Sofern der Dienstebetreiber eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c AO zugeteilt bekommen hat, muß diese Nummer ebenfalls in der Anbieterkennung erscheinen. Die USt-ID-Nr. - bestehend aus den Buchstaben DE sowie 9 weiteren Ziffern - wird vom Bundeszentralamt für Steuern mit Sitz in Bonn und Saarlouis vergeben; sie ist nur für jene Unternehmen erforderlich, die Warenverkehr innerhalb der EU betreiben, und darf nicht mit der normalen (Umsatz-)Steuernummer verwechselt werden!
Die normale Steuernummer braucht (und sollte, aus Datenschutzgründen) nicht im Impressum stehen.