"Steuernummer" ist zu ungenau.
In der Regel hast du schon eine Steuernummer (die für deine Einkommensteuererklärung) und diese - das wurde schon geklärt - musst du nicht angeben.
Deine andere Frage: Ob du Gewinn erzielst und Gewinnerzielungsabsicht sind zwei Paar Schuhe.
Wenn du allerdings nach außen wie ein Unternehmer auftrittst, wird man ein Gewerbe vermuten und es wird definitiv Probleme geben.
Kläre das lieber vorab mit dem FA. Wird ein Gewerbe unterstellt, dann kannst du alle Kosten als Verluste geltend machen, wenn nicht, dann bist du wenigstens auf der sicheren Seite.
Wie gesagt, eine Absicht ist ausgesprochen subjektiv und da dir keiner hinter die Stirn schauen kann, immer ein Streitthema.
Deshalb empfehle ich dir, diese mit dem zu klären, der in Zukunft auch darüber entscheiden muss.
VG fith
hol dir doch einfach nen gewerbe dann bist auf der sicheren seite. das gewerbeamt ist in der eberhardstraße beim rotebühlplatzzahlst dafür 15,50 EUR und gut is
ps: OB du gewinn erzielst interessiert niemanden. wenn du allein NUR beabsichtigst, damit geld zu verdienen (ob sie nun deine ausgaben decken oder nicht ist eigentlich deine sache), brauchst du schon ein gewerbe
Also: Es muss mindestens eine Steuernummer vorhanden sein.
http://www.online-und-recht.de/urtei...-20090402.htmlUnterlassung von Pflichtangaben im Impressum wettbewerbswidrig
Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 02.04.2009 - Az.: 4 U 213/08
Fehlen bei einem Internetangebot im Impressum die Pflichtangaben zum Handelsregister nebst zugehöriger Nummer sowie die Umsatzsteueridentifikationsnummer oder die Wirtschaftsidentitätsnummer, so liegt kein Bagatellverstoß vor und das verantwortliche Unternehmen handelt wettbewerbswidrig.
Die Umsatzsteuernummer aber nur, wenn vorhanden...
In welchem Gesetz gibt es eine Pflicht zur Veröffentlichung der "normalen" Steuernummer? Ich habe dazu bislang keinen Paragraphen finden können, und im Gegenteil, an vielen Stellen wird explizit davon abgeraten.
WO steht in dem von Dir zitierten Urteil, dass die Steuernummer angegeben werden muss?? Umsatzsteuernummer wenn vorhanden, OK. WIdNr wenn schon mitgeteilt, OK. Das war aber beides bekannt. Aber ansonsten sehe ich da nichts, was darauf hindeutet, dass die Steuernummer angegeben werden muss.
Das ergibt sich aus § 6 Teledienstgesetz (TDG) und § 10 des Staatsvertrags über Mediendienste (MDStV ).
Die hier zitierte Rechtsprechung ist dann sozusagen als Ergänzung der gesetzlichen Vorgaben zu verstehen. Derartige Urteile finden sich später in der Kommentierung zu den entsprechenden Paragrafen der Gesetze, diese Urteile und Kommentare werden wiederum von Richtern und anderen Juristen zur Einschätzung und Beurteilung von gleichartigen Verfahren herangezogen.
In beiden Gesetzen / Staatsverträgen ist aber nur von der Umsatzsteueridentifikationsnummer die Rede, nicht von der Steuernummer!
Guck dir den Leitsatz an. Wer seine Umsatzsteueridentifikationsnummer oder seine Wirtschaftsidentifikationsnummer nicht in sein Impressum schreibt, handelt wettbewerbswidrig. Und wenn man jetzt mal einen Blick in die Abgabenordnung legt, dann ist die neue Wirtschaftsidentifikationsnummer nichts anderes als die alte betriebliche Steuernummer - die eben nur noch nciht in jedem Bezirk eingeführt ist. Ändert aber an der Ansicht der Richter am OLG nichts.
Die Steuernummer ist aber in keinem Gesetz als Pflichtangabe genannt, von daher bin ich auch zu 99,999% sicher, dass kein Gericht auf die Idee kommt, es als unlauteren Wettbewerb anzusehen, sie nicht anzugeben. Wer seine Umsatzsteuer-ID nicht angibt, das ist klar, die ist sowohl im TDG als auch MDStV als Pflichtangabe (wenn vorhanden) genannt, das sollte jemdem Unternehmer klar sein, dass er vor Gericht keine Chance hat. Aber die Steuernummer ist keine Pflichtangabe, und damit kann man (um es mit den Worten der zitierten Meldung zu sagen) durch das Weglassen der Steuernummer auch nicht wegen Nichtangabe einer Pflichtangabe unlauter handeln.
Wenn Du so sicher bist, dann gib doch hier Deine offizielle Impressumsseite bekannt und harre der Dinge. Irgendjemand mit ausreichend Kapital oder Spaß an der Freude wird sich schon finden, auf unlauteren Wettbewerb zu klagen. Und dann wirst Du uns sicher das Ergebnis verraten können.
Solltest Du nicht der gewerblichen Impressumspflicht unterliegen, finde ich Deine Spitzfindigkeiten und "Ratschläge" grob fahrlässig und schlicht am Thema vorbei.
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FPDI v1.2 released!
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Phoebe in Friends S05E14
Ich weiß nicht was Du "am Thema vorbei" verstehst, wenn man sich auf die Gesetze beruft, um die es hier geht. Und in allen genannten Gesetzen ist explizit nur von der Umsatzsteuer-ID die Rede, immer explizit mit der Einschränkung "wenn vorhanden". Auch in dem oben genannten Urteil geht es nur um die Umsatzsteuer-Nummer und Wirtschaftsidentitätsnummer, von der Steuernummer ist dort keine Rede. Warum bin ich jetzt spitzfindig? Ich berufe mich auf das, was im Gesetzt steht und habe bislang kein Urteil gehört, in dem vom Gegenteil die Rede ist.
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