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Thema: Nachnameversandkosten

  1. #1
    TP-Newbie Nardoa macht alles soweit korrekt
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    Nachnameversandkosten

    Hallo,

    seit mehreren Jahren betreibe ich einen Onlineshop und im Großen und Ganzen bin ich auch recht zufrieden wenn da nicht Kunden wären welche Bestellungen auf Nachnahme tätigen und dann nicht annehmen. Im günstigsten Fall ist es ein realer Kunde, also die Anschrift stimmt. Laut BGB ist ein Kaufvertrag zustande gekommen und der Kunde ist zur Annahme der Sendung verpflichtet.

    Aber jetzt meine Fragen:

    Ist er zur Annahme verpflichtet?
    Ist das beauftragte Zustellunternehmen in der Nachweispflicht das der Kunde die Zustellbenachrichtigung erhalten hat (die Durchschläge der Infos hängen am Paket)?
    Kann ich dem Kunden die Kosten in Rechnung stellen (Meine Anwältin sagt ja)?
    Kann ich dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr berechnen (steht in meinen AGB, meine Anwältin sagt ja)?
    Oder muss ich mir das einfach so gefallen lassen?

    Ich freue mich auf eure Meinungen.

    Ach ja, ich bin ja schon dazu übergegangen nachzufragen aber wirklich hilfreich ist das nach meiner Erfahrung auch nicht.

    Danke und Grüße

    Nardoa

  2. #2
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    Und was machst du wenn der Kunde die Ware zwar annimmt, aber dann von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht? Oder hast du nur so spezifische Ware die man nicht zurückgeben kann?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Newbie Nardoa macht alles soweit korrekt
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    Wenn es innerhalb der vorgeschriebenen Frist ist bekommt der Kunde natürlich den vollen Kaufpreis inkl. Versandkosten erstattet, wobei sowas aber noch nicht vorgekommen ist. Generell ist es nicht meine Art mit Kunden zu diskutieren sondern im Falle von Beanstandungen die Angelegenheit zur vollsten Zufriedenheit des Kunden zu lösen und auch diese Fälle sind mit 3 - 5 Vorgängen pro 1000 Bestellungen sehr gering.

    Es geht mir um etwas anderes, ich unterstelle diesem Kunden Vorsatz, ich behaupte er hatte garnicht die Absicht die Sendung in Empfang zu nehmen. Als ich festgestellt habe das die Sendung nicht zugestellt werden konnte habe ich den Kunden per Email angeschrieben, ob diese empfangen wurden kann ich aber nicht sagen. Daraufhin habe ich mit ihm telefoniert und ihm die Paketscheinnummer gegeben, es hatte mir dann zugesagt sich mit dem DPD in verbindung zu setzen, aber die Sendung kam trotzdem zurück.

    Es stellt sich mir einfach nur die Frage ob nur der Kunde Rechte hat und ich mir als Händler alles bieten lassen muss oder ob ich den Herrn jetzt zur Kasse bitten darf.

    Grüße Nardoa

  4. #4
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    Zitat Zitat von Nardoa Beitrag anzeigen

    Kann ich dem Kunden die Kosten in Rechnung stellen (Meine Anwältin sagt ja)?
    Kann ich dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr berechnen (steht in meinen AGB, meine Anwältin sagt ja)?
    Wenn du deine Anwältin schon gefragt hast und die dir eine Auskunft gegeben hat, wieso fragst du denn dann in einem Forum noch mal, wo individuelle Rechtsberatung ohnehin verboten ist?

    copy

  5. #5
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    Aber macht es denn für dich wirklich einen Unterschied ob der Kunde die Ware erst annimmt und dann zurückschickt (bei über 40 Euro müsstest du die Rücksendekosten tragen und egal ob das noch nicht vorgekommen ist) oder ob er die Ware gleich nicht annimmt?
    Immer im Hinblick darauf das wir von Endkunden reden.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  6. #6
    TP-Newbie Nardoa macht alles soweit korrekt
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    @dorintia,

    ja, das macht für mich einen erheblichen Unterschied, da ich der Meinung bin das das Absicht war und der Kunde eine gewisse Mitwirkungspflicht hat.

    Ja, der Artikel war unter 40,- € und ging an einen Endkunden.

    @copy,

    weil Anwälte auch nicht immer Recht haben zumal wenn es nicht unbedingt ihr eigentliches Arbeitsgebiet ist und ich jetzt nicht gleich zu einem Fachanwalt marschieren wollte.

    Hätte ja sein können das es hier User gibt welche diesbezüglich schon Erfahrungen gesammelt haben.


    Aber ich will natürlich nicht ausschließen das ich mich irre und in diesem Fall der Dumme bin.

    Grüße Nardoa

  7. #7
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    Zitat Zitat von Nardoa Beitrag anzeigen
    ja, das macht für mich einen erheblichen Unterschied, da ich der Meinung bin das das Absicht war und der Kunde eine gewisse Mitwirkungspflicht hat.
    Inwiefern macht es für dich einen finanziellen Unterschied, als das es sich lohnt überhaupt in dieser Form darüber nachzudenken?

    Ich hatte erst einmal einen "Widerrufsfall" und da hat der Kunde einen Artikel von ca. 12 behalten, die restlichen Artikel auf seine Kosten (über 40 Euro) zurück geschickt und von sich aus nur um die Rückerstattung der Artikelpreise für die zurück geschickten Artikel gebeten.
    Ab und an habe ich eher "Umtauschgesuche" weil der Artikel nicht passt, da bin ich so "kulant" und schicke nach Erhalt der falschen Größe und Prüfung die neue Größe auf meine Kosten zum Kunden.
    Geändert von dorintia (28.03.2009 um 13:36 Uhr)
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  8. #8
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    Ich weiß, dass man als Händler verpflichtet ist, auch unfrankierte Rücksendungen von Endkunden anzunehmen und den fälligen Portozuschlag zu tragen. Ob allerdings auch der Kunde verpflichtet ist würde ich so nicht beschwören wollen. Sicher, dass es für die von Dir gefundene Regelung im BGB keinen Verbraucherfreundlichen Zusatz in den Fernabsatzregelungen gibt? Da die Rechtssprechung an der Stelle idR sehr verbraucherfreundlich ist würde ich es ehrlich gesagt wegen einem bestimmten Kunden nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

    Allerdings kann Dir kein Kunde vorschreiben, dass Du ihn überhaupt beliefern musst.

  9. #9
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    M.E. ist der Kunde (Verbraucher) beim Versandgeschäft nicht zur Annahme verpflichtet.
    Laut Fernabsatzgesetz steht ihm ein 14tägiges Widerrufsrecht zu. Der Widerruf kann entsprechend jederzeit erfolgen: 5 Minuten nach Auftragsannahme, 10 Tage nach Annahme des Paketes und natürlich auch wenn der Postbote vor ihm steht. Die Nichtannahme kann imho als (erste) Willenserklärung des Widerrufs gedeutet werden.

    Ich persönlich habe schlechte Erfahrung beim Versand/Empfang über DPD* gemacht, deswegen wäre ich vorsichtig mit Unterstellungen von wegen "mit Absicht nicht in Empfang genommen":
    Erster Zustellversuch von DPD: 08:30 Uhr
    Zweiter Zustellversuch von DPD: 10:25 Uhr (am selben Tag)
    Nach zwei "erfolglosen" Zustellversuchen darf man sich das Paket in der Zentrale abholen. In meinem Fall wären das 70km Fahrt für einen 3-Euro-Artikel gewesen ...

    *das sind doch die mit den weißen Autos, oder?

  10. #10
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  11. #11
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    Zitat Zitat von LimaX Beitrag anzeigen
    Laut Fernabsatzgesetz
    Schon ein paar Jährchen außer Kraft.

    Zitat Zitat von LimaX Beitrag anzeigen
    steht ihm ein 14tägiges Widerrufsrecht zu.
    Nicht unbedingt. Es kann statt einem Wiederrufsrecht auch ein Rückgaberecht eingeräumt werden. Allerdings kann er nur zurückgeben, was er auch erhalten hat. Kleine, aber feine und für den Kunden auch gemeine Klausel im BGB.
    Zitat Zitat von Medienmacher
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  12. #12
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    Zitat Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
    Weiße Autos haben auch GLS und hermes. Fallen für mich aber alle 3 in die selbe Verb******kategorie. Da traue ich keinem von.
    Auch wenn's OT ist ... ich hab lieber die 3 vor der Tür als DHL. Die sind wenigstens bemüht was zuzustellen, der Postbote nicht. Wenn ich da nicht da bin schmeisst der das wieder in sein Auto und ich darf dann minimum 1 Tag - blöd wenn man Freitags ganz dringend Ware erwartet, dann erst Montag - warten um meine Ware selber etliche km weit weg abzuholen, unmögliche Zeiten, katastrophale Parkplatzsituation, Warteschlangen weil die anscheinend alle Zeit der Welt haben...... grausig.

    Da das ganze aber auch mit den Mitarbeitern vor Ort steht und fällt, wird es da durchaus regionale Unterschiede geben.
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  13. #13
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    warten um meine Ware selber etliche km weit weg abzuholen
    Ich hab eine Postagentur 300 Meter weiter:

    Mo - Sa von 9.oo bis 18.oo Uhr geöffnet. Inklusive der (Post-)Bank!
    Zitat Zitat von Medienmacher
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  14. #14
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    Dafür musste ich sowohl an GLS als auch DPD schon Schreiben schicken, dass ich bei der nächsten nachweisbaren Unterschriftenfälschung Strafanzeige stellen werde. Das letzte GLS Paket war 3 Tage verschwunden, nachdem es angeblich zugestellt war, dummerweise an eine Person, deren Namen es im ganzen Ort nicht gibt. 45 Minuten nachdem ich ein sehr lautstarkes Telefonat mit dem Disponenten des zuständigen GLS-Depots geführt habe kam dann plötzlich das weiße Auto und der Fahrer hat das Paket ohne zu Klingeln vor die Tür gelegt und ist schnell wieder ab...

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