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Thema: Freiberufler mit "Mini-Gewerbe"?

  1. #1
    TP-Junior Wurzelseliger macht alles soweit korrekt
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    Freiberufler mit "Mini-Gewerbe"?

    Hallo allerseits,

    ich arbeite eigentlich als selbständiger Freiberufler (Programmierung) mit Steuernummer und ohne Gewerbe.

    Für einen größeren Kunden werde ich nun einmalig einen Rechner konfigurieren und ihm den auch verkaufen. Das werden ca 2000€ Umsatz mit entsprechend geringem Gewinn - soweit ich weiß muss ich deswegen nicht gleich ein Gewerbe gründen.

    Dazu zwei Fragen:
    - Gibt es eine klare Grenze, ab wann man für solch gewebliche Tätigkeiten auch ein angemeldetes Gewerbe braucht?

    - Ich würde das Angebot gerne als "Hans Meier IT Solutions" stellen, und nicht wie sonst als "Hans Meier" - spricht da irgendwas dagegen?
    Ich hab etwas Angst, dass mir das Finanzamt das gleich als eine Art praktisch betriebenes Gewerbe ohne Anmeldung auslegt und entsprechend behandelt...


    Danke für jeden Tip zu dem Thema, Johannes

  2. #2
    TP-Insider fitheach hilft, wo's geht fitheach hilft, wo's geht Avatar von fitheach
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    § 15 II EStG:
    Eine selbstständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt...


    für einen Gewerbebetrieb scheitert es m.E. an der Nachhaltigkeit der Tätigkeit (da einmalig).

    "Hans Meier IT-Solutions"

    für Freiberufler ist der § 17 HGB so nicht anwendbar, jedoch vergleichbar.

    Wichtig ist nur, dass der Nachname genannt wird, wenn nicht eingetragen, auch der Vorname.

    Die Firmenbezeichnung nicht auf gewerbliche Tätigkeit hindeutet (sonst ist der Ärger mit FA vorprogrammiert)

    keine irreführenden oder geschützten Namensbestandteile etc.
    Geändert von fitheach (22.04.2009 um 08:22 Uhr) Grund: Erg.

  3. #3
    TP-Junior Wurzelseliger macht alles soweit korrekt
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    Hi, herzlichen Dank für Deine Antwort!

    Namens-Experimente werde ich mir dann doch eher sparen - schlussendlich finde ich zu allen vergleichbaren Namen immer auch Leute, die damit ein Gewerbe betreiben...

    Viele Grüße, Johannes

  4. #4
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    nicht falsch verstehen...

    es ist nicht entscheidend, ob jemand anderes das unter einem Gewerbe benutzt, sondern

    z.B. EDV-Beratung ist beim FA schon mit gewerblich assoziiert...

    IT-Solutions eher nicht...

    da musst du dich schlau machen...

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