§ 15 II EStG:
Eine selbstständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt...
für einen Gewerbebetrieb scheitert es m.E. an der Nachhaltigkeit der Tätigkeit (da einmalig).
"Hans Meier IT-Solutions"
für Freiberufler ist der § 17 HGB so nicht anwendbar, jedoch vergleichbar.
Wichtig ist nur, dass der Nachname genannt wird, wenn nicht eingetragen, auch der Vorname.
Die Firmenbezeichnung nicht auf gewerbliche Tätigkeit hindeutet (sonst ist der Ärger mit FA vorprogrammiert)
keine irreführenden oder geschützten Namensbestandteile etc.


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