledigt, ich habe schon genügend graue Haare ;-)

    Gruss
    Norbert

  14. #14
    TP-Greis steff11 ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts steff11 ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts steff11 ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts steff11 ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts steff11 ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts steff11 ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts steff11 ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts steff11 ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts steff11 ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts steff11 ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts steff11 ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von steff11
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    Prima, wenn sich in dieser Republik auch hin und wieder Streitigkeiten einvernehmlich und ohne Gericht aus der Welt schaffen lassen. Glückwunsch!

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