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Thema: Homepage - Steuernummer notwendig?

  1. #31
    TP-Insider fitheach hilft, wo's geht fitheach hilft, wo's geht Avatar von fitheach
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    Zitat Zitat von Lawyaman Beitrag anzeigen
    Das ergibt sich aus § 6 Teledienstgesetz (TDG) und § 10 des Staatsvertrags über Mediendienste (MDStV ).
    Das ist bitter, wenn sich ein Rechtsanwalt auf ein Gesetz beruft, welche seit Anfang 2007 abgeschafft sind

    Es ist ebenfalls bitter, sie anscheinend noch nicht einmal vorher gelesen hat, geschweige denn die Entscheidung des OLG Hamm.

    Die einzige Entscheidung, welche ich zu den Stichworten "Impressum" + "Steuernummer" von diesem OLG kenne, betraf die USt-ID. Diese gehört unstrittig ins Impressum.

    http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2009/4_U_213_08urteil20090402.html

    Die hier zitierte Rechtsprechung ist dann sozusagen als Ergänzung der gesetzlichen Vorgaben zu verstehen. Derartige Urteile finden sich später in der Kommentierung zu den entsprechenden Paragrafen der Gesetze, diese Urteile und Kommentare werden wiederum von Richtern und anderen Juristen zur Einschätzung und Beurteilung von gleichartigen Verfahren herangezogen.
    Vielleicht fehlen mir ja dafür höhere Weihen, aber selbst (OLG-) Richter werden sich schwer tun, entgegen des Wortlautes ein Gesetz "auszulegen".

  2. #32
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    Zitat Zitat von fitheach Beitrag anzeigen
    Vielleicht fehlen mir ja dafür höhere Weihen, aber selbst (OLG-) Richter werden sich schwer tun, entgegen des Wortlautes ein Gesetz "auszulegen".
    Your failed.

    http://www.traum-projekt.com/forum/9...tml#post917265

    Im Leitsatz wird neben der Umsatzsteueridentifikationsnummer auch von der Wirtschaftsidentifikationsnummer gesprochen - die hat in vielen Bezirken bereits die alte betriebliche Steuernummer ersetzt. Die Richter wollten beides sehen. Und hier geht es nicht um die Mediengesetzgebung, sondern um Verbraucherschutz- und Wettbewerbsrecht, was imho aus BGB und UWG erwächst.
    Zitat Zitat von Medienmacher
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  3. #33
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    In Deinem Posting vom 14.04.2009, 22:01 schreibst Du doch an sich genau das gleiche wie ich hier die ganze Zeit sage?!

  4. #34
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    @ medienmacher:

    Das der OLG-Richter neben der USt-ID eine Wirtschaftsidentifikationsnummer fordert, ist klar.

    Das steht ja so im Gesetz:

    § 5 TMG
    (1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:...
    6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
    Wie begründest du die Behauptung, dass die Aussage,
    das (OLG-) Richter sich schwer tun, entgegen des Wortlautes ein Gesetz "auszulegen"
    "failed" sein?

    Für mich steht meine Aussage und der Tenor des OLG iVm. dem eindeutigen Gesetzeswortlaut gerade nicht im Widerspruch.


    Auch kann man Steuernummern nicht auf eine Wirtschafts- Identifikationsnummer verallgemeinerst. Es ist nicht das Gleiche, z.B. die Art der Vergabe ist unterschiedlich, auch ist nicht gewährleistet, dass die Steuernummer einmalig ist (was sie jedoch in der Regel ist). Es ist aber auch möglich, mehrere Steuernummern zu haben, welche gehört dann ins Impressum.

    Und von deinen Auffassung kann ich in der Entscheidung des OLG Hamm nichts finden.

    Und hier geht es nicht um die Mediengesetzgebung, sondern um Verbraucherschutz- und Wettbewerbsrecht, was imho aus BGB und UWG erwächst.
    Lies dir mal die Entscheidung des OLG durch, die erklärt das ganz gut. Der Unterlassungsanspruch erwächst zutreffend aus § 12 I UWG, aber der gerügte Wettbewerbsverstoß ist in §§ 312 c BGB i.V.m. §§ 5 I Nr. 4, Nr. 6 TMG geregelt. Dreh- und Angelpunkt ist damit der § 5 I Nr. 6 TMG, ist der nicht verletzt, greift in diesem Zusammenhang auch nicht der § 12 I UWG.

    Ich hoffe, ich habe etwas Licht ins Dunkel gebracht?

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