Hallo Mitleser,
AGB sind vorformulierte Klauseln, die, wenn du darauf ausdrücklich hinweist, der Käufer akzeptiert und die Klauseln nicht gegen geltendes Recht verstoßen, Vertragsbestandteil des Kaufvertrages werden.
Es ist also dir überlassen, ob du welche nutzen möchtest.
Die Widerrufsbelehrung muss nur dann (in richtiger Form!, denn selbst die Musterbelehrungen vom Bundesjustiezministerium waren fehlerhaft und wurden abgemahnt) aufgeführt und dem Benutzer zum Lesen gegeben werden, wenn es sich, nicht wie bei dir (du erstellst benutzerdefinierte Sachen), um "allgemein" gehandelte Produkte handelt (Gattungsware).


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