Mh? Du meinst du hast einem Auftragnehmer einen Auftrag erteilt oder was?
Damit bist du der Kunde, nicht derjenige, der den Auftrag hat.
Gebetsmühle: Die Kleinunternehmereigenschaft ist ausschließlich umsatzsteuerlich relevant - hier also komplett irrelevant ...PS: Er hat ein Kleingewerbe.
Kann keiner beantworten. Existieren gerichtsfeste Verträge? Was steht in denen bezüglich Verzuges, wie wurden die Fristen vereinbart, ist die Vereinbarung nachweisbar etc. pp.Meint ihr das geht gut?
Hab ich alles richtig gemacht?
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