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Thema: Widerrufsrecht Haustürgeschäft

  1. #1
    TP-Junior HeikeGeiger macht alles soweit korrekt
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    Widerrufsrecht Haustürgeschäft

    Ich hätte da ein Problem:

    Vor ca. 2 Wochen war ein Vertreter mit Luftbilder von unserem Haus. Die Bilder würden bei 99 Euro anfangen. Da ich wußte, dass mein Vater schon lange damit liebäugelt, habe ich einen Termin für den frühen Abend ausgemacht.
    Meine Eltern waren dann auch dabei, als der Herr abends wiederkam. Er holte eine riesige Tasche aus seinem Kofferraum und unser Wohnzimmertisch war bald voll mit großen Bildern und Rahmenmustern. Die Bilder waren meinen Eltern alle viel zu groß und nach langem hin und her gab es auch plötzlich Bilder in DIN A4 Format. Wir sind davon ausgegangen, kleiner geht nicht und das sind die Bilder zu dem angepriesenen Preis.
    Er holte seinen Auftragsblock raus und fing an zu schreiben. In der Zwischenzeit hatte er mitbekommen, dass wir unten im Keller eine kleine Werkstatt haben und meinte, wir könnten den Auftrag über das Geschäft laufen lassen. Wir könnten ja dann die Steuer sparen. Mein Widerspruch, dass wir als Kleinunternehmen gar nicht vorsteuerabzugberichtigt sind, war ihm egal. Da hätten eigentlich meine Alarmanlage klingeln müssen.
    Er notierte die Firmenadresse und fing an auszurechnen, dass das Bild mit Rabatt "nur" 170 Euro kostet. Unser Einwand, dass 100 Euro unsere Grenze war, traf auf taube Ohren: "Dann wäre das Bild ja nur Postkartengröße". Diese Größe hatten wir noch gar nicht gesehen. Inzwischen wurde der Vertreter richtig lästig, er redete auf uns ein, das uns hören und sehen verging. Zwischendurch bekamen wir auch die die arme Kindheit zu hören und dass er nicht einmal Gitarre spielen lernen durfte (meine steht in der Wohnzimmerecke).
    Um dem ganzen ein Ende zu bereiten, habe ich schließlich unterschrieben. Meine Eltern und ich waren uns einig, von solchen Geschäften innerhalb einer 14-tägigen Frist zurücktreten zu können. Was ich auch sofort am nächsten Tag gemacht habe.
    Heute bekam ich den Antwort, dass ich als Kleinunternehmer kein Recht auf Widerruf hätte. Auf dem Vertrag, den ich unterschrieb stand nichts davon, auch hingewiesen wurde ich nicht darauf.
    Gibt es irgendeinen Weg, da wieder raus zukommen? Eigentlich war ich noch nicht mal berechtigt dieses Auftrag zu unterschreiben, da das Kleinunternehmen ausschließlich auf meinen Mann läuft.

  2. #2
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    Zitat Zitat von HeikeGeiger Beitrag anzeigen
    Um dem ganzen ein Ende zu bereiten, habe ich schließlich unterschrieben.
    Tja ...

    Meine Eltern und ich waren uns einig, von solchen Geschäften innerhalb einer 14-tägigen Frist zurücktreten zu können.
    Ein Irrtum.

    Was ich auch sofort am nächsten Tag gemacht habe.

    Heute bekam ich den Antwort, dass ich als Kleinunternehmer kein Recht auf Widerruf hätte.
    Richtig. Das Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB wird unter bestimmten Voraussetzungen Verbrauchern eingeräumt. Ein Vertrag zwischen zwei Unternehmern ist davon nicht betroffen.

    Auf dem Vertrag, den ich unterschrieb stand nichts davon, auch hingewiesen wurde ich nicht darauf.
    Das ist auch beides nicht nötig.

    Gibt es irgendeinen Weg, da wieder raus zukommen? Eigentlich war ich noch nicht mal berechtigt dieses Auftrag zu unterschreiben, da das Kleinunternehmen ausschließlich auf meinen Mann läuft.
    Ich sehe keine Möglichkeit aus dem Vertrag rauszukommen.

    Das ist aber natürlich nur meine unmaßgebliche Meinung und keine Rechtsberatung. Für eine solche solltest du einen Anwalt aufsuchen.

    copy

  3. #3
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    Rein rechtlich gesehenkommt Ihr aus dem Vertrag so einfach nicht raus. Evtl. wäre es aber mal sinnvoll, mit der Verbraucherschutzzentrale oder einem Anwalt Kontakt aufzunehmen, das ganze klingt ja nicht wirklich nach seriösen Geschäftspraktiken, evtl. kann man da irgendwo ansetzen um aus der Sache raus zu kommen.

    Prinzipiell sollte man aber nie etwas unterschreiben, was man nicht unterschreiben will. Wenn man keinen Vertrag unterschreibt muss man sich auch keine Gedanken machen, wie man wieder heraus kommt. Wird ein Vertreter zu aufdringlich sollte man besser vom Hausrecht gebrauch machen und ihn freundlich darauf hin weisen, dass man die Polizei ruft, wenn er nicht gleich seine Sachen zusammen packt und geht.

  4. #4
    TP-Junior HeikeGeiger macht alles soweit korrekt
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    Danke ihr beiden,

    ich werde so schnell garantiert nichts mehr unterschreiben. Ich werde mir euren Rat mit dem Anwalt zu Herzen nehmen. Auch bei der Verbraucherzentrale werde ich mal vorstellig.

    Hoffentlich habe ich da Erfolg, ansonsten muss ich es wohl unter Lehrgeld verbuchen

    Ich werde mich auf jeden Fall noch mal melden, was da rausgekommen ist.

    Bis dann
    Heike

  5. #5
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    Bei 170 Euro Streitwert sind die Anwaltskosten allerdings schnell höher als das Bild...

  6. #6
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    Zitat Zitat von HeikeGeiger Beitrag anzeigen
    Auch bei der Verbraucherzentrale werde ich mal vorstellig.
    die wird eine Beratung ablehen, weil ihr ja eben nicht als Verbraucher sondern als Gewerbetreibende den Vertrag eingegangen seid

  7. #7
    TP-Junior HeikeGeiger macht alles soweit korrekt
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    Ok, Anwalt zu teuer und Verbraucherschutzzentral kommt bei meinem Fall nicht in Frage.

    Meint ihr, ich komme mit einer Aufwandentschädigung bei der Firma raus? Das Bild sollte ja erst Weihnachten zugestellt werden, ich nehme also an, dass es noch nicht fertig ist.

  8. #8
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    Da können wir jetzt nur spekulieren...

  9. #9
    TP-Senior Woko ist auf einem guten Weg
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    Hallo,

    hier meine bescheidene private Meinung.

    Ein wirksamer Vertrag zwischen Verkäufer und dem Gewerbebetrieb ist nicht zustande gekommen. Es hat kein berechtigter Firmenverteter mit Vollmacht unterschrieben.

    Einfach auf die fehlende Vertretungsmacht der Ehefrau hinweisen. Vielleicht hilft es.

    Gruß Woko

  10. #10
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Ich würde es deswegen auch auf jeden Fall mal bei der Verbraucherschutzzentrale versuchen. Nein sagen können die dann immer noch, aber die Entscheidung sollte man ihnen vielleicht nicht vorschnell vorweg nehmen.

  11. #11
    TP-Junior HeikeGeiger macht alles soweit korrekt
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    Tut mir leid, dass ich mich erst heute wieder melde.

    Ich denke, ich werde einen Kompromiß vorschlagen. Da meine Unterschrift nicht rechtens ist und der Vertrag auch meiner Meinung nach nicht rechtskräftig ist, wollte ich Ihnen eine Aufwandsentschädigung für den Schriftverkehr anbieten. Das Bild wollen wir auf keinen Fall mehr haben.

    Ich werde aber wegen der genauen Formalierung noch mal mit meinem Chef sprechen, nicht das ich da in die nächste Falle tappe...

  12. #12
    TP-Insider fitheach hilft, wo's geht fitheach hilft, wo's geht Avatar von fitheach
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    Zitat Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
    Bei 170 Euro Streitwert sind die Anwaltskosten allerdings schnell höher als das Bild...
    ja? glaube ich nicht.

    Eigentlich war ich noch nicht mal berechtigt dieses Auftrag zu unterschreiben, da das Kleinunternehmen ausschließlich auf meinen Mann läuft.
    @copy: hast du das auch berücksichtigt? Ich denke, daraus kann man etwas machen.

    @heikegeiger:
    ich sehe allerdings Schwierigkeiten im Hinblick auf die Anwendbarkeit eines Widerrufsrechtes, weil Ihr den Fritzen eingeladen habt.

    Vor ca. 2 Wochen war ein Vertreter mit Luftbilder von unserem Haus. ..., habe ich einen Termin für den frühen Abend ausgemacht.
    § 312 III Nr. 1 BGB


    Schlaf mal ne Nacht drüber, die Chancen stehen maximal 50:50... ansonsten würde ich es in Richtung Dissens laufen lassen.

    edit: mir ist da noch was aufgefallen:
    versuchen kannst du es ja mal, aber bei
    . Da meine Unterschrift nicht rechtens ist und der Vertrag auch meiner Meinung nach nicht rechtskräftig ist, wollte ich Ihnen eine Aufwandsentschädigung für den Schriftverkehr anbieten.
    nicht den § 179 BGB!!!
    Geändert von fitheach (20.04.2009 um 13:01 Uhr) Grund: Ergänzung

  13. #13
    TP-Junior HeikeGeiger macht alles soweit korrekt
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    Ich habe wie bereits angekündigt, mit meinem Chef gesprochen. Er wollte gar nicht glauben, das ich da in die Fall gelaufen bin... schließlich wäre ich ja bei ihm in der Lehre gewesen. Na toll,...

    Er meinte auf jeden Fall, ich soll einen Brief aufsetzen, in dem ich darauf hinweise, dass ich nicht vertragsberechtigt bin. Ferner sollte ich noch mal schreiben, dass der Vertreter sehr hartnäckig war und ich mich genötigt sah zu unterschreiben.

    Also erst mal keine Aufwandsentschädigung.

    @fitheach
    Ok, ich habe ihn eingeladen, aber unter ganz anderen Vorraussetzungen. Die Bilder wurden mir wesentlich günstiger angeboten. Der Preis wäre auch völlig OK gewesen. Aber dann wurden mir Bilder vorgestellt, für die man ganze Wände bräuchte. Das Kleinste war immer noch größer als DIN A4 als er aufhörte auszupacken. Folglich war das für mich auch das günstigste, war aber nicht...
    Ich verkaufe Bäder, da kann ich auch nicht sagen die Badewannen kosten 140 Euro und zeige dann ausschließlich Eckwannen und Whirlpools...

    Ich habe den Brief bereits fertig und werde ihn nachher in die Post schmeißen, geschlafen habe ich ja nun schon 2mal darüber

    Mal sehen was zurück kommt...

  14. #14
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    Zitat:
    Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
    Bei 170 Euro Streitwert sind die Anwaltskosten allerdings schnell höher als das Bild...
    ja? glaube ich nicht.
    Meinste ncht? Für 170€ kriegste beim Anwalt gerade mal ein nettes Hallo und darfst vielleicht einj bischen mit ihm plaudern... ;-)
    Grüße aus Übach-Palenberg
    Tim

    http://www.template-shopping.de

  15. #15
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    Ich dachte bisher immer, die Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert, also prozentual mit einem evtl. Mindestgrundbetrag.

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