Hm, Straßennamen gibt es doch oft die gleichen in verschiedenen Städten - also kann ich mir nicht vorstellen, dass man sich den Namen einer Straße sichern könnte und würde auf "wer zuerst kommt, ...." tippen.
Moin,
ich habe vor mir den Namen einer Strasse als Domain zu sichern.
Es ist ein ganz normaler Name, also nichts was aus Funk und Fernsehen oder so bekannt ist, wie z.b. Lindenstrasse.
Wißt ihr wie da die aktuelle Rechtslage ist?
Bei Länder, Städte und Stadtteil-Namen ist es ja verboten.
Bei Google hab ich auch schon nachgeschlagen, aber so eine wirklich passende Antwort war bisher nicht zu finden...
Hm, Straßennamen gibt es doch oft die gleichen in verschiedenen Städten - also kann ich mir nicht vorstellen, dass man sich den Namen einer Straße sichern könnte und würde auf "wer zuerst kommt, ...." tippen.
</andy>
Jetzt bauen wir´09 + ´10
Sehe ich genauso. Sollte keine Probleme geben.
Habe ich in der Vergangenheit auch schon desöfteren gesehen, davon wird in München bereits reger Gebrauch gemacht.
z.B. kaufingerstr.de oder thierschstr.de
computer tun nur das was man ihnen sagt, meistens
Dann möchte ich auch mal kurz nachfragen,
ich habe mir als in Münster-Hiltrup den Domainnamen "Hiltruper.de"
sichern lassen. Könnte das Probleme geben?
Harleylujar, Michael!!
Man sieht nur mit dem Herzen gut - das Wesentliche ist für das Auge unsichtbar...
www.mikel-mueller.de
www.sanitaertechnik-mueller.de
Den Link möchte ich nicht unkommentiert durchlassen.
Nach bisherige Rechtslage wohl zulässig? Natürlich - wenn ich Domainhoster wäre, dann würde ich das auch behaupten.Zitat von http://www.domain-recht.de/...ge6
2002 wurden über 20 Stadtteil-Domains von der Stadt München einkassiert, u.a. auch schwabing.de.
Aus der Urteilsbegründung:
Dagegen sollte die Frage von Michael einfach zu beantworten sein:Es ist allgemein anerkannt, dass § 12 BGB auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts und damit auch für Gebietskörperschaften gilt. Städte- und Gemeindenamen dienen der Identifikation der Gemeinde, sie haben hinreichende Unterscheidungskraft und Individualität, so dass Städte und Gemeinden gegen eine unberechtigte Nutzung ihres Namens als Domain Schutz aus § 12 BGB beanspruchen können. [...]
Mit dem vorliegenden Urteil hat das LG München I bestätigt, dass unter den Schutz des § 12 BGB auch Stadtteilnamen fallen, denn auch diese dienen der Abgrenzung – historisch gewachsener – Bezirke, die Bürger identifizieren sich mit "ihrem" Stadtteil. Dies gilt nicht nur in Verbindung mit dem Namen der Stadt, sondern auch in Alleinstellung und wenn nicht der amtliche Name verwendet wird, sondern nur ein Teil daraus oder ein geschichtlich gewachsener Name, da auch dann hinreichende Unterscheidungskraft gegeben ist.
Solange es keinen gibt der auch »Hiltruper« heisst, wird es schwer dir diese Domain streitig zu machen...![]()
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