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Thema: Anwalthaftung - Was wenn sich das Gesetz ändert?

  1. #1
    TP-Senior Sternchen3 macht alles soweit korrekt
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    Anwalthaftung - Was wenn sich das Gesetz ändert?

    Hallo, das ein Anwalt für sein Werk, z.B. AGB haftet ist klar, wenn man eine schriftliche Bestätigung hat.

    Aber was ist wenn man sich AGB erstellen oder überprüfen hat lassen und kurz darauf ändert sich das Gesetz oder es kommt ein Urteil, zu dem ein Punkt in den AGB nicht mehr passt oder vielleicht sogar abmahnfähig wird?

    Was ich meine: Wie lange gilt so eine Anwaltshaftung und in welchen Fällen haftet der Anwalt nicht mehr?

  2. #2
    TP-Veteran Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von Guin
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    Genau solche Sachen werden in einem Schriftstueck geregelt.

    Normalerweise ist die erstellte AGB nur im Zeitpunkt der Uebergabe vom Anwalt als "sicher" zugesichert. Schon am naechsten Tag gilt dies nicht mehr
    Anders lautende Vereinbarungen, wie monatliche Ueberpruefung, muessen vereinbart werden.
    Gruss Guin
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  3. #3
    TP-Senior Sternchen3 macht alles soweit korrekt
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    Na toll, also ist diese Aussage: Geh doch zum Anwalt, der haftet dafür, da ist alles sicher, (die man im übrigen auch oft hier im Forum zu zu hören bekommt)in AGB also auch auf gut deutsch für den Arsch?

    Ich mein, was hat man denn dann davon?

    Genauso viel Unsicherheit wie vorher oder?

    Das kann doch nicht sein, wie soll man denn da einigermaßen abmahnsicher sein?

  4. #4
    TP-Senior Sternchen3 macht alles soweit korrekt
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    Was kann man denn noch vereinbaren, außer die regelmäßige Überprüfung?

  5. #5
    TP-Veteran Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von Guin
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    So schnell aendern sich die Gesetze und deren Auslegungen nun auch wieder nicht.
    Fuer den aktuellen Zeitpunkt sollten die AGB sicher sein. Aussedem kannst du doch eine Pflege vereinbaren.

    Oder du guckst selber sehr genau, was sich an Gesetzen und Rechstsprechungen ergibt und bei auf dich zutreffenden Aenderungen beauftragst du wieder einen Anwalt oder machst es selber (sofern man sich in der Wortwahl auskennt).
    Gruss Guin
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  6. #6
    TP-Insider fitheach hilft, wo's geht fitheach hilft, wo's geht Avatar von fitheach
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    Zitat Zitat von Sternchen3 Beitrag anzeigen
    Das kann doch nicht sein, wie soll man denn da einigermaßen abmahnsicher sein?
    wenn du keine AGB hast, dann kannst du deswegen nicht abgemahnt werden.

    wenn du auf umstrittene Klauseln verzichtest und nur welche verwendest, die durch jahrelange Rspr. bestätigt wurde, sinken die Abmahnrisiken gegen Null.

    Wenn du zusätzlich dir noch irgendeine Infoquelle suchst, welches gerade solche Gesetzes- oder Rechsprechungsänderungen informiert, bist du gefühltermaßen "safe".

    Die Infoquelle kann dein RA sein. Aber RA haben nun einmal keine Kristallkugel und verfassen danach AGB. D.H. ändert sich nach Übergabe der AGB grundlegend etwas, so passt der "Rechtsrat" des RA's natürlich nicht.

    Verlange doch einfach die Erstellung von AGB mit einer Nachpflege für z.B. 3 Jahre. Es ist übrigens immer sinnvoll, einen RA "bei der Hand" zu haben. Auf dauer günstiger und manchmal muss es schnell gehen

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