hallo leute,
ich habe schon versucht im forum ein paar hinweise zu finden, wie auch hier: http://www.traum-projekt.com/forum/9...tz-gewinn.html
dennoch habe ich offene fragen, die mich sehr verunsichern.
ich bin kleinunternehmer, der wie auch im beispiel mwst. befreite rechnungen schreibt.
meine erste frage ist, beziehen sich die 17.500€ grenze wirklich auf meinen umsatz oder doch den tatsaechlichen gewinn? mein steuerberater sagte mir, das ich rechnungen als aufwand (nicht wegen der mwst.) einreichen koennte, aber was nuetzt mir das denn der umsatzt bleibt doch identisch!?
zum beispiel:
ein gaertner bekommt einen auftrag von 5000€, kann diesen aber nicht komplett selbst bearbeiten und muss eine firma anheuern, die 4000€ verlangt (inkl. rechnung). es bleiben also noch 1000€ gewinn uebrig. wie ist es nun zu verstehen? beziehen sich die 1000€ oder 4000€ auf die 17.500€?
wie gesagt, mein steuerberater sagte ir, das ich die rechnung gegen setzten koennte.
vielen dank fuer eure hilfe
gruss
j.
hallo,
vielen dank fuer die rasche antwort.
wieso wird der zu versteuernde gewinn dadurch vermindert, bin ich nicht mwst. befreit solange ich unter den 17.500€ bleibe?
Das eine hat mit dem anderen gar nichts zu tun.
Betrieblich veranlasste Ausgaben mindern nun mal den zu versteuernden Gewinn.
Und du bist nicht "von der Umsatzsteuer befreit", sondern weist in deinen Rechnungen keine aus, nimmst von deinen Kunden keine ein, führst keine ans Finanzamt ab und darfst keine Vorsteuer ziehen. Letzteres bedeutet, dass du natürlich Umsatzsteuer bezahlst, wenn du etwas für deinen Beitrieb einkaufst, Ware oder Leistung, du die bezahlte Umsatzsteuer aber nicht mit deiner Umsatzsteuerschuld verrechnen kannst.
Auch dir ist dringend eine intensivere Beschäftigung mit dem Thema empfohlen, mal über ein Existenzgründerseminar nachgedacht?
copy
P.S.: 'Zu versteuern' in Bezug auf den Gewinn bedeutet Einkommensteuer - nicht Umsatzsteuer. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Geändert von copy (31.03.2009 um 12:39 Uhr)
alles klar, werde ich wohl dringend mal machen muessen.
danke fuer die hilfe
gruss
j
Und nochmal ganz klar: Wenn du für einen Auftrag 5000 Euro bekommst und weil du es nicht allein stemmen kannst dir in Höhe von 4000 Euro "helfen" lässt - sind trotzdem die 5000 Euro dein Umsatz.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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