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Thema: AGB/Widerrufsbelehrung als Kleinunternehmer

  1. #1
    TP-Junior mitleser macht alles soweit korrekt
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    AGB/Widerrufsbelehrung als Kleinunternehmer

    Hallo!
    Ich habe neulich ein Kleinunternehmen gegründet.
    Habe mich nun auch als gewerblicher Verkäufer in ebay angemeldet und ich bekam die Seite angezeigt wo ich eine Widerrufsbelehrung und meine AGB einfügen sollte... sowas besitze ich jedoch nicht. Brauche ich das als Kleinunternehmer überhaupt?
    Mit der Widerrufsbelehrung ist das eh so ne Sache da ich in erster Linie nach Wunsch hergestellte Artikel (Buttons) verkaufen möchte... und nebenbei evtl noch Buttonsets zu bestimmten Themengebieten..
    HILFE BITTE! ;-)
    Gruß und Danke!

    PS: Weiß nicht ob "HANDELSRECHT" das richtige Präfix ist, wusste absolut nicht welches passend ist..

  2. #2
    TP-Member Miobroker macht alles soweit korrekt
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    Hallo Mitleser,

    AGB sind vorformulierte Klauseln, die, wenn du darauf ausdrücklich hinweist, der Käufer akzeptiert und die Klauseln nicht gegen geltendes Recht verstoßen, Vertragsbestandteil des Kaufvertrages werden.

    Es ist also dir überlassen, ob du welche nutzen möchtest.

    Die Widerrufsbelehrung muss nur dann (in richtiger Form!, denn selbst die Musterbelehrungen vom Bundesjustiezministerium waren fehlerhaft und wurden abgemahnt) aufgeführt und dem Benutzer zum Lesen gegeben werden, wenn es sich, nicht wie bei dir (du erstellst benutzerdefinierte Sachen), um "allgemein" gehandelte Produkte handelt (Gattungsware).

  3. #3
    TP-Junior mitleser macht alles soweit korrekt
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    Vielen Dank für deine Antwort... zusammengefasst bin ich also nicht verpflichtet AGB einzustellen, korrekt?

    Zitat Zitat von Miobroker Beitrag anzeigen
    Die Widerrufsbelehrung muss nur dann (in richtiger Form!, denn selbst die Musterbelehrungen vom Bundesjustiezministerium waren fehlerhaft und wurden abgemahnt) aufgeführt und dem Benutzer zum Lesen gegeben werden, wenn es sich, nicht wie bei dir (du erstellst benutzerdefinierte Sachen), um "allgemein" gehandelte Produkte handelt (Gattungsware).
    Ich erstelle eben nicht nur benutzerdefinierte Sachen... zwar großteils ja, aber werde wie gesagt auch vorgefertige Buttonsets zu bestimmten Themengebieten anbieten... brauch ich dann eine?
    Vielen Dank und Grüße

  4. #4
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von mitleser Beitrag anzeigen
    Vielen Dank für deine Antwort... zusammengefasst bin ich also nicht verpflichtet AGB einzustellen, korrekt?
    Jaha.

    Ich erstelle eben nicht nur benutzerdefinierte Sachen... zwar großteils ja, aber werde wie gesagt auch vorgefertige Buttonsets zu bestimmten Themengebieten anbieten... brauch ich dann eine?
    Ja.

    copy

  5. #5
    TP-Insider fitheach hilft, wo's geht fitheach hilft, wo's geht Avatar von fitheach
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    Zitat Zitat von Miobroker Beitrag anzeigen
    (in richtiger Form!, denn selbst die Musterbelehrungen vom Bundesjustiezministerium waren fehlerhaft und wurden abgemahnt)
    Das stimmt, aber nimm trotzdem die vom BJM.

    Denn die Richter hatten keine Probleme selbsterstellte Belehrungen wegen mangelnder Klarheit als abmahnungswürdig anzusehen, obwohl sie immer noch verständlicher waren, als die des BJM. Bei einer Widerrufsbelehrung des BJM war dies nicht möglich, weil es ja die Vorlage des Gesetzgebers war.

    Wenn du es dir einfach machen willst, identische WB des BJM.


    Bezügl. AGB: Es ist schon hilfreich (rechtssichere) AGB zu haben. Frag doch mal bei der IHK nach, wenn du den Weg zum RA scheust.

    Bitte nicht einfach so aus dem www zusammenkopieren. Gerade auf ebay gibt es eine Menge unsachlichen Wildwuchs.

  6. #6
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Mittlerweile wurde die Muster-Widerrufsbelehrung des Justizministeriums überarbeitet und ist rechtssicher. Die vor Gericht getragenen Verfahren gegen Händler, die die alte Musterbelehrung verwendet haben, waren wie schon erwähnt nicht erfolgreich.

  7. #7
    TP-Member Miobroker macht alles soweit korrekt
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    Das mit der Widerufsbelehrung muss man differenzieren. Du kannst einerseits dem Verbraucher ein von dir selbsterstelltes Rückgaberecht anstelle der Widerrufsbelehrung einräumen, wobei die Zeiten, die in der Widerufsbelehrung dem Verbraucher eingeräumt werden nicht verkürzt werden dürfen.

    Du musst für Leistungen, die du nach Kundenwünschen anfertigst (selbsterstellte Buttons) kein Widerrufsrecht ausweisen. Aber Ebay eignet sich generell schlecht für Auftragsfänge. Bietest du diese Dienstleistung nur per Ebay oder auch auf einer eigenen Seite/ Shop an. Dies böte sich nämlich an.

    Um Gewissheit zu haben, solltest du dir den §312 BGB noch einmal gründlich anschauen. Denn darunter fallen deine Dienstleistungen bei den Ausnahmen. Und du solltest dir noch einmal Sicherheit bei deiner zuständigen IHK holen. Das ist soweit kostenlos. Schließlich ist/ wird man ja Mitglied.

  8. #8
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Bei auf ebay angebotenen "Kundenspezifischen Sachen" ist prinzipiell auch die Gefahr vorhanden, dass es vergleichbar zu dem Urteil bzgl. aus Komponenten nach Kundenwünschen zusammengeschraubten Computern doch eine Rücknahmepflicht gibt. Lässt sich anhand der wenigen hier verfügbaren Infos schlecht beurteilen, sollte als Hinweis aber mal erwähnt werden.

  9. #9
    TP-Member Miobroker macht alles soweit korrekt
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    Er macht ja nur Buttons. Alsoin sofern...

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