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Thema: telefon-interkosten häuslich von der steuer absetzen

  1. #1
    TP-Member Jenny2009 macht alles soweit korrekt
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    telefon-interkosten häuslich von der steuer absetzen

    Ich habe Internet- und Telefonflat zu hause und dieses benutze ich meist nur beruflich.

    Ich bin im Servicebereich sebständig tätig und auch Umsatzsteuerpflichtig.

    In welcher Höhe kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?

    Gibt es da Pauschalbeträge?

    Ich wollte 75 % beruflich und 25 % privat absetzen.

    Wäre dankbar für eine hilfreiche Antwort.

    Im Voraus vielen Dank.

  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Moin,

    den beruflichen und privaten Anteil solltest du über einen repräsentativen Zeitraum (z.B. 3 Monate) ermitteln, also genau aufteilen wie hoch der jeweilige Anteil ist.

    Diesen kannst du dann für das gesamte Jahr anwenden.

    Wenn das FA dann nach einer Begründung für den angesetzten Anteil fragt, kannst du eben diese Ermittlung als "Beweis" vorlegen.

    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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  3. #3
    TP-Member Jenny2009 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von MaWeSol Beitrag anzeigen
    Moin,

    den beruflichen und privaten Anteil solltest du über einen repräsentativen Zeitraum (z.B. 3 Monate) ermitteln, also genau aufteilen wie hoch der jeweilige Anteil ist.

    Diesen kannst du dann für das gesamte Jahr anwenden.

    Wenn das FA dann nach einer Begründung für den angesetzten Anteil fragt, kannst du eben diese Ermittlung als "Beweis" vorlegen.

    Gruß,
    Matthias

    Ich habe einen Flat, also nicht nachweisbar alles...

    Ich wollte das jetzt für Steuererklärung 2008 machen und daher kann ich schlecht eine Ermittlung nachträglich fertig machen. Aber es ist halt so, dass ich Internet zum Beispiel hauptsächlich nur beruflich benutze und das Telefon zu 50 %. Einzelverbindungsnachweise gibt es nicht.

    Ich habe gehört, dass es man keine Nachweise bei 50 / 50 braucht, ist das so?

  4. #4
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Du kannst aber von heute an drei Monate lang deine betriebliche und private Nutzung ermitteln und das dann auch für das Vorjahr zu Grunde legen.

    Wenn du keinen Einzelverbindungsnachweis hast, dann müsstest du die Zeiten anders ermitteln, z.B. selber notizen über die dauer der betrieblichen oder privaten Nutzung führen.

    Du kannst natürlich auch einfach so versuchen 50% der Kosten geltend zu machen, aber wenn das FA einen Nachweis haben möchte und du keinen erbringen kannst, dann werde ggf. die Kosten gestrichen.
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  5. #5
    TP-Member Jenny2009 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von MaWeSol Beitrag anzeigen
    Du kannst aber von heute an drei Monate lang deine betriebliche und private Nutzung ermitteln und das dann auch für das Vorjahr zu Grunde legen.

    Wenn du keinen Einzelverbindungsnachweis hast, dann müsstest du die Zeiten anders ermitteln, z.B. selber notizen über die dauer der betrieblichen oder privaten Nutzung führen.

    Du kannst natürlich auch einfach so versuchen 50% der Kosten geltend zu machen, aber wenn das FA einen Nachweis haben möchte und du keinen erbringen kannst, dann werde ggf. die Kosten gestrichen.

    ich habe zwei Handys, eins rein privat, eins rein beruflich und bisher gab es bei dem beruflichen Handy nie Probleme. Kosten waren mtl. 15-30 Euro. jetzt kommen da noch Haustelefon und Internetanschluss dazu...

    gibt es denn da Pauschalen?

    ich glaube nicht, dass es mir schwer fallen würde, meine Sachbearbeiterin zu erklären, dass ich zumindestens das Internet fast nur beruflich benutze, denn ich bin in vielen Foren angemeldet und stelle berufliche Fragen, suche Aufträge, Hilfe bei Aufträge usw... Telefonieren tue ich selten vom Festnetz beruflich aber bei einem Flat reicht ja auch wenn ich nur Internetbenutze...

  6. #6
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von Jenny2009 Beitrag anzeigen
    ich habe zwei Handys, eins rein privat, eins rein beruflich und bisher gab es bei dem beruflichen Handy nie Probleme.
    Dabei gibt es auch keine Probleme weil privater und beruflicher Bereich klar getrennt sind.

    Bei deinem Telefonanschluss zuhause nutzt du aber einen Anschluss für beides.

    Pauschalen gibt es für Betriebsausgaben keine, es gilt immer der Grundsatz "keine Buchung ohne Beleg".

    Wie gesagt, versuch die Kosten als Betriebsausgaben anzusetzen und warte ab was das FA daraus macht. Wenn das FA diese nicht anerkennt oder anzweifelt, dann kannst du versuchen den geltend gemachten Anteil zu erklären. Ob das FA deinen Ausführungen dann folgt oder den Prozentsatz verringert oder streicht wird sich dann rausstellen.
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  7. #7
    TP-Member Jenny2009 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von MaWeSol Beitrag anzeigen
    Dabei gibt es auch keine Probleme weil privater und beruflicher Bereich klar getrennt sind.

    Bei deinem Telefonanschluss zuhause nutzt du aber einen Anschluss für beides.

    Pauschalen gibt es für Betriebsausgaben keine, es gilt immer der Grundsatz "keine Buchung ohne Beleg".

    Wie gesagt, versuch die Kosten als Betriebsausgaben anzusetzen und warte ab was das FA daraus macht. Wenn das FA diese nicht anerkennt oder anzweifelt, dann kannst du versuchen den geltend gemachten Anteil zu erklären. Ob das FA deinen Ausführungen dann folgt oder den Prozentsatz verringert oder streicht wird sich dann rausstellen.
    Danke für die Tipss!

    Meinst du sollte ich ruhig 75 % und 25 % ansetzen oder nur 50 % und 50 %?

    Ich bin immer noch der Meinung, dass ich irgendwo gelesen habe, dass es ohne Nachweise bis 50 % okay wären...

  8. #8
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    Also im Steuerrecht ist ohne Nachweis eigentlich garnix drin...

    Wie viel Prozent du ansetzt musst du wissen, ich kann dein Surf- und Telefonverhalten nicht einschätzen

    Versuch den Anteil objektiv und realitätsnah zu schätzen.

    Gruß,
    Matthias
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  9. #9
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    Zitat Zitat von MaWeSol Beitrag anzeigen
    Also im Steuerrecht ist ohne Nachweis eigentlich garnix drin...

    Wie viel Prozent du ansetzt musst du wissen, ich kann dein Surf- und Telefonverhalten nicht einschätzen

    Versuch den Anteil objektiv und realitätsnah zu schätzen.

    Gruß,
    Matthias
    was sagst du dazu? hier steht drin, dass man 50/50 ohne Probleme ansetzen kann. habe zwar 75/25 aber ich möchte stressfrei steuern sparen...

    http://www.geschaeftsidee.de/unterne...ipp_28981.html

  10. #10
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    Die Antwort auf Deine Frage findest Du doch auf der von Dir verlinkten Seite:

    Wenn Sie einen höheren beruflichen Anteil [als 50/50] geltend machen wollen, sollten Sie die geschäftlichen Telefonate aufschreiben und ggf. im Einzelverbindungsnachweis kennzeichnen. Das Finanzamt wird Belege für den hohen betrieblichen Nutzungsanteil fordern.

  11. #11
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Da steht das was ich beschrieben habe... Aber wo steht das 50/50 ohne Probleme geht? In dem Artikel heißt es "Diese Aufteilung akzeptieren die Finanzämter in der Regel."

    2.Wie teile ich die Kosten auf, wenn ich den Anschluss auch privat nutze?

    Am wenigsten Arbeit haben Sie, wenn Sie die Telefonkosten je zur Hälfte als beruflich und privat behandeln. Diese Aufteilung akzeptieren die Finanzämter in der Regel. Wenn Sie einen höheren beruflichen Anteil geltend machen wollen, sollten Sie die geschäftlichen Telefonate aufschreiben und ggf. im Einzelverbindungsnachweis kennzeichnen. Das Finanzamt wird Belege für den hohen betrieblichen Nutzungsanteil fordern.
    3.Welche Internet-Kosten kann ich absetzen?

    Wie bei den Telefongebühren, setzen Sie auch die Internet-Gebühren mit dem beruflichen Nutzungsanteil ab. Für die Nutzung des Internets haben Sie allerdings keine Einzelnachweise – schon gar nicht, wenn Sie eine Flatrate haben. Sie können also nur schätzen. Erläutern Sie dem Finanzamt, wenn Sie einen besonders hohen beruflichen Nutzungsanteil haben.
    Das wäre natürlich auch noch eine Möglichkeit. Hierauf bin ich jedoch nicht eingegangen weil du die Kosten aufteilen willst...

    1.Welche Kosten kann ich überhaupt bei der Steuer angeben?

    Nutzen Sie einen Telefonanschluss zu mindestens 10 Prozent betrieblich, dann können Sie alle Kosten als Betriebsausgaben geltend machen: Dazu zählen die Grundgebühren und Gesprächs- bzw. Faxgebühren, die gesamten Internet-Kosten sowie die Kosten für die Miete oder den Kauf von Telefongeräten.
    Wenn die Kosten zu 100% betrieblich verbucht werden, dann ist Punkt 5 zu zwingend zu beachten.

    5. Muss ich für die Privatnutzung Steuern zahlen?

    Ja, wenn Sie einen betrieblichen Anschluss haben, müssen Sie auf den privaten Nutzungsanteil an den Gesamtkosten Einkommensteuer zahlen. Sind Sie umsatzsteuerpflichtig, kommt noch Umsatzsteuer dazu.
    Gruß,
    Matthias
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  12. #12
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    Danke für die Bemühungen!

    Also am besten, ich mache 50/50 und erspare mir evtl. Mehrarbeit, da das in der Regel vom FA auch so akzeptiert wird.

  13. #13
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    habe da noch eine kleine Frage.

    habe jetzt meine Rechnungen von Arcor für Telefon und Internetflat online ausgedruckt für das Jahr 2008.

    Nun fehlen mir die Rechnungen für die ersten drei Monate im Jahr 2008.

    Reichen dem Finanzamt die Kontoauszüge, wo die Rechnungen abgebucht wurden oder muss ich auch diese Rechnungen vorlegen?

  14. #14
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    Zitat Zitat von Jenny2009 Beitrag anzeigen
    [...]auch Umsatzsteuerpflichtig.[...]
    Zitat Zitat von Jenny2009 Beitrag anzeigen
    [...]Nun fehlen mir die Rechnungen für die ersten drei Monate im Jahr 2008.[...]
    Demzufolge kannst du ja auch die Vorsteuer ziehen, allerdings nur mit Beleg. Ohne Beleg keine Vorsteuer. Um die Aufwendungen als Betriebsausgabe im Rahmen der Gewinnermittlung geltend zu machen, reicht der Kontoauszug.
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  15. #15
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    Zitat Zitat von MaWeSol Beitrag anzeigen
    Demzufolge kannst du ja auch die Vorsteuer ziehen, allerdings nur mit Beleg. Ohne Beleg keine Vorsteuer. Um die Aufwendungen als Betriebsausgabe im Rahmen der Gewinnermittlung geltend zu machen, reicht der Kontoauszug.

    ich habe das mit den Telefon- und Internetkosten erst gestern erfahren und daher habe ich auch die Vorsteuer nicht bei meinen Quartalsabrechnungen 2008 abziehen können.

    mir ist klar, dass ich dafür die Rechnungen brauche. ich werde die Vorsteuer nur von den Rechnungen abziehen, wo ich auch die Rechnungen vorlegen kann.

    für meine Betriebskostenabrechnung nehme ich dann alle Abbuchungen von meinem Konto.

    danke für die Info!

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